Verantwortung

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Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

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Um das Thema Nachhaltigkeit effektiv in die verschiedenen Geschäftsbereiche und Prozesse zu integrieren, ist nicht nur ein Überblick über das gesamte Geschäft notwendig, sondern auch die entsprechende Weisungsbefugnis, um auch tiefergreifende Veränderungen zu realisieren und nachhaltiges Verhalten vorzuleben. Nachhaltigkeit muss daher auch immer von der Führungsebene mitgetragen werden. Deswegen sollte in der Geschäftsführung und gegebenenfalls auch im Vorstand eine Person für das Thema verantwortlich sein und sicherstellen, dass Nachhaltigkeit bei strategischen Unternehmensentscheidungen berücksichtigt wird (siehe Kriterium 8).

Was ist zu beachten?

Die operative Verantwortung zum Thema Nachhaltigkeit kann bei spezifischen Abteilungen (z. B. bei einer Abteilung für Corporate Social Responsibility) liegen, von den jeweiligen Fachbereichen selbst oder auch von beauftragten Personen wahrgenommen werden. Diese unterstützen die Geschäftsführung und den Vorstand dabei, die Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln, berichten regelmäßig über den Status, schlagen Projekte und Maßnahmen vor und koordinieren die Umsetzung. Hier soll berichtet werden, wer im operativen Geschäft sowie auf der Führungsebene für die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit verantwortlich ist. Beachten Sie, dass Nachhaltigkeit eine große Bandbreite von Themen umfasst und berichten Sie gegebenenfalls, wie die Verantwortlichkeiten auf Führungsebene aufgeteilt werden. Vielleicht sind Umweltbelange wie Ressourcenmanagement (siehe Kriterium 12) einer anderen Führungskraft zugeordnet als gesellschaftliche Belange wie politische Einflussnahme (siehe Kriterium 19).

Aspekt 1:

Berichten Sie, wie die zentrale Verantwortung für Nachhaltigkeitsthemen (Strategie, Kontrolle, Analyse) auf operativer und auf Führungsebene zugeteilt ist.

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Einblicke in die DNK-Berichterstattung.

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