Hamburger Sparkasse AG
Nachhaltigkeit im Kerngeschäft
Die Haspa ist mit ihrem Finanzdienstleistungsangebot ein wichtiger Motor des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Sie arbeitet zum Wohle der Menschen und Unternehmen in der Metropolregion Hamburg. Unsere Wertschöpfung erbringen wir – unserem nachhaltigen Geschäftsmodell entsprechend – im Wesentlichen in unserem Geschäftsgebiet und richten unser Finanzdienstleistungsangebot an regionalen Bedürfnissen aus.
Mit Service und Beratung sowie bedarfsgerechten Produkten fördert die Haspa eine stabile Entwicklung der regionalen Wirtschaft, des Standorts sowie der Infrastruktur in ihrem Geschäftsgebiet.
Unser Anliegen ist es, Nachhaltigkeit im Kerngeschäft der Haspa weiter zu verankern. Nachfolgend geben wir einen Überblick über unsere Aktivitäten und die Weiterentwicklungen, die wir im Berichtsjahr erreichen konnten.
Geldanlage
Die Haspa bietet allen Kunden moderne Finanzprodukte an, darunter auch Produkte mit einem besonderen ökologischen oder sozialen Nutzen. Hierzu zählen beispielsweise nachhaltige Publikumsfonds, der Hamburger Stiftungsfonds sowie der von der Haspa aufgelegte Hamburger Nachhaltigkeitsfonds „Best in Progress“. Für diesen Fonds haben wir uns in 2018 und 2019 um das FNG-Siegel beworben und diese Auszeichnung auch beide Male erhalten. Dabei konnten wir beim FNG-Siegel 2019 die Auszeichnung auf 2 Sterne verbessern. Parallel dazu haben wir den europäischen Transparenzkodex des „European Sustainable and Responsible Investment Forum (Eurosif)“ unterzeichnet und auf www.hamburger-nachhaltigkeitsfonds.de veröffentlicht. Der jeweils aktuelle Carbon Footprint für den Hamburger Nachhaltigkeitsfonds kann darüber hinaus auf dem Portal www.yoursri.com eingesehen werden. (Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Nachhaltigkeitskriterien dieser Fonds sind in Kriterium 10 dargestellt.)
Im Vermögensmanagement werden nach dem EU-Aktionsplan (Maßnahme 7) künftig verstärkte Pflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu erfüllen sein. So sollen institutionelle Anleger und Vermögensverwalter ausdrücklich angehalten werden, Nachhaltigkeitsaspekte in den Entscheidungsprozess für Investitionen einzubeziehen und dies gegenüber den Endanlegern transparent zu machen.
Die entsprechende Überprüfung durch das Haspa-Portfoliomanagement hat ergeben, dass in der Vermögensverwaltung unterschiedliche Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden: So realisieren wir im Rahmen des Vermögensmanagements unterschiedliche kundenspezifische Nachhaltigkeitsansätze. Unsere Dienstleistungspalette erstreckt sich dabei von der reinen Umsetzung der vom Kunden vorgegebenen Ausschlusskriterien bis hin zur umfassenden Beratung unserer Kunden bei der Formulierung eines eigenen Nachhaltigkeitsansatzes. Die Haspa ist damit zukunftsfähig aufgestellt und verfügt über die notwendigen Instrumente und Kompetenzen, um die von institutionellen Anlegern geforderte Erfüllung ethisch-nachhaltiger Anlagekriterien im Vermögensmanagement erfolgreich umzusetzen.
Angesichts der zunehmenden gesellschaftlichen Diskussion um eine nachhaltige Zukunftsentwicklung wollen immer mehr Menschen auch mit ihrer Geldanlage einen Beitrag zur Lösung anstehender Herausforderungen leisten. Die Haspa beschäftigt sich seit jeher intensiv mit den Bedürfnissen ihrer Kundinnen und Kunden.
Die Wünsche unserer Privatkunden im Bereich nachhaltige Geldanlagen haben wir 2019 erneut auf Basis von Marktforschungsstudien analysiert. Im Rahmen von Untersuchungen haben wir Privatkunden gefragt, welche Bedeutung Nachhaltigkeit bei der Geldanlage in Wertpapieren für sie hat und welche konkreten Aspekte ihnen mit Blick auf Umwelt, Unternehmensführung und Soziales wichtig sind.
Während im Vorjahr bei einer vergleichbaren Studie noch keine explizite Präferenz für nachhaltige Geldanlagen erkennbar war, interessieren sich unsere Kunden 2019 vor allem für nachhaltige Anlageprodukte, die Umwelt- und Sozialbelange berücksichtigen. Dieses Ergebnis lässt eine Veränderung des Kundenbedarfs im Bereich nachhaltiger Geldanlagen erkennen. Vor diesem Hintergrund ist es unser Anliegen, das Produkt- und Dienstleistungsangebot der Haspa zukünftig noch stärker auf die gestiegenen Kundenbedürfnisse im Bereich der nachhaltigen Anlage zuzuschneiden.
Aktivgeschäft
Der Kern unseres Kreditgeschäfts ist die Kreditversorgung der Menschen und Unternehmen in der Metropolregion Hamburg. Die regionale Kundenstruktur und unsere Kenntnis über den lokalen Markt unterstützen uns dabei, Risiken im Kreditgeschäft frühzeitig zu erkennen.
Die Kreditrisikostrategie der Haspa ist ein verbindliches Rahmenwerk für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das ihnen Orientierung gibt, wie sie das Kreditgeschäft unter angemessener Berücksichtigung von Risiken betreiben sollen. In der Kreditrisikostrategie sind verschiedene Aspekte enthalten, die auf Nachhaltigkeit im weiteren Sinne „einzahlen“. So machen wir keine Geschäfte, die wir nicht verstehen. Dies gilt gleichermaßen für Geschäfte, die für uns nicht transparent sind oder für die wir entweder prozessual bzw. DV-technisch oder durch die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ausgestattet sind. Dazu zählt z. B. die Finanzierung von Seeschiffen, (Kohle-)Kraftwerken oder Flugzeugen.
Unser Ziel ist es, Geschäfte zu vermeiden, die nicht unserem Selbstverständnis entsprechen und die den Ruf der Haspa belasten könnten. Dazu gehört auch, keine Verträge abzuschließen, die direkte oder indirekte (d. h. über Drittländer) Geschäfte in Kriegs- und Krisenländern (z. B. in durch UN-Resolutionen sanktionierten Ländern) zur Folge haben. Hierzu wird bezugnehmend auf eine Embargoliste des Zolls eine Ländernegativliste geführt, die regelmäßig aktualisiert wird.
Nachhaltigkeitsscreening des Kundenkreditgeschäfts
Im Jahr 2019 haben wir erneut ein Branchen-Screening des Kreditportfolios der Haspa (Kundenkreditgeschäft) anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008) durchgeführt: Der Schwerpunkt des Kreditportfolios liegt weiterhin auf der Finanzierung von Privatpersonen (rund 34 Prozent per 31.12.2019) sowie auf dem Grundstücks- und Wohnungswesen, auf das zum 31.12.2019 rund 33 Prozent des Portfolios entfallen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Finanzierung von Bestandsimmobilien und deren Instandhaltung sowie auf Neubauten, die in Bezug auf Energieeffizienz die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen müssen. Unter unseren Kunden sind auch viele lokale Wohnungsbaugenossenschaften, die mit ihrem Geschäftsmodell zu stabilen Mietpreisen beitragen.
Im Zuge dieser Analyse haben wir unser Kreditportfolio auch auf Nachhaltigkeitsrisiken hin untersucht, um ggf. Handlungsbedarfe abzuleiten. Dabei haben wir insbesondere den Anteil CO2-intensiver Branchen (u. a. „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“, „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“, „Herstellung von chemischen Erzeugnissen“) sowie kontroverser Branchen überprüft: Das Kreditvolumen in diesen Wirtschaftszweigen/Branchen ist von untergeordneter Größe (jeweils < 1 % des Portfolios) und hat damit eine geringe Bedeutung für das Kreditgeschäft der Haspa. Den Bereichen „Kohlebergbau“ sowie „Herstellung von Waffen und Munition“ sind im Kundenkreditgeschäft keine Kunden zugeordnet, d. h. Kreditgeschäfte in diesen Branchen werden von der Haspa nicht betrieben.
Die Überprüfung unseres Kundenkreditportolios auf potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken werden wir regelmäßig durchführen und diese Analysen für die Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitskriterien nutzen.
Detaillierteren Aufschluss über die Branchenstruktur unseres Kundenkreditportfolios gibt die nachfolgende Übersicht:
Kundenkreditportfolio nach Branchen
| Aktivität/Branche | Obligo in Prozent |
---|
A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 0,19% |
B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 0,09% |
C | Verarbeitendes Gewerbe | 2,25% |
D | Energieversorgung | 0,57% |
E | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 0,21% |
F | Baugewerbe | 3,73% |
G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 5,39% |
H | Verkehr und Lagerei | 1,51% |
I | Gastgewerbe | 1,08% |
J | Information und Kommunikation | 0,97% |
K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 4,62% |
L | Grundstücks- und Wohnungswesen | 32,74% |
M | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 6,23% |
N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 2,52% |
O | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 1,16% |
P | Erziehung und Unterricht | 0,15% |
Q | Gesundheits- und Sozialwesen | 1,67% |
R | Kunst, Unterhaltung und Erholung | 0,54% |
S | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 0,45% |
T | Private Haushalte | 33,93% |
Eigenanlage/Depot A
Basis für die im Rahmen der Eigenanlage getätigten Investments, die auch Länderrisiken beinhalten können, bilden die in der Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Master-KVG) der DekaBank vorgegebenen Anlagerichtlinien. Diese werden vom Anleger festgelegt und geben das Anlagespektrum vor, welches investiert werden darf.
Zur Begrenzung der Länderrisiken verfolgen wir das Ziel, weder direkt (z. B. über Staatsanleihen, Credit Default Swaps) noch indirekt (z. B. über Unternehmensanleihen, Aktien, Asset Backed Securities) in Kriegs- und Krisenländern zu investieren (z. B. in durch UN-Resolutionen sanktionierten Ländern). Dazu nutzen wir eine Ländernegativliste, die auf Basis der Embargoliste des Zolls geführt und regelmäßig aktualisiert wird. Zudem erwerben wir gemäß unseren Anlagerichtlinien keine Wertpapiere, bei denen der Verdacht auf Streubombenherstellung besteht. Investitionen in Grundnahrungsmittel wie Weizen, Mais, Soja, Fisch und Vieh sind in den Anlagerichtlinien ebenfalls ausgeschlossen.
In den Gesprächen mit externen Fondsmanagern thematisieren wir regelmäßig den Umgang mit den für uns wesentlichen ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance) in unseren Investments. Darüber hinaus überwachen wir unsere Kapitalanlagen laufend unter Einbindung des Vorstands. Darüber hinaus finden jährliche Anlageausschusssitzungen statt, in denen u. a. die Entwicklung der Investments und ein Ausblick zur erwarteten Performance erfolgen. ESG-Kriterien werden bei künftigen Mandatierungen von Managementaufträgen auch weiterhin berücksichtigt.
Nachhaltigkeitsscreening des Depot A
Auch im Jahr 2019 haben wir uns mit ESG-Aspekten in der Eigenanlage befasst und das Depot A der Haspa einer Carbon-Portfolioanalyse durch MSCI unterzogen. Dabei wurde ein CO2-Wert des Depot A von 281,3 t CO2-Äquivalenten ermittelt. Als Ergebnis dieses Depot-A-Screenings haben wir die Anlagekriterien angepasst: Für neu zu erwerbende Aktienanlagen, die sich am Euro-Stoxx-50-Index orientieren, werden nunmehr anerkannte ESG-Kriterien von MSCI angewandt. Dieses Vorgehen führt zu einem Ausschluss von rund 10 % der im Index vertretenen Emittenten, die wir nicht erwerben werden. Ein Screening der Unternehmensanleihen im Februar 2019 hat uns ebenfalls für mögliche Handlungsfelder sensibilisiert. Anleihen mit einem größeren CO2-Wert wurden bei Nachkäufen möglichst nicht berücksichtigt und zugleich bevorzugt abgebaut. Wir erwarten durch dieses Vorgehen eine deutliche Reduktion des CO2-Wertes im Depot A der Haspa für das Jahr 2019. Ein erneutes MSCI-Screening ist für Februar 2020 geplant, in dessen Rahmen wir u. a. die erreichte CO2-Reduktion im Depot A ermitteln.
Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft
Handlungsfeld | Ziel | Maßnahme | Status |
Aktivgeschäft | Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen | Screening des Kreditportfolios (Kundenkreditgeschäft) | umgesetzt für Geschäftsjahre 2018 u. 2019; Einführung als Regelprozess ab 2020 |
Geldanlage: Vermögensverwaltung | Schaffung von Transparenz über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten | Bewerbung um FNG-Siegel für den Hamburger Nachhaltigkeitsfonds - „Best in Progress“ | FNG-Siegel 2019 (1 Stern), FNG-Siegel 2020 (2 Sterne) erhalten |
| Schaffung von Transparenz über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten | Unterzeichnung des europäischen Transparenzkodex des „European Sustainable and Responsible Investment Forum (Eurosif)“ | umgesetzt |
| | Prüfung weiterer Nachhaltigkeitsstandards in der individuellen Vermögensverwaltung | geplant |
Eigenanlage/Depot A | Bewertung von ESG-Aspekten | Umsetzung MSCI-Carbon-Portfolioanalyse des Depot A | umgesetzt 2019, Wiederholung Anfang 2020 |
| | Ableitung von Maßnahmen aus MSCI-Screenings | Anlagekriterien in 2019 angepasst |
Geldanlage: Privatkundengeschäft | Vorbereitung auf Integration von Nachhaltigkeit in die Anlageberatung | Abfrage unter Privatkunden zur Bedeutung von Nachhaltigkeit und zu wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen von nachhaltigen Geldanlagen | umgesetzt in 2019 |
Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung
Grundlage für den Beschaffungsprozess ist die Haspa-Einkaufsrichtlinie. Darin ist das Regionalprinzip verankert, nach dem wir auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen bzw. Anbieter und auf Nachhaltigkeit
Wert legen. Auf Basis des Nachhaltigkeitsverständnisses berücksichtigt die Haspa bei der Beschaffung von Gütern und Leistungen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale, ethische und ökologische Aspekte.
Die „Leitlinie zur Nachhaltigkeit für Lieferanten und Dienstleister der Hamburger Sparkasse AG“ formuliert und definiert die Anforderungen, die die Haspa an die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen an ihre Auftragnehmer hat. Dies sind die Einhaltung international anerkannter Menschen- und Arbeitnehmerrechte, die Ächtung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, die Einhaltung gesetzlicher Normen und Umweltrichtlinien sowie die Einhaltung und Förderung von ethischem Verhalten. Unsere Lieferanten und Dienstleister sind aufgefordert, eine Leitlinie an alle Beteiligten im Rahmen ihrer Lieferkette weiterzugeben, die diese Anforderungen widerspiegelt und die Einhaltung der Standards fördert und nachhält.
Wir erwarten daher von unseren Auftragnehmern, dass sie sich dem Ziel, sozialen, ethischen und ökologischen Ansprüchen der Gesellschaft zu genügen, ebenso verpflichtet fühlen wie die Haspa und dass sie bei der Herstellung und Fertigung ihrer Produkte sowie bei der Erbringung von Dienstleistungen diesen Zielen Rechnung tragen.
Auch Anregungen von Kunden nehmen wir auf. So achten wir darauf, Plastikmüll zu vermeiden. Im Zuge von Filialeröffnungen und bei Veranstaltungen verzichten wir z. B. auf Plastikgeschirr und nutzen Luftballons, die gemäß der 21. Empfehlung der Kunststoffkommission Bundesgesundheitsamt EN-71-3 zu 100 Prozent aus Naturlatex bestehen.
Mit den für die Haspa bedeutsamsten Lieferanten werden Jahresgespräche geführt. Dabei werden die interne Bewertung des Lieferanten mit ihm besprochen und mögliche bzw. notwendige Veränderungen – ggf. auch im Bereich Nachhaltigkeit – diskutiert. Ziel ist es, eine positive Lieferantenentwicklung zu erreichen bzw. eine positive Bewertung dauerhaft zu erhalten. Mit unseren Kooperationspartnern aus dem Produktbereich werden mindestens jährliche Strategiegespräche über die Zusammenarbeit, mögliche Verbesserungen des Produktportfolios oder die Ausrichtung auf neue Kundenbedürfnisse geführt.
Weitere Beschaffungsmaßnahmen, die auf eine Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung zielen, sind in Kriterium 12 dargestellt.
Die Einhaltung der oben genannten Vorgaben wird im Rahmen der unter Einbindung des Vorstands etablierten Regelprozesse geprüft, gesonderte Verfahren wurden nicht etabliert
.
Übersicht über wesentliche Vorgaben für Einkauf und Beschaffung
Die „Leitlinie zur Nachhaltigkeit für Lieferanten und Dienstleister der Hamburger Sparkasse AG“ wurde 2019 erarbeitet und ist seit Mitte Dezember 2019 Bestandteil jedes neuen Rahmenvertrages.
In Einzelbestellungen wird ebenfalls darauf verwiesen und die Leitlinie wird Teil der Geschäftsbeziehung. Bestehende Verträge werden sukzessive angepasst (bei Vertragsänderung oder -verlängerung). Die Verträge der Top-Lieferanten werden kurzfristig entsprechend erweitert. Unser Ziel ist es, die Verträge mit Top-Lieferanten im ersten Halbjahr 2020 um die Nachhaltigkeitsleitlinie zu erweitern.
Im ersten Quartal 2020 soll Nachhaltigkeit in Ausschreibungen sowie in das Lieferantenmanagement integriert werden und damit in die Bewertung der Lieferanten einfließen. Nachfolgend ist zusammengefasst, welche Aspekte die Leitlinie regelt.
Anwendungsbereiche | Vorgaben zu Sozialverträglichkeit und Ethik | Vorgaben zu Umweltverträglichkeit |
Alle Lieferanten und Dienstleister | Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen | Umweltverantwortung (FA 8000, DIN EN ISO 9001/14001/50001 Energiemanagementsystem) |
Alle Lieferanten und Dienstleister | Löhne, Sozialleistungen, Arbeitszeit | Umweltfreundliche Produktion |
Alle Lieferanten und Dienstleister | Freie Wahl der Beschäftigung/Verbot von Zwangsarbeit | Gefahrstoffe |
Alle Lieferanten und Dienstleister | Gesundheit und Sicherheit | Abfall |
Alle Lieferanten und Dienstleister | Vereinigungsfreiheit | Recycling |
Alle Lieferanten und Dienstleister | Diskriminierungsverbot | |
Alle Lieferanten und Dienstleister | Korruptionsbekämpfung | |
Alle Lieferanten und Dienstleister | Fairer Wettbewerb | |
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