Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

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Berücksichtigt ein Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte in allen wichtigen Entscheidungen, können auch sehr ambitionierte Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie erreicht und nachhaltige Verhaltensweisen zur Selbstverständlichkeit im Unternehmen werden. Dafür müssen Unternehmensabläufe überprüft und Managementprozesse angepasst werden, was in der Regel Auswirkungen auf alle Bereiche des Unternehmens hat.
Damit nicht wiederholt für jede einzelne Entscheidung überlegt werden muss, wie man das Thema Nachhaltigkeit berücksichtigen könnte, kann es in Regeln und Prozesse eingebettet werden. Dabei können neue Regeln und Prozesse aufgesetzt und alte Regeln und Prozesse erweitert werden (z.B. Einkaufsrichtlinien um ökologische und soziale Kriterien).

Was ist zu beachten?
In diesem Kriterium geht es darum zu berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen verankert werden, damit sie im Tagesgeschäft umgesetzt werden können. Die Bandbreite solcher Regeln und Prozesse ist sehr vielfältig und kann sich stark zwischen verschiedenen Unternehmen und Branchen unterscheiden. Bitte berichten Sie sowohl zum momentanen Status der Umsetzung als auch zu Ihren Plänen für die Zukunft.

 
Aspekt 1:
Berichten Sie, wie die Nachhaltigkeitsstrategie im Geschäftsalltag verankert ist (interne Regeln, Prozesse, Standards).
Regeln und Prozesse übersetzen die Nachhaltigkeitsstrategie in spezifischere Vorgaben für das alltägliche Arbeiten im Unternehmen. Regeln sind z.B. Einkaufsrichtlinien, Leitlinien für Forschung und Entwicklung oder ein Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese werden durch geeignete Prozesse in den Unternehmensalltag integriert, z.B. durch regelmäßige Workshops, themenspezifische Arbeitskreise, neue Abläufe und Verfahren in der Produktion oder interne Kommunikationsmaßnahmen.
 

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Die IB.SH hat folgende Regeln und Prozesse zur Implementierung der Nachhaltigkeitsstrategie:
Die Geschäftsstrategie wird durch den Vorstand festgelegt, mit dem Verwaltungsrat erörtert und in der operativen Planung durch die Fachbereiche umgesetzt. Dabei tragen alle Bereiche mit spezifischen Maßnahmen zur Zielerreichung bei.
Ziele und Maßnahmen mit ökologischer oder sozialer Komponente stehen zusätzlich im Fokus des 2018 implementierten Nachhaltigkeitsmanagements.
Die Zielerreichung und der Umsetzungsstand aller strategischen Maßnahmen werden im Rahmen des Strategiecontrollings jährlich überprüft. Dazu werden die Ziele und Inhalte bestehender Strategien einem Soll-/Ist-Abgleich unterzogen, die Ursachen von vorhandenen Soll-/Ist-Abweichungen analysiert und erforderlichenfalls nachjustiert. Hierbei wird auch regelmäßig überprüft, ob die Ziele und Maßnahmen untereinander konsistent sind.
Neben den Zielen und Maßnahmen der Strategie werden die Regeln und Prozesse für das operative Geschäft der Bank in einer umfassenden schriftlich fixierten Ordnung niedergelegt. Diese wird auch vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsziele kontinuierlich überprüft und angepasst.

Relevante Unternehmensbereiche, in denen diese Steuerung stattfindet, sind:
Die Steuerung liegt vor allem im Bereich Unternehmensentwicklung. Aber auch andere Fachbereiche wie z.B. das Treasury oder der Bankbereich unterliegen Nachhaltigkeitszielen und diesbezüglichen Maßnahmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie.

Das zentrale Produktmanagement (vgl. Kriterium 10) überprüft das Produktportfolio der IB.SH anhand von Nachhaltigkeitskriterien. Ziel ist es, Produkte unter Berücksichtigung dieser Nachhaltigkeitskriterien weiter zu optimieren und Nachhaltigkeitsaspekte bei der Neuentwicklung von Produkten noch stärker zu berücksichtigen.
Auch bei den Entscheidungen zu Eigenanlagen werden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Jeder Eigenanlage geht ein umfangreicher Prüfungsprozess voraus. Neben Bonitätsgesichtspunkten spielt auch die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells des Emittenten eine entscheidungsrelevante Rolle. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung des Geschäftsmodells wird untersucht, ob für den Emittenten oder die Emission Nachhaltigkeitsratings und/oder -zertifizierungen vorliegen.
Der Bereich Bankbetrieb, der für den Neubau der IB.SH verantwortlich ist, hat die Zielvorgabe, für den Neubau einen hohen Nachhaltigkeitsstandard (DGNB Gold) zu realisieren. Dieses Ziel ist eine relevante Grundlage der Entscheidungen zum Neubau und wird regelmäßig im Zuge der Baurealisierung überprüft.

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IGEFA SE & Co. KG

Die Unternehmens- bzw. Nachhaltigkeitsstrategie wird in Form von messbaren Zielen, Maßnahmen und Projekten sowie durch Verhaltensregeln (z.B. igefa Verhaltenskodex) und Prozessanweisungen konkretisiert.
Durch das Integrierte Managementsystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und 14001 (vgl. Kritierium 1 Strategische Analyse und Maßnahmen), ist sichergestellt, dass Prozesse und Verantwortlichkeiten dokumentiert, nachgehalten und bei Bedarf angepasst werden.
Im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung wird erkanntes Verbesserungspotential beispielsweise aus Kundenrückmeldungen mit entscheidenden Auswirkungen auf die Umwelt, auf die Sicherheit oder auch Zufriedenheit von Mitarbeitern bzw. Kunden in die Nachhaltigkeitsstrategie und das Managementsystem integriert. 
Im Hinblick auf die jährlich stattfindenden Audits durch unabhängige Dritte unterliegt das System auch einer regelmäßigen externen Überwachung.
So wurde uns beispielsweise durch EcoVadis, eine internationale CSR-Rating-Plattform, in 2017 der Gold-Status verliehen.
Mit 71 von 100 möglichen Punkten zählt die igefa zu den besten aller von EcoVadis bewerteten Unternehmen weltweit: Bestätigung und zugleich Ansporn, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen.

Bestätigung und Ansporn ist, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuverfolgen

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Coca-Cola GmbH und Coca-Cola European Partners Deutschland GmbH

Nachhaltigkeit ist bei Coca-Cola ein integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und -kultur. Wesentlich für die erfolgreiche Verankerung von Nachhaltigkeit in allen Prozessen des Kerngeschäfts ist für uns eine schlanke Organisationsstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten. Ebenso macht sich die Integration von Nachhaltigkeitsthemen in bewährte Steuerungselemente, wie z. B. die Sustainability Scorecard, Businesspläne und Zertifizierungen, bezahlt. Damit stellen wir sicher, dass die Idee der Nachhaltigkeit in alle Geschäftsbereiche einfließt und dort verankert wird. Verstärkt nehmen wir überdies Einfluss auf unsere gesamte Wertschöpfungskette.

Risikomanagement und Berücksichtigung des VorsorgeprinzipsRelevante Risiken unserer Geschäftstätigkeit identifizieren und bewerten wir frühzeitig, regelmäßig und systematisch. Um entsprechende Vorsorgemaßnahmen entwickeln und umsetzen zu können, nutzen wir unter anderem einen integrierten Planungs- und Führungsprozess, wertorientierte Kennzahlen sowie Controlling-Reports. 

Zusätzliche Instrumente sind: 

  1. jährlicher Risikobericht von Coca-Cola
  2. regelmäßige Szenarioanalysen
  3. anspruchsvolle Qualitäts- und Sicherheitskontrollen
  4. Umweltmanagement
  5. jährlicher Risikobericht der The Coca-Cola Company
  6. Stakeholderkommunikation

Zertifizierung unserer Produktionsbetriebe 
Um hohe Qualität, Ressourcenschonung und Arbeitssicherheit zu gewährleisten, setzen wir in allen Produktionsbetrieben auf branchenrelevante Zertifizierungen.[1] Jeder unserer Produktionsstandorte ist nach folgenden Standards zertifiziert:
  • Lebensmittelsicherheit (DIN EN ISO 22000:2005 + PAS 220 oder FSSC 22000:Version 4.1)
  • Qualitätsmanagement (DIN EN ISO 9001:2015)
  • Umweltmanagement (DIN EN ISO 14001:2015)
  • Energiemanagement (DIN ISO 50001:2011)
  • Arbeitssicherheit (OHSAS 18001:2007)


[1] Die Zentrale in Berlin wird wegen des zentral gesteuerten Prozessmanagements mit auditiert, erhält aber keine eigenen Zertifikate.

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Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt

Das Leitbild der Unternehmensgruppe bildet den Rahmen für die Nachhaltigkeitsstrategie, die als Teil der Unternehmensstrategie durch die Unternehmensführung entwickelt und mit dem Aufsichtsrat abgestimmt wurde. Darüber hinaus wurden bei der Strategieentwicklung die für die Unternehmensgruppe relevanten Aspekte der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessens und des Bundes berücksichtigt. 

Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in den relevanten Themenbereichen liegen zu dreizehn Themen Grundsätze in Form von Unternehmensrichtlinien vor. Dazu zählen die Themen Energieeffizienz, Klimaschutz, Materialien/Bauprodukte, Biodiversität, Antidiskriminierung, Beruf und Familie, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung, Neubau, Betriebs- und Verkehrssicherheit, Betreiberverantwortung und Datenschutz. Eine Richtlinie zur Beschaffung wurde ergänzend erarbeitet und 2018 in Kraft gesetzt. Diese Richtlinien beinhalten eine Beschreibung des jeweiligen Themenkontextes, eine Ziel- und Zweckdefinition, Angaben zum Wirkungsbereich und den Verantwortlichkeiten, die Prinzipien und die dazugehörigen Performance-Indikatoren sowie Aussagen zur regelmäßigen Überprüfung und zur Berichterstattung. Sie regeln den grundlegenden Umgang mit den Nachhaltigkeitsthemen bei der Unternehmensgruppe und werden im Rahmen der turnusgemäßen Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie aktualisiert. In der operativen Umsetzung unterliegen die Richtlinien einem Ausdefinierungsprozess gemeinsam mit den Fachabteilungen, was auf die unterschiedlichen Sparten der Unternehmensgruppe zurückzuführen ist. 

Im operativen Geschäft findet die Nachhaltigkeitsstrategie durch Handlungsanweisungen, Leitfäden, festgelegte Geschäftsprozesse sowie abteilungsinterne Regelungen Anwendung. Um im Sinne der Werte der Unternehmensgruppe zu handeln veröffentlicht das Unternehmen ein Leitbildwelches allen Mitarbeitern und Geschäftspartnern als Orientierung dienen soll.   

Die Verantwortung für die Handlungsfelder (siehe DNK-Kriterium 1: Strategische Analyse und Maßnahmen) trägt die Lenkungsgruppe Nachhaltigkeit. Sie ist das zentrale Beratungsgremium und überprüft in einem vierteljährlichen Turnus die Fortentwicklung und Umsetzung der Strategie. Klar definierte Handlungsfeldverantwortliche fungieren zudem als fachliche Ansprechpartner und stellen die Umsetzung der beschlossenen Ziele und Maßnahmen der Handlungsfelder bereichsübergreifend sicher.

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Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit

Abhängig vom Handlungsfeld kommen unterschiedliche Regeln und Prozesse zum Tragen, mit denen die Nachhaltigkeitsstrategie im ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Konzern umgesetzt wird.

Unternehmensführung
Durch ein transparentes, nachvollziehbares Corporate-Governance-System schaffen wir Vertrauen in die Leitung und Überwachung unseres Unternehmens bei Kunden, Anlegern, eigenen Mitarbeitern und der Öffentlichkeit. Ein Grundpfeiler des Systems ist der der Deutsche Corporate Governance Kodex, der international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung enthält. Vorstand und Aufsichtsrat der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. und der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. bekennen sich zum Deutschen Corporate Governance Kodex und geben die Entsprechenserklärung gemäß §161 Aktiengesetz auf freiwilliger Basis ab. Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Projektmanagement
Auch im Projektmanagement haben wir es uns zum Ziel gesetzt, einen größeren Beitrag zur Nachhaltigkeit des ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Konzerns zu leisten. In einem neuen Projektantragstool erfassen wir dafür ab Mitte 2020, welchen Beitrag die Projekte zur Erreichung der SDGs leisten. Dazu müssen in jedem Projektantrag Fragen zu den SDGs beantwortet werden. So setzen sich die Projektverantwortlichen früh damit auseinander, welche Nachhaltigkeitswirkung sie mit ihren Projekten entfalten. Perspektivisch möchten wir die gewonnenen Erkenntnisse zur weiteren Steuerung im Nachhaltigkeitsmanagement nutzen.

Risikomanagement
Durch unsere Geschäftstätigkeit, unsere Produkte und Dienstleistungen oder durch unsere Geschäftsbeziehungen könnten negative Auswirkungen auf die Umwelt, unsere Arbeitnehmer, die Gesellschaft oder auf Menschenrechte ausgehen oder Korruption und Bestechung ermöglichen. Um dies zu verhindern überprüft unser Risikomanagement regelmäßig im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, ob durch eine wesentliche Geschäftsaktivität „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ auf einen der Nachhaltigkeitsaspekte ausgeht und somit ein wesentliches Risiko vorliegt. Dabei gehen wir wie folgt vor:

  • Identifikation möglicher Risiken: Zunächst prüfen wir, ob aus der betreffenden Geschäftsaktivität (theoretisch) ein Risiko auf mindestens einen der genannten Aspekte der Nachhaltigkeit entstehen könnte.
  • Analyse vorhandener Maßnahmen: Ist dies der Fall, so analysieren wir, welche Maßnahmen bereits ergriffen werden bzw. wie wir mit den Risikoquellen umgehen.
  • Bestimmung der Relevanz: Grundsätzlich gehen wir in unserem risiko-orientierten und vorsichtigen Ansatz davon aus, dass ein mögliches Risiko immer auch relevant ist, es sei denn die im Konzern bereits vorhandenen Maßnahmen sind so umfassend, dass das Risiko als nicht relevant eingestuft werden kann. Daher prüfen wir jedes mögliche Risiko auf seine Relevanz, indem wir die vorhandenen Maßnahmen analysieren.
  • Wesentlichkeit: Im letzten Schritt bewerten wir, ob relevante Risiken unter Berücksichtigung der getroffenen Maßnahmen auch wesentlich sind. Damit ein Risiko wesentlich ist, muss seine Eintrittswahrscheinlichkeit „sehr wahrscheinlich“ und seine Auswirkungshöhe „schwerwiegend negativ“ sein. Entsprechend muss die Eintrittswahrscheinlichkeit über 50 % liegen. Das Beurteilungsschema der Auswirkungshöhe hängt dabei individuell von der jeweiligen Geschäftsaktivität ab.

Für das Geschäftsjahr 2019 wurden auf Basis dieses Prozesses keine wesentlichen Risiken identifiziert.

Nichtsdestotrotz wurden im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Maßnahmen beschlossen, die diese Risiken weiter reduzieren sollen. So wird der ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern zum Beispiel im Rahmen seiner Aktienstrategie ab diesem Jahr seine Stimmrechte für die Unterstützung von Nachhaltigkeitszielen ausüben sowie über ein verstärktes Engagement mit weiteren Partnern ebenfalls auf die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen hinwirken.

Darüber hinaus prüft unser Risikomanagement auch, ob von den verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten negative Auswirkungen auf uns als Unternehmen ausgehen können. Für den ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Konzern sind dies insbesondere mögliche Auswirkungen des Klimawandels. In Übereinstimmung mit der Ansicht der BaFin bilden klimabezogene Risiken dabei im ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern keine eigene Risikokategorie, sondern wirken durch bereits bestehende Risikokategorien. Dabei unterscheiden wir zwischen physischen und transitorischen Risiken.
  • Physische Risiken beschreiben Risiken, die direkt aus Klimaveränderungen stammen, wie beispielsweise ein verstärktes Auftreten von Extremwetterereignissen (möglicherweise erhöhtes Risiko für Sachversicherer) oder das Aufkommen tropischer Krankheiten in Mitteleuropa durch langfristige Temperaturanstiege (möglicherweise erhöhtes Risiko für Kranken- und Lebensversicherer). Darüber hinaus können auch finanzielle Risiken entstehen, beispielsweise durch Bonitätsverluste eines Landes oder einer Region oder durch geringere Ertragskraft von Unternehmen. Auch die Bewertung von Immobilien kann betroffen sein.
  • Transitorische Risiken beschreiben Risiken, die aus dem Übergang zu einer CO2-freien Wirtschaft und Gesellschaft entstehen können. Bekannte Beispiele hierfür sind mögliche Wertverluste und damit einhergehende Aktienkursrückgänge von Unternehmen aus CO2-intensiven Branchen. Auch vorrübergehende konjunkturelle Eintrübungen sind nicht auszuschließen. Aus transitorischen Risiken können wiederum auch Reputations- oder strategische Risiken entstehen, beispielsweise durch eine erhöhte Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Nachhaltigkeitsthemen, denen Unternehmen oder Versicherer nicht ausreichend nachkommen.

Bei der Überprüfung dieser physischen und transitorischen Risiken, insbesondere im Kapitalanlage-Portfolio des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns, orientieren wir uns an den Empfehlungen der Task-Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD). Hierzu analysieren wir in einer Heatmap das mögliche Gefahrenpotenzial aus dem Klimawandel für den ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern.

Beispielsweise wurde für die Analyse physischer Klimarisiken für die Kapitalanlagen unter anderem der GAIN-Index herangezogen.[1] Dieser Index inklusive der verwendeten Daten wird von der University of Notre Dame angeboten und gibt für jedes Land an, wie sehr dieses von klimatischen Änderungen betroffen und wie gut das Land auf diese klimatischen Änderungen vorbereitet ist. Daneben werden auch kontinuierlich regulatorische Entwicklungen beobachtet, da mittelbare oder unmittelbare Risiken und Belastungen durch diese nicht ausgeschlossen werden können.

Weitere Details zum Umgang mit Nachhaltigkeitsinhalten (z. B. gezielte Maßnahmen) sind in den jeweiligen Kriterien dargestellt.

Vertrieb
Der GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten bildet die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern mit seinen Vertriebspartnern. Durch ihn soll ein rechtskonformes und redliches Verhalten von den Konzerngesellschaften und deren Vertriebspartnern sichergestellt werden, um so Schaden vom Unternehmen abzuwenden sowie dessen Reputation und Glaubwürdigkeit zu stärken.


[1] Notre Dame Global Adaption Initiative (ND-GAIN).

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