Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex unter Berücksichtigung der European Sustainability Reporting Standards

26.09.2023

Mehr als 15.000 deutsche Unternehmen werden schrittweise ab 2025 über ihre Nachhaltigkeitsleistungen entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten müssen. Zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten werden diese Unternehmen ihre Geschäftspartner*innen, insbesondere kleinere Unternehmen in den Wertschöpfungsketten, um Datenzulieferungen bitten. Diese Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Um die Unternehmen zu unterstützen, wird der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die ESRS in den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), der bereits von mehr als 1.000 Unternehmen genutzt wird, integrieren und zusätzliche Hilfestellungen für die Umsetzung der Berichtsanforderungen anbieten.

Nach einer mehrjährigen Entwicklungszeit sind am 31.07.2023 mit den ESRS europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht worden. Ab 2025 müssen schrittweise alle Unternehmen, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU berichtspflichtig sind, entlang der ESRS ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent machen.

In Deutschland sind insgesamt ca. 15.000 Unternehmen zur Anwendung der Berichtsstandards verpflichtet. Von den berichtspflichtigen Unternehmen wird erwartet, dass sie auch Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen, die Umwelt- und Sozialaspekte in ihren Wertschöpfungsketten betreffen. Somit sind auch kleine und mittlere Unternehmen, die selbst nicht berichtspflichtig sind, indirekt betroffen. Auch sie werden entsprechende Daten erheben und kommunizieren müssen. Insbesondere diese kleineren Unternehmen stehen vor großen Herausforderungen. Denn Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für viele Neuland und bedarf zusätzlicher Ressourcen: Mitarbeitende müssen geschult bzw. eingestellt und interne Prozesse und Systeme aufgebaut werden. Viele Unternehmen haben signalisiert, dass sie Unterstützung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen.

Unterstützung für eine CSRD-konforme Berichterstattung

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat mit dem DNK bereits 2010 ein Instrument entwickelt, das Unternehmen dabei hilft, strukturiert nach einem anerkannten Standard die eigenen Nachhaltigkeitsleistungen transparent zu machen. Die inzwischen mehr als 1.000 DNK-Anwenderunternehmen schätzen insbesondere die vielfältigen Unterstützungsangebote, persönlich durch das DNK-Büro, im Rahmen der regelmäßigen Webinare oder begleitender Hilfsdokumente, wie insbesondere Branchenleitfäden. Darüber hinaus wird häufig die Anschlussfähigkeit des DNK an bisher geltende Berichtspflichten wie das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) oder die EU-Taxonomie hervorgehoben. Die Infrastruktur des DNK steht dank der Finanzierung durch die Bundesregierung allen Unternehmen kostenlos zur Verfügung.

Um Unternehmen in Deutschland auch im Kontext der neuen Berichtspflichten bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen zu können, entwickelt der RNE den DNK inhaltlich weiter. Aus Sicht des RNE wird der DNK zukünftig im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine noch größere Rolle in Deutschland spielen als bisher. Denn der DNK wird so weiterentwickelt, dass berichtspflichtige und nicht berichtspflichtige Unternehmen auch in Zukunft inhaltlich begleitet werden und sie anschlussfähig an die neuen Anforderungen der Gesetze und des Marktes berichten können. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die mit besonders großen Herausforderungen konfrontiert sind, wird es erleichtert, die Anforderungen zu erfüllen.

Ziel des RNE ist es, über die inhaltliche Weiterentwicklung hinaus die Unterstützungsstrukturen des DNK auszubauen, um den stark steigenden DNK-Anwenderzahlen Rechnung zu tragen und dem Bedarf nach weitergehender Unterstützung zur Umsetzung der neuen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entsprechen.

Der DNK wurde 2010 in einem Multi-Stakeholder-Dialog entwickelt. Auch die Weiterentwicklung des DNK soll unter Einbezug relevanter Stakeholder stattfinden.

Gespräche zur weiteren finanziellen Unterstützung mit der Bundesregierung

Der RNE befindet sich zur Frage einer weitergehenden Unterstützung in intensiven Gesprächen mit der Bundesregierung. Bereits Ende 2022 wurde der DNK im Aktionsplan „Mittelstand, Klimaschutz und Transformation“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Unterstützungsinstrument für den Mittelstand benannt.