Berichtsoptionen

Damit Unternehmen und Organisationen ihre CSR-Berichterstattung möglichst effizient gestalten können, integrieren wir verschiedene politische Rahmensetzungen mit konkretem Bezug zu Nachhaltigkeit in den DNK. Das heißt für Sie konkret, dass Sie mit einer DNK-Erklärung sowohl das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und/oder die EU-Taxonomie erfüllen, als auch zu Ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten i.S.d. Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte berichten können. Das gewünschte Anwendungslevel wird in der Datenbank ausgewählt, das DNK-Büro prüft dann zusätzlich zu den Anforderungen des DNK die gesetzlich geforderten Inhalte auf formale Vollständigkeit. Nach Veröffentlichung erhalten die Berichterstatter ein DNK-Signet, das insbesondere die anspruchsvollere Anwendung im Sinne der CSR-Berichtspflicht explizit ausweist.

Diese Infografik stellt die zusätzlichen Berichtsoptionen visuell dar.

Anpassung des DNK an neue Berichtspflichten

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Mehr als 15.000 deutsche Unternehmen werden schrittweise ab 2025 über ihre Nachhaltigkeitsleistungen entsprechend der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten müssen. Zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten werden diese Unternehmen ihre Geschäftspartner*innen, insbesondere kleinere Unternehmen in den Wertschöpfungsketten, um Datenzulieferungen bitten. Diese Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Um die Unternehmen zu unterstützen, wird der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die ESRS in den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), der bereits von mehr als 1.000 Unternehmen genutzt wird, integrieren und zusätzliche Hilfestellungen für die Umsetzung der Berichtsanforderungen anbieten.

Auch zukünftig soll der DNK modular aufgebaut sein. Basisinformationen, die sich voraussichtlich an einem ESRS-KMU-Standard orientieren, werden die Standardversion des DNK bilden. Somit können auch kleine und mittlere Unternehmen Anforderungen von Auftraggebern, Banken oder Versicherungen abdecken. Ergänzend können weiterführende Inhalte ausgewählt werden, um einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne der CSRD und zur EU-Taxonomie zu erstellen. 

Erfahren Sie mehr in unserer Meldung vom 26.09.2023

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Derzeit finden auf EU-Ebene die sogenannten Trilogverhandlungen zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) statt. Mit der CSDDD soll eine europaweit einheitliche Regelung zu ökologischen und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen geschaffen werden. Die CSDDD wird voraussichtlich mit neuen Berichtspflichten einhergehen und viele deutsche Unternehmen betreffen. Wir prüfen daher, wie die Berichtsanforderungen einer zukünftigen CSDDD sinnvoll im DNK abgebildet werden können.

Berichtspflichten im DNK

Hier finden Sie Informationen zu Berichtspflichten, die Sie aktuell mit dem DNK erfüllen können.  

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)

Die DNK-Erklärung kann als nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der CSR-Berichtspflicht genutzt werden. Anwender berichten dabei die gesetzlich geforderten Belange in den Kriterien 12, 14, 17, 18 und 20, das DNK-Team prüft entsprechend auf formale Vollständigkeit.

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EU-Taxonomie-Verordnung

Für alle Unternehmen, die bereits nach dem CSR-RUG berichtspflichtig sind, gelten seit dem 1. Januar 2022 auch die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung. Deshalb wurde der DNK um eine zusätzliche Berichtsoption zur EU-Taxonomie erweitert.

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Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Die DNK-Erklärung kann zur Berichterstattung der Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte genutzt werden. Anwender berichten diese in Kriterium 17, das DNK-Büro prüft entsprechend auf formale Vollständigkeit.

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Änderungsprotokoll der DNK-Checkliste

Änderungen in der DNK-Checkliste werden seit 2022 in einem Änderungsprotokoll dokumentiert.

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