DekaBank Deutsche Girozentrale
Einbindung der Unternehmensführung
Durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetze prüft die Unternehmensführung die Aussagen im Nachhaltigkeitsbericht auf Nachvollziehbarkeit sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit nach den Anforderungen des Gesetzes. Der Nachhaltigkeitsbericht dient als nicht finanzielle Erklärung. Im Fokus steht dabei die Verpflichtung, im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattungauf die Themen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen.
Beschaffungsmanagement
siehe Leistungsindikator G4-HR1 (Leistungsindikator 17)
Nachhaltigkeitsbericht 2017, S.32,33
Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf die Gesellschaft
Die Achtung der Menschenrechte ist im Bankensektor vor allem im Zusammenhang mit Finanzierungen von Infrastrukturprojekten von Bedeutung. Dabei geht es häufig auch um den Umgang mit lokalen Gemeinschaften bzw. indigenen Völkern, sodass die Achtung der Menschenrechte hier eng mit dem Aspekt „Sozialbelange“ verknüpft ist. Durch die Berücksichtigung der Equator Principles bei entsprechenden Finanzierungen stellt die Deka sicher, dass Menschenrechtsaspekte bei den Finanzierungen berücksichtigt werden. So sollen zum einen Risiken sowohl für die Realisierung der Projekte als auch für die Reputation der Bank vermieden werden. Zum anderen sollen negative Beeinträchtigungen der durch die finanzierten Projekte betroffenen Menschen so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Weitere Informationen zu diesem Thema enthalten die Kapitel 2.5 „Regelwerke und Standards“ sowie 3.3 „Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft“.
Nachhaltigkeitsbericht 2017, S.8
Als Vorreiter unter den systemrelevanten Banken in Europa hat die DekaBank einen Nachhaltigkeitsfilter für die Neuinvestitionen ihrer Eigenanlagen implementiert, der in Zusammenarbeit mit der Nachhaltigkeits-Ratingagentur imug entwickelt wurde. Der Filter wird seit dem 1. Juli 2014 für neue Investments im Treasury-Anlagebuch eingesetzt. Kernstück des Filters ist in Anlehnung an den UN Global Compact ein Katalog von Ausschlusskriterien für die Themenfelder Umwelt, Menschen- und Arbeitsrechte sowie Korruption. Zusätzlich wird ein mögliches Engagement von Unternehmen im Rüstungsbereich berücksichtigt. Wertpapieremittenten, die gegen eines oder mehrere dieser Ausschlusskriterien verstoßen, werden vom Investment ausgeschlossen. Zum 31.12.2017 wurden rund 17,1 Mrd. Euro an Eigenanlagen in Wertpapieren unter Nutzung der Kriterien des Eigenanlagefilters verwaltet.
Nachhaltigkeitsfilter 2017, S.13
Siehe auch die Stellungnahme der Deka zur modernen Sklaverei und Menschenhandel
Wesentliche Risiken
Risiken bestehen u. a. darin, wenn ein Geschäftspartner oder ein Unternehmen, von dem die Deka Anteile in ihren Fonds hält, gegen Menschenrechte verstößt. Es können Reputationsschäden mit negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit entstehen.
Das gleiche gilt auch für die Eigenanlagen der DekaBank.
Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister
Für die Auswahl der Lieferanten hat die Deka nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen sowohl an die Qualität der bezogenen Produkte und Leistungen als auch an die Unternehmensführung der Lieferanten und Dienstleister definiert. Zentrale Eckpunkte der unternehmensbezogenen Anforderungen sind in der Nachhaltigkeitserklärung fixiert, die die Lieferanten vor der Aufnahme der Geschäftsbeziehung unterzeichnen müssen. Darin verpflichten sie sich unter anderem dazu, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einzuhalten.
Sofern die DekaBank im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Lieferantenaudits Verstöße gegen in der Nachhaltigkeitserklärung festgelegte Anforderungen identifiziert oder auf anderen Wegen davon erfährt, erhält der Lieferant die Möglichkeit, die festgestellten Mängel zu beseitigen. Geschieht dies nicht oder in aus Sicht der DekaBank unzureichender Weise, wird ein mehrstufiger Prozess in Gang gesetzt, an dessen Ende die Kündigung des Vertragsverhältnisses stehen kann.
Die in der Nachhaltigkeitserklärung für Lieferanten beschriebenen ethischen Verhaltens-richtlinien leiten sich ab aus:
• der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN),
• den Grundprinzipien der internationalen Arbeitsorganisation der UN (ILO),
• den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen
• den Äquatorprinzipien (Equator Principles),
• den Grundsätzen des UN Global Compact,
• den UN-Prinzipien für verantwortungsvolle Investments (UN-PRI),
• den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen,
• dem Carbon Disclosure Project (CDP),
• dem Water Disclosure Project (WDP),
• dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex,
• den Richtlinien des Bundesverbandes für Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. und
• dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG).
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