Die Bundesregierung will mit dem
Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die Einhaltung der Menschenrechte in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchsetzen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) bietet die Möglichkeit, dem vierten Kernelement des NAP – der Berichterstattung – über die Abgabe einer DNK-Erklärung nachzukommen.
Unternehmen, die ihr Engagement zum Schutz der Menschenrechte detailliert offenlegen wollen, können in der Datenbank auswählen, den DNK inklusive der NAP-Berichtspunkte nutzen zu wollen. Die Ergänzung wird dann eingeblendet und im Kontext der kritischen Durchsicht vom Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit betrachtet. Die Verantwortung für die Inhalte liegt nach wie vor bei den berichtenden Organisationen.
Der
NAP Helpdesk in der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung berät Sie kostenlos zu den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans, zum NAP Monitoring und zu internationalen Projekten im Bereich Nachhaltigkeit allgemein. Auf der Website des NAP Helpdesk finden Sie
Fragen & Antworten zum Nationalen Aktionsplan.