Menschenrechte

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Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

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Gerade die globalisierte Wirtschaft mit immer komplexer werdenden Lieferketten und zunehmendem Wettbewerbsdruck birgt die Gefahr der Menschenrechtsverletzungen. Daher stehen Unternehmen zunehmend in der Verantwortung, diese Rechte in ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und entlang der Wertschöpfungskette effektiv zu schützen. Menschenrechtsverletzungen werden durch die globale Informationsgesellschaft schneller öffentlich und fließen in Risikobewertungen von Unternehmen ein; sie beeinflussen Verbraucherverhalten und Geschäftsbeziehungen. Die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht im Unternehmen kann somit nicht nur die Kunden- sondern auch die Mitarbeiterbindung stärken sowie Lieferbeziehungen verbessern und somit zum langfristigen Erfolg des Unternehmens beitragen.

Was ist zu beachten?

Die Einhaltung der Menschenrechte ist nicht nur ein Thema für international operierende Unternehmen. Auch innerhalb Deutschlands sind Menschenrechtsthemen wie die Vereinigungsfreiheit (z.B. bezogen auf die Bildung von Gewerkschaften), das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit, oder der Schutz vor (Berufs-)Krankheiten relevant.  Bitte beschreiben Sie an dieser Stelle explizit, wie Sie im Unternehmen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen und in Zukunft nachkommen wollen und zeigen Sie auf, wie Sie über die Einhaltung von geltenden Gesetzen hinausgehen. Als Orientierung kann Ihnen an dieser Stelle der Leitfaden zur Achtung von Menschenrechten für Unternehmen  dienen (erarbeitet vom Deutschen Global Compact Netzwerk, twentyfifty und dem Deutschen Institut für Menschenrechte).

Es gibt Schnittstellen mit dem Kriterium 14, Arbeitnehmerrechte. Beschreiben Sie daher neben der Einhaltung der Menschenrechte in Bezug auf Ihre Mitarbeitenden hier insbesondere auch Ihren Umgang mit den Menschenrechten anderer Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette, wie etwa Kunden (z.B. Produktsicherheit i.S.v. Recht auf körperliche Unversehrtheit), Anwohner (Umsiedelung i.S.v. Landrecht), besonders Schutzbedürftiger usw.

Aspekt 1:

Berichten Sie über die Zielsetzungen und den geplanten Zeitpunkt der Zielerreichung für die Einhaltung von Menschenrechten bezogen auf das eigene Unternehmen, etwaige Tochtergesellschaften sowie zuliefernde Betriebe und Dienstleister.

Aspekt 2:

Berichten Sie über Strategien und konkrete Maßnahmen für die Einhaltung von Menschenrechten, bezogen auf das eigene Unternehmen, etwaige Tochtergesellschaften und zuliefernde Betriebe.

Aspekt 3:

Berichten Sie, ob und in welchem Maße bisherige Ziele erreicht wurden, bzw. legen Sie offen, wenn Sie Ziele nicht erreichen konnten und warum.

Aspekt 4:

Berichten Sie über wesentliche Risiken, die sich aus Ihrer Geschäftstätigkeit, aus Ihren Geschäftsbeziehungen und aus Ihren Produkten und/oder Dienstleistungen ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben.

Menschenrechte gelten für alle Menschen gleichermaßen. Sie sind universell gültig, unteilbar und können niemandem abgesprochen werden. Staaten und Unternehmen stehen in der Schutzpflicht. Das heißt, sie sind für die Einhaltung der Menschenrechte direkt verantwortlich. Es gibt verschiedene international anerkannte Texte, die die unterschiedlichen Menschenrechte festhalten, wie bspw. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Sozial- und Zivilpakt, Frauen- und Kinderrechtskonvention oder die ILO-Kernarbeitsnormen.

Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI):

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung

Leistungsindikatorset der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS):

Leistungsindikator EFFAS S07-02 II
Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind

Berichterstattung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Achtung der Menschenrechte

Falls Sie Ihre DNK-Erklärung auch zur Erfüllung der Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz nutzen wollen, dient Ihnen die folgende Checkliste zur Orientierung, wie das DNK-Büro auf formale Vollständigkeit prüft. Entsprechende Informationen zum gesetzlichen Belang „Achtung der Menschenrechte“ können Sie in diesem DNK-Kriterium berichten. Kursiv gesetzte Anforderungen werden bereits durch die Beantwortung der jeweiligen DNK-Aspekte abgedeckt.

1. Berichten Sie über das verfolgte Managementkonzept:
a.    Zielsetzungen und geplanter Zeitpunkt der Zielerreichung (Kriterium 17, Aspekt 1).
b.    Wie die Unternehmensführung in das Konzept eingebunden ist.
c.    Strategien und konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele (Kriterium 17, Aspekt 2).
d.    Interne Prozesse, um die Umsetzung der Maßnahmen zu prüfen.

2. Berichten Sie über Ergebnisse des Konzepts:
a.    Ob und in welchem Maße bisherige Ziele erreicht wurden (Kriterium 17, Aspekt 3).
b.    Ob und wie festgestellt wird, wenn das Konzept angepasst werden muss und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

3. Berichten Sie über Risiken:
a.    Wie Risiken identifiziert und die wesentlichen Risiken herausgefiltert wurden (Due-Diligence-Prozesse).
b.    Wesentliche Risiken, die sich aus Ihrer Geschäftstätigkeit ergeben und sehr wahrscheinlich negative   Auswirkungen auf Menschenrechte haben (Kriterium 17, Aspekt 4).
c.    Wesentliche Risiken, die sich aus Ihren Geschäftsbeziehungen ergeben und sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben (Kriterium 17, Aspekt 4).
d.    Wesentliche Risiken, die sich aus Ihren Produkten und Dienstleistungen ergeben und sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben (Kriterium 17, Aspekt 4).

Berichterstattung zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Sorgfaltspflicht der Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte

Falls Sie mit Ihrer DNK-Erklärung auch die Berichterstattung (Element 4 der Sorgfaltspflicht) gemäß dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte leisten wollen, berichten Sie bitte zusätzlich gemäß der folgenden Checkliste. Kursiv gesetzte Anforderungen werden bereits durch die Beantwortung der jeweiligen DNK-Aspekte abgedeckt.

1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

  •  Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.
  • Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?
  • Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.
  • Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)
  • Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)?

2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte

  • Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen). (Kriterium 17, Aspekt 4)
  • Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung miteinbezogen?
    Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten, diesen zu begegnen, eingeschätzt?
  • Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?

3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element: Beschwerdemechanismus

  • Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?
  • Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.
  • Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.
  • Gelten Whistleblowing-Mechanismen auch für Zulieferer?

4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette

  • Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Grundprinzipien umfasst?
  • Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.
    Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?
  • Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?
  • Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welche Maßnahmen/welche Akteure?
  • Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Einblicke in die DNK-Berichterstattung.

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Kennen Sie die Funktion bereits? Mit der DNK-Datenbank können Sie die Antworten verschiedener Anwender gegenüberstellen und lesen was Unternehmen zu einzelnen Kriterien und Leistungsindikatoren berichten.

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