Weiterentwicklung 2019
Der DNK ist ein Transparenzstandard, der sich den aktuellen Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsdiskussion stellt. So ist nach zwei Berichtszyklen zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ein Reflektionsprozess sinnvoll, um mögliche Verbesserungs- bzw. Anpassungspotenziale zu identifizieren und zu nutzen.
Die beiden Hauptansatzpunkte, die in den Weiterentwicklungsprozess 2019 betrachtet wurden, sind
• die Integration der SDGs der Vereinten Nationen und
• die Präzisierung des Wesentlichkeitsbegriffes.
In der Tradition des DNK haben auch bei der Weiterentwicklung die Meinung von Expert/-innen sowie der breiten Öffentlichkeit den Prozess mitbestimmt.
Vorgehen
Es wurde ein mehrstufiger Prozess durchgeführt, um mögliche Verbesserungs- bzw. Anpassungspotenziale zu identifizieren und zu nutzen.
In einem ersten Schritt wurden Thesen und Positionierungsvorschläge auf der Grundlage einer Literaturauswertung und 18 Interviews mit Stakeholdern des DNK erstellt.
Diese wurden in einem zweiten Schritt in einer öffentlichen Online-Konsultation zur Diskussion gestellt. 37 Kommentare wurden von 24 Autorinnen und Autoren online abgegeben, 109 Stakeholder haben sich an einer angeschlossenen Online-Befragung beteiligt.
Der sich daraus abzeichnende Diskussionsstand wurde am 20. August 2019 im dritten Schritt in einem Dialog mit 23 Stakeholdern weiter konsolidiert. Es wurden konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung des DNK abgeleitet.
„Sektorspezifischen KPI-Standards gehört die Zukunft, sie erhöhen die Verwertbarkeit der Daten und sollten die 20 DNK-Kriterien um drei sektorspezifische Kriterien ergänzen.“
Dr. Axel Hesse – SD-M
„In Bezug auf das CSR-RUG sollte der DNK bewusst über die Anforderungen im Gesetz hinausgehen. Nach der ersten Hürde der Erstberichterstattung kann der DNK helfen, das Bewusstsein bei Unternehmen zu schärfen und neue Themen anzugehen.“
Prof. Dr. Alexander Bassen – Mitglied des RNE
„Die Integration der SDGs könnte eine stärkere Handlungsleitung für den DNK bedeuten, die dann auch als Marschrichtung für Investor*innen dient. Hier gilt es allerdings eine stärkere Relevanz mit klaren Umsatzgrenzen, Zielen und Kennzahlen sicherzustellen.“
Silke Stremlau – Hannoversche Kassen
„Eventuell könnte man den DNK komplett nach den SDGs aufsetzen. Das wäre der disruptive Ansatz. Das ist natürlich auch riskant, aber sollten die Zugriffszahlen momentan eher niedrig sein und könnten damit erhöht werden, weil andere verstärkt damit arbeiten, da dort z.B. für Impact Investors nun die Infos zu finden sind, die sie brauchen, dann wäre das schon eine Überlegung wert.“
Matthias Kannegiesser – sutainable natives
„Es gibt zwei Problemlagen mit dem Begriff der Wesentlichkeit, zum einen das fehlende Verständnis und zum anderen den Umgehungstatbestand. Unternehmen nutzen den Begriff, um nicht zu berichten. Dem DNK muss der Spagat zwischen diesen beiden Positionen mit seinem Generalisimus bestehen.“
Birgit Riess – Bertelsmann Stiftung
„Der Vorteil einer Berichterstattung zu den SDGs ist, dass Unternehmen selbst ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass sie Teil einer weltweiten Bewegung sind.“
Marlehn Thieme – Ehemalige Vorsitzende des RNE
„Die Berichterstattung zu den SDGs muss nicht gleich perfekt sein, sondern kann als ein erster Schritt quasi als ein Signal zur Transformation verstanden werden. Indikatoren können nachgelagert kommen.“
Georg Schürmann – Triodos Bank
„Die SDGs sollten nicht als Marketinginstrument missbraucht werden. Mit ihnen sollte verantwortungsbewusst und ehrlich umgegangen werden. Ganz schön wäre es z.B., wenn Unternehmen benennen würden, auf welches SDG sie jeweils den größten positiven und negativen Einfluss haben.“
Frank Jacob – Union Investment
So abstrakt und scheinbar widersprüchlich die SDGs im konkreten Bezug auch in mancher Beziehung sind, so beeindruckend ist die Bedeutung, die sie in der Verbreitung erlangt haben. Sie bieten eine hervorragende übergeordnete Verständigungsplattform. Es wäre fahrlässig sie außenvorzulassen.
Jochen Raschke – IHK Nürnberg
Ergebnisse
Wesentlichkeit
Der DNK konkretisiert sprachlich sein Wesentlichkeitsverständnis in den Aspekten unter Kriterium 2 und orientiert sich dabei an dem etablierten „Doppelten Wesentlichkeitsverständnis“+ Stakeholderperspektive. Damit wird der DNK weiterhin der geschäftsbezogenen Perspektive des CSR-RUG als auch der darüberhinausgehenden Betrachtung in Bezug auf die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit und der Relevanz von Stakeholderansprüchen Rechnung getragen werden.
Im DNK gelten Nachhaltigkeitsthemen entsprechend als wesentlich, wenn sie in eine der folgenden Kategorien fallen.
(1)
Outside-in-Perspektive: Nachhaltigkeitsthemen, die mit Chancen oder Risiken für den Geschäftsverlauf, dem Jahresabschluss oder der Lage des Unternehmens (Unternehmensrelevanz) verbunden sind.
(2)
Inside-out-Perspektive: Nachhaltigkeitsthemen, auf welche sich die Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, wahrscheinlich entweder positiv oder negativ, auswirken (Nachhaltigkeitsrelevanz).
+
Stakeholderperspektive: Nachhaltigkeitsthemen, die von zentralen Stakeholdern als wesentlich definiert werden (Stakeholderrelevanz).
Die Überarbeitung wurde in dem neu aufgelegten Leitfaden 2020 veröffentlicht. Zusätzlich werden Informationen zur Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse auf Basis des DNK-Verständnisses im Leitfaden aufgeführt. Für Anwender bedeutet die Anpassung lediglich eine verbesserte Darstellung der bereits bestehenden Anforderungen.
Anpassungen in den Aspekten zu Kriterium 2: Wesentlichkeit
Alt |
Neu |
Aspekt 1 |
Beschreiben Sie die ökologischen, sozioökonomischen und politischen Besonderheiten des Umfelds, in dem Ihr Unternehmen tätig ist. |
Aspekt 1 |
Beschreiben Sie die ökologischen, sozioökonomischen und politischen Besonderheiten des Umfelds, in dem Ihr Unternehmen tätig ist. |
Aspekt 2 |
Beschreiben Sie die positiven und negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte. |
Aspekt 2 |
Beschreiben Sie, welche wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen durch Ihre Geschäftstätigkeit beeinflusst werden. Stellen Sie sowohl die positiven als auch die negativen Auswirkungen dar (Inside-out-Perspektive). |
Aspekt 3 |
Beschreiben Sie, welche wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen auf Ihre Geschäftstätigkeit einwirken. Stellen Sie sowohl die positiven als auch die negativen Auswirkungen dar (Outside-in-Perspektive). |
Aspekt 3 |
Beschreiben Sie die Chancen und Risiken, die sich aus dem Umgang mit den Nachhaltigkeitsaspekten für Ihr Unternehmen ergeben, sowie sich daraus ergebende Schlussfolgerungen für das Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens. |
Aspekt 4 |
Erläutern Sie, welche Chancen und Risiken sich für Ihr Unternehmen aus dem Umgang mit den beschriebenen Nachhaltigkeitsthemen ergeben. Nennen Sie Schlussfolgerungen, die Sie daraus für Ihr Nachhaltigkeitsmanagement ableiten. |
SDGs
Die Anforderungen zur Berichterstattung zu den SDGs werden vorerst im DNK nicht verändert. Anwender haben weiterhin die Möglichkeit in Kriterium 3 „Ziele“ darzustellen, ob und wie sie sich bei ihrer Setzung der Nachhaltigkeitsziele auf die SDGs beziehen. Zudem steht es Unternehmen weiterhin frei, an geeigneter Stelle den Bezug zu den SDGs in den Kriterien herzustellen.
Das Meinungsbild bzgl. einer verstärkten Integration der SDGs war im Prozess divers. Eine weitere Konsultation ist somit notwendig, um sinnvolle Anknüpfungspunkte zwischen DNK und SDGs herauszuarbeiten und zu diskutieren.
Ausblick
Im Nachgang an den Berichtzyklus 2019 sollen in einer Anwenderumfrage Informationen darüber gewonnen werden, wie Anwender den DNK nutzen und welche Anregungen Sie haben.
Hier soll in 2020 erhoben werden, wie die Neuformulierung des Kriteriums 2 „Wesentlichkeit“ von den Unternehmen wahrgenommen wurde und wie hilfreich die zusätzlichen Informationen zur Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse im Leitfaden sind.
Das Thema SDGs wird in einer Chancen-Risiken-Analyse für den DNK weiter betrachtet und ggf. in zusätzlichen Konsultationsphasen mit Stakeholdern diskutiert.
Erfolgte Umsetzung in 2020
Die Überarbeitung der Aspekte zum Kriterium 2, Wesentlichkeit, ist im Juli 2020 erfolgt. Die Änderungen sind in der Datenbank und auf der Webseite hinterlegt. Zudem findet sich seit Juli 2020 im neu aufgelegten DNK-Leitfaden nun auch ein extra Kapitel zum Thema Wesentlichkeit und Wesentlichkeitsanalyse.
Am 15.07.2020 veranstaltete das DNK-Büro zudem ein Webinar zum Thema Wesentlichkeitsanalyse, an dem knapp über 200 Personen teilnahmen.
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