DNK-Newsletter Nr. 3 / 2023

Rückenwind aus der Politik

Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung fordert praktikable Unterstützung für deutsche Unternehmen

Liebe*r Leser*in,

die Themen dieses Newsletters sind:

  • 1.000 Unternehmen in der Datenbank: Der DNK feiert Meilenstein in Berlin
  • Erneute Konsultation zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) abgeschlossen
  • Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD): EU-Parlament einigt sich auf finale Position
  • EU-Taxonomie: Neue delegierte Verordnungen zu den nicht klimabezogenen Umweltzielen
  • Neuer DNK-Branchenleitfaden: Fahrradindustrie erhält spezifische Unterstützung
  • Umfrage zur Klimaberichterstattung von KMU
  • Technische Soforthilfe für die Ukraine
  • Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung am 10. Oktober 2023 – Anmeldungen jetzt möglich

Viel Spaß beim Lesen und herzliche Grüße

Florian Harrlandt, Stephanie Kopp, Birte Freudenreich, Svenja Battermann, Jan Beitlich, Katja Urban und das gesamte DNK-Team

1.000 Unternehmen in der Datenbank: Der DNK feiert Meilenstein in Berlin

Im April hat das 1.000ste Unternehmen eine DNK-Erklärung in unserer Datenbank veröffentlicht. Damit machen nun über 1.000 Unternehmen in Deutschland ihre Nachhaltigkeitsleistungen auf Basis des DNK transparent. Ein Meilenstein, der am 27. Juni mit politischen Akteur*innen, langjährigen Wegbegleiter*innen und Anwenderunternehmen im Axica Kongresszentrum in Berlin gefeiert wurde.

Wir freuen uns, dass wir Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, für eine Keynote gewinnen konnten. Nachdem Gunda Röstel, stellv. Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ihre Rede damit schloss, die Gäste auf die nächsten 1.000 Unternehmen einzustimmen, legte der Parlamentarische Staatssekretär die Messlatte noch deutlich höher und wünschte sich bald 10.000 Anwenderunternehmen im DNK.

Seine Botschaft war klar. Der Mittelstand in Deutschland braucht Unterstützung: „Ich will Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen, die klar und praktikabel sind und dafür spielt der DNK eine wichtige Rolle. Wir brauchen einen Helpdesk.“

Weitere Details zum Abend erfahren Sie in unserem News-Beitrag.

Aktuelle Entwicklungen

Erneute Konsultation zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) abgeschlossen
 
Die EU-Kommission hat am 9. Juni einen Entwurf des delegierten Rechtsakts zu den sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und eine vierwöchige Konsultation durchgeführt. Da die EU-Kommission die Ergebnisse der Kommentierungen zunächst bearbeiten wird, verschiebt sich die Veröffentlichung der finalen ESRS weiter nach hinten. Eine Annahme der endgültigen Rechtsakte im Juli ist dennoch nach wie vor möglich.
 
Zu den Entwürfen der ESRS

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) fasst in einem Briefing Paper die zentralen Änderungen der Europäischen Kommission an den ESRS zusammen. Außerdem stellt das DRSC Vergleichsdokumente zwischen den ESRS-Entwürfen der EFRAG vom November und den ESRS-Konsultationsentwürfen der Europäischen Kommission zur Verfügung.
              
Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD): EU-Parlament einigt sich auf finale Position
 
Am 1. Juni hat das EU-Parlament seine Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zum EU-Lieferkettengesetz aktualisiert. Der neue Vorschlag des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments für die CSDDD wurde vom Parlament mit einer deutlichen Mehrheit angenommen.
 
Die Verhandlungsposition des EU-Parlaments enthält u. a. folgende Standpunkte:

  • Übergangsplan der sicherstellt, dass das Geschäftsmodell und die Strategie eines Unternehmens die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C gewährleistet. Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ist die Erreichung der darin erhaltenen Ziele an die Vergütung der Unternehmensleitung geknüpft.
  • Die Position sieht verschiedene Möglichkeiten der Sanktionierung von Unternehmen vor, die Vorschriften nicht einhalten. Neben finanziellen Sanktionen, die mindestens 5% des weltweiten Nettoumsatzes ausmachen, werden hier ebenso die öffentliche Bekanntmachung des vorliegenden Verstoßes ("Naming and Shaming") oder die Rücknahme der Produkte aus dem freien Verkehr genannt. Nicht-EU Unternehmen können von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
  • Die Stärkung von Betroffenenrechten soll durch eine mehrjährige Verjährungsfrist im Falle von Schadensersatzklagen gewährleistet werden. Darüber hinaus sollen Kläger auch Unterlassungsklagen im Eilverfahren erheben dürfen.


Mit der Festlegung der finalen Position des EU-Parlaments können nun die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten über den finalen Text der Rechtsvorschrift beginnen.
 
Weitere Informationen können Sie unserem aktualisierten Factsheet entnehmen.
              
EU-Taxonomie: Neue delegierte Verordnungen zu den nicht klimabezogenen Umweltzielen
 
Die Europäische Kommission hat am 14. Juni neue delegierte Verordnungen zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Darin enthalten sind von der Kommission genehmigte neue Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen signifikanten Beitrag zu den nicht klimabezogenen Umweltzielen leisten. Dazu gehören

  • die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
    der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Die EU-Taxonomie ist ein entscheidendes Instrument für Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen und unterstützt direkte Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten, die für den ökologischen Wandel besonders wichtig sind.
Die delegierten Verordnungen zur EU-Taxonomie werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung übermittelt und voraussichtlich – wenn der Rat und das Parlament keine Einwände haben – ab Januar 2024 in Kraft treten.

Pressemeldung der EU-Kommission
Briefing Paper des DRSC

Der DNK in Zahlen
2.652 DNK-Erklärungen
1.057 Unternehmen

Stand: 11.07.2023

Aus der Praxis

Neuer DNK-Branchenleitfaden: Fahrradindustrie erhält spezifische Unterstützung
 
Die Fahrradwirtschaftsverbände Zweirand-Industrie-Verband ZIV, Verbund Service und Fahrrad (VSF) und Zukunft Fahrrad sowie BIKEBRAINPOOL haben auf der Eurobike 2023 einen DNK-Branchenleitfaden für die Fahrradindustrie veröffentlicht. Der Leitfaden enthält Praxisbeispiele sowie viele Informationen rund um Regulierung, Berichtsstandards und Pflichten zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung. Außerdem verfolgen die Verbände das gemeinsame Ziel, mit diesem umfassenden Informationsangebot möglichst viele Unternehmen zu motivieren, sich intensiver mit Nachhaltigkeit in der Fahrradbranche zu befassen, den Blick nach innen und nach vorne zu richten, Ziele zu setzen und darüber zu berichten.

Zum Branchenleitfaden
              
Umfrage zur Klimaberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
 
KMUs sehen sich sowohl durch regulatorische Änderungen als auch durch den Druck anderer Stakeholder immer stärker in der Verpflichtung, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. Aufgrund struktureller Nachteile, wie begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen, gestaltet sich die Umsetzung für sie jedoch oftmals schwierig und zeitaufwendig. Das Projekt „Klimaberichterstattung von Kleinen und Mittleren Unternehmen“ (KliK)“ erforscht die Herausforderungen und zielt darauf ab, Lösungsansätze zu erarbeiten, die es KMUs ermöglichen, die wachsenden Anforderungen besser zu bewältigen. Hinter dem Projekt steht eine gemeinsame Forschungsinitiative des BF/M Bayreuth, des Lehrstuhls „Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre“ der Universität Bayreuth und der bifa Umweltinstitut GmbH, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung & Forschung (BMBF).

Um den aktuellen Stand in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU besser einschätzen zu können, wurde ein Fragebogen entwickelt.

Sie arbeiten in einem KMU und sind mit den genannten Herausforderungen konfrontiert? Teilen Sie Ihre Erfahrung und nehmen Sie an der Umfrage von KliK bis zum 14.08.2023 teil!

Zur Umfrage
              
Technische Soforthilfe für die Ukraine
 
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine wurden 40-50 % der ukrainischen Energieinfrastruktur beschädigt oder zerstört. Große Teile der Bevölkerung sind immer wieder von Stromausfällen und Notabschaltungen zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität betroffen. 

Um die Ukraine zu unterstützen, hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Energie und Klimaschutz (BMWK) nach Kriegsbeginn eine Spenden- und Beschaffungskampagne zugunsten des ukrainischen Energiesektors aufgesetzt.

Der Bedarf an Sachspenden, wie Transformatoren oder Werkzeug zur Reparatur beschädigter Energieinfrastruktur ist hoch, weshalb Spenden neuer und gebrauchter Energiegüter notwendig sind. Dies gilt auch für Energiegüter, die nicht in der aktuellen Bedarfsliste aufgeführt sind.

Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Wiederherstellung des ukrainischen Stromsystems unterstützen können.

Kontaktmöglichkeit bei Fragen: helpenergyukraine@giz.de  

Schon gewusst?

Anwenderunternehmen können in unserer Datenbank eine DNK-Erklärung sowohl auf Deutsch, als auch auf Englisch erstellen. Entscheiden Sie sich dazu, auf beiden Sprachen die DNK-Erklärung zu veröffentlichen, reichen Sie bitte zunächst die deutsche Version zur Prüfung auf Vollständigkeit ein. Sobald diese zur Veröffentlichung freigegeben wird, übersetzen Sie die DNK-Erklärung auf Englisch und reichen diese anschließend ein. Ihre englische DNK-Erklärung wird dann innerhalb von ca. zwei Wochen von uns geprüft und i. d. R. direkt freigegeben.

Veranstaltungen

22. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung
 
Wie wird Deutschlands Industrie nachhaltig und zukunftsfähig? Woher kommt das Personal, das die Industrie und andere Branchen für die neu entstehenden Transformationsberufe brauchen? Wie baut man klimaangepasst, energieeffizient und sozial verträglich?

Unter dem Motto „Blockaden überwinden: neue Wege in der Nachhaltigkeitspolitik!“, diskutieren wir diese und weitere Themen auf der 22. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung am 10. Oktober 2023 im AXICA Kongress- und Tagungszentrum in Berlin. Am Nachmittag finden parallele Fachforen statt, wo wir auch die künftigen regulatorischen Anforderungen im Spannungsfeld zwischen Chancen für die Transformation und Herausforderungen in der praktischen Umsetzung beleuchten werden.

Die Anmeldung ist ab sofort hier möglich.