Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

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Gerade die globalisierte Wirtschaft mit immer komplexer werdenden Lieferketten und zunehmendem Wettbewerbsdruck birgt die Gefahr der Menschenrechtsverletzungen. Daher stehen Unternehmen zunehmend in der Verantwortung, diese Rechte in ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und entlang der Wertschöpfungskette effektiv zu schützen. Menschenrechtsverletzungen werden durch die globale Informationsgesellschaft schneller öffentlich und fließen in Risikobewertungen von Unternehmen ein; sie beeinflussen Verbraucherverhalten und Geschäftsbeziehungen. Die Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht im Unternehmen kann somit nicht nur die Kunden- sondern auch die Mitarbeiterbindung stärken sowie Lieferbeziehungen verbessern und somit zum langfristigen Erfolg des Unternehmens beitragen.

Was ist zu beachten?
Die Einhaltung der Menschenrechte ist nicht nur ein Thema für international operierende Unternehmen. Auch innerhalb Deutschlands sind Menschenrechtsthemen wie die Vereinigungsfreiheit (z.B. bezogen auf die Bildung von Gewerkschaften), das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit, oder der Schutz vor (Berufs-)Krankheiten relevant.  Bitte beschreiben Sie an dieser Stelle explizit, wie Sie im Unternehmen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen und in Zukunft nachkommen wollen und zeigen Sie auf, wie Sie über die Einhaltung von geltenden Gesetzen hinausgehen. Als Orientierung kann Ihnen an dieser Stelle der Leitfaden zur Achtung von Menschenrechten für Unternehmen  dienen (erarbeitet vom Deutschen Global Compact Netzwerk, twentyfifty und dem Deutschen Institut für Menschenrechte).

Es gibt Schnittstellen mit dem Kriterium 14, Arbeitnehmerrechte. Beschreiben Sie daher neben der Einhaltung der Menschenrechte in Bezug auf Ihre Mitarbeitenden hier insbesondere auch Ihren Umgang mit den Menschenrechten anderer Stakeholder entlang der Wertschöpfungskette, wie etwa Kunden (z.B. Produktsicherheit i.S.v. Recht auf körperliche Unversehrtheit), Anwohner (Umsiedelung i.S.v. Landrecht), besonders Schutzbedürftiger usw.
Aspekt 1:
Berichten Sie über die Zielsetzungen und den geplanten Zeitpunkt der Zielerreichung für die Einhaltung von Menschenrechten bezogen auf das eigene Unternehmen, etwaige Tochtergesellschaften sowie zuliefernde Betriebe und Dienstleister.

Aspekt 2:
Berichten Sie über Strategien und konkrete Maßnahmen für die Einhaltung von Menschenrechten, bezogen auf das eigene Unternehmen, etwaige Tochtergesellschaften und zuliefernde Betriebe.

Aspekt 3:
Berichten Sie, ob und in welchem Maße bisherige Ziele erreicht wurden, bzw. legen Sie offen, wenn Sie Ziele nicht erreichen konnten und warum.

Aspekt 4:
Berichten Sie über wesentliche Risiken, die sich aus Ihrer Geschäftstätigkeit, aus Ihren Geschäftsbeziehungen und aus Ihren Produkten und/oder Dienstleistungen ergeben und wahrscheinlich negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben.
Menschenrechte gelten für alle Menschen gleichermaßen. Sie sind universell gültig, unteilbar und können niemandem abgesprochen werden. Staaten und Unternehmen stehen in der Schutzpflicht. Das heißt, sie sind für die Einhaltung der Menschenrechte direkt verantwortlich. Es gibt verschiedene international anerkannte Texte, die die unterschiedlichen Menschenrechte festhalten, wie bspw. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Sozial- und Zivilpakt, Frauen- und Kinderrechtskonvention oder die ILO-Kernarbeitsnormen.
 
Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI):
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden
b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung


 
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Leistungsindikatorset der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS):
Leistungsindikator EFFAS S07-02 II
Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind
Berichterstattung zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Sorgfaltspflicht der Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte


Falls Sie mit Ihrer DNK-Erklärung auch die Berichterstattung (Element 4 der Sorgfaltspflicht) gemäß dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte leisten wollen, berichten Sie bitte zusätzlich gemäß der folgenden Checkliste. Kursiv gesetzte Anforderungen werden bereits durch die Beantwortung der jeweiligen DNK-Aspekte abgedeckt.


1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  •  Berichten Sie, ob Ihr Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie zur Achtung der Menschenrechte verfügt und ob diese Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen umfasst.
  • Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet?
  • Beschreiben Sie die interne und externe Kommunikation Ihres Unternehmens zur Grundsatzerklärung.
  • Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert? (CSR-RUG Checkliste 1b)
  • Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)?

2. Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
  • Berichten Sie, ob und wie Ihr Unternehmen menschenrechtliche Risiken analysiert (durch Ihre Geschäftstätigkeit, durch Geschäftsbeziehungen, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, durch politische Rahmenbedingungen). (Kriterium 17, Aspekt 4)
  • Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung miteinbezogen?
  • Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten, diesen zu begegnen, eingeschätzt?
  • Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement Ihres Unternehmens integriert?

3. Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle / Element: Beschwerdemechanismus
  • Gibt es Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Menschenrechten?
  • Berichten Sie, ob und wie die Einhaltung von Menschenrechten geprüft wird.
  • Beschreiben Sie interne Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder erläutern Sie, wie der Zugang zu externen Beschwerdeverfahren sichergestellt wird.
  • Gelten Whistleblowing-Mechanismen auch für Zulieferer?

4. Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette
  • Gibt es einen Verhaltenskodex für zuliefernde Unternehmen, der die vier ILO-Grundprinzipien umfasst?
  • Berichten Sie, ob und wie eine Prüfung von menschenrechtlichen Risiken vor dem Eingehen einer Geschäftspartnerschaft durchgeführt wird.
  • Werden zuliefernde Unternehmen zu Menschenrechten geschult?
  • Mit welchen Prozessen stellt Ihr Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei zuliefernden Unternehmen sicher?
  • Ergreifen Sie (gemeinsam mit zuliefernden Unternehmen) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welche Maßnahmen/welche Akteure?
  • Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Berichten Sie über Fälle im Berichtszeitraum.
Berichterstattung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Achtung der Menschenrechte


Falls Sie Ihre DNK-Erklärung auch zur Erfüllung der Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz nutzen wollen, dient Ihnen die folgende Checkliste zur Orientierung, wie das DNK-Büro auf formale Vollständigkeit prüft. Entsprechende Informationen zum gesetzlichen Belang „Achtung der Menschenrechte“ können Sie in diesem DNK-Kriterium berichten. Kursiv gesetzte Anforderungen werden bereits durch die Beantwortung der jeweiligen DNK-Aspekte abgedeckt.


1. Berichten Sie über das verfolgte Managementkonzept:
a.    Zielsetzungen und geplanter Zeitpunkt der Zielerreichung (Kriterium 17, Aspekt 1).
b.    Wie die Unternehmensführung in das Konzept eingebunden ist.
c.    Strategien und konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele (Kriterium 17, Aspekt 2).
d.    Interne Prozesse, um die Umsetzung der Maßnahmen zu prüfen.

2. Berichten Sie über Ergebnisse des Konzepts:
a.    Ob und in welchem Maße bisherige Ziele erreicht wurden (Kriterium 17, Aspekt 3).
b.    Ob und wie festgestellt wird, wenn das Konzept angepasst werden muss und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden.

3. Berichten Sie über Risiken:
a.    Wie Risiken identifiziert und die wesentlichen Risiken herausgefiltert wurden (Due-Diligence-Prozesse).
b.    Wesentliche Risiken, die sich aus Ihrer Geschäftstätigkeit ergeben und sehr wahrscheinlich negative   Auswirkungen auf Menschenrechte haben (Kriterium 17, Aspekt 4).
c.    Wesentliche Risiken, die sich aus Ihren Geschäftsbeziehungen ergeben und sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben (Kriterium 17, Aspekt 4).
d.    Wesentliche Risiken, die sich aus Ihren Produkten und Dienstleistungen ergeben und sehr wahrscheinlich negative Auswirkungen auf Menschenrechte haben (Kriterium 17, Aspekt 4).

Waldenburger Versicherung AG

Mit nachhaltigen Kapitalanlagen zu mehr Menschenrechten
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen haben wir in unserer Nachhaltigkeitsstrategie die nachhaltige Kapitalanlage integriert, da hier für Versicherungsgesellschaften ein großer Einfluss zur nachhaltigen Transformation erzielt werden kann. Als Maßnahme wurde ein zweistufiges System zu Überprüfung der Kapitalanlage durch die DZ Bank installiert. Das Nachhaltigkeitsrating der DZ Bank schließt dabei folgende harte Ausschlusskriterien ein, welche hinsichtlich der Menschenrechte relevant sind:
///      Verletzung von fundamentalen Menschenrechten
///      Schwerwiegende Verstöße gegen fundamentale Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (bspw. Kinderarbeit, Anwendung von Zwangsarbeit, Diskriminierung)  


Zu den weichen Ausschlusskriterien, welche in diesem Zusammenhang relevant sind, zählen:
///      Kontroverses Finanzierungsvolumen (z.B. Vergabe von Krediten zur Finanzierung von umstrittenen Geschäftsfeldern). Sektoren: Banken und Diversified Financials.
///      Produktion und Entwicklung von Waffen (insb. von international als verwerflich eingeordneten Waffen, wie Tretminen) und anderen Rüstungsgütern. Sektoren: Luft und Raumfahrttechnik, bei Anlagenbauern und industriellen Mischkonzernen  

Mehr Informationen zu den N-Kapitalanlagen wie auch de DZ Bank Nachhaltigkeits-Rating finden Sie auch auf den Seiten 13-19 des Nachhaltigkeitsberichts.  

Mit nachhaltiger Beschaffung zu umweltfairen Produkten
Darüber hinaus hat die Waldenburger Versicherung das Beschaffungswesen umgestellt und setzt auf Nachhaltigkeit. Dazu zählen bspw. die Bereiche Büromaterial und Messeartikel. Ziel ist es, eine Leitlinie zur nachhaltigen Beschaffung in 2018 zu erstellen. Dabei achten wir auf nachhaltige Partner für Büromaterial und auf Umweltsiegel und Nachhaltigkeitskriterien bei den Messe-Artikeln.

Ziele und Maßnahmen zur nachhaltigen Beschaffung finden Sie auch im Nachhaltigkeitsbericht auf Seite 35 und 36.

Mit nachhaltigen Produkten für Mensch und Umwelt
Seit 2017 fördern wir über unsere Versicherungsprodukte durch die green‘sFAIR® ESG-Zusatzbedingungen die nachhaltige Beschaffung bei unseren nachhaltigen Kunden wie auch bei Dritten, also Geschädigten. Für Umweltsiegel und Energieberatung als Beispiele stehen im Schadensfall Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz bereit.  

Weitere Informationen zu den greensFAIR® ESG-Zusatzbedingungen finden Sie auch im Nachhaltigkeitsbericht auf Seite 20 und 21 wie auch in der Pressemappe 2017 »Rot ist das neue Grün«.

Waldenburger Moor – Fair und Öko
Das Waldenburger Moor, welches durch die Waldenburger Versicherung finanziert wird, soll zukünftig allen Menschen durch den generierten Nutzen daraus zur Verfügung (Allmendegut). Intakte Moore bieten wichtige Ökosystemdienstleistungen (Vorteile für Mensch und Umwelt) an, wie den Hochwasserschutz, Artenschutz und Klimaschutz. Insbesondere der Klimaschutz dient allen Menschen weltweit.  

Mehr Informationen zum Waldenburger Moor finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht auf Seite 22.  

Die Sustainable Develoment Goals (SDGs) Wie wir zu den SDGs beitragen zeigen wir im Nachhaltigkeitsbericht auf Seite 23 auf.

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Hermann Biederlack GmbH & Co. KG

Im eigenen Betrieb:
Als deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind wir an die nationalen Gesetze betreffend Arbeitsschutz gebunden.
Auszubildende, die noch nicht volljährig sind, dürfen nicht überanstrengt werden, wobei keine Minderjährigen unter 16 Jahren beschäftigt werden(Jugendarbeitsschutzgesetz).  Gleiches gilt für Mitarbeiter mit körperlichen Beeinträchtigungen. Hier gelten die Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetz.
Alle Arbeitsverträge liegen in schriftlicher Form dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor und richten sich nach den nationalen Standards. (BGB, TVG,Arbeitszeitgesetz, etc)
Zur Beratung und als Einflussmaßnahme auf die Geschäftsführung können sich Mitarbeiter an den Betriebsrat wenden (Persönlich oder durch anonymen Briefkasten) oder an die Gewerkschaft (IG Metall).
Verstöße des Gesetzes wegen unsachgemäßen Verhaltens werden durch die betreffenden staatlichen Behörden behandelt.




Im Bereich Lieferkette 
Die asiatischen Lieferanten der Hermann Biederlack müssen nach den Richtlinien der Business Social Compliance Initiative zertifiziert sein. Zudem finden Fabrikbesuche bei den Lieferanten statt. Nichtdestotrotz werden europäische Lieferanten bevorzugt, um eine Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der EU zum Thema Menschen- und Arbeitsrecht in der Produktionskette zu gewährleisten.

Im Bereich der Baumwollbeschaffung sehen wir noch das Potenzial zu verbindlichen Beschaffungskriterien, welche soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen.
Unser Ziel ist es den Schutz der Menschenrechte sowie die Arbeitsbedigungen im Beschaffungsprozess der Baumwolle zu stärken. Dieses Ziel unterstützen wir durch den Einkauf von CMIA-Baumwolle sowie dem Made-in-Green-Label, wodurch eine Nachverfolgbarkeit der Lieferkette möglich ist.

Cotton made in Africa ist eine Initiative der Aid by Trade Foundation. Mithilfe dieses Konzeptes wird den Kleinbauern ermöglicht, ihre Lebensbedingungen und die ihrer Familien aus eigener Kraft durch Schulungen zu verbessern.
https://cottonmadeinafrica.org/ueber-cmia/

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memo AG

Sozialverträgliche Arbeitsbedingungen in der Produktion und fairer Handel sind bedeutende Aspekte unserer Sortimentsgestaltung. Neben dem Erhalt der Umwelt gehört für memo auch die kontinuierliche Verbesserung von sozialen Strukturen zu den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung. Deshalb ist es unser Ziel ausschließlich Produkte in unser Sortiment aufzunehmen, die sozialverträglich und unter Achtung der Menschenrechte gefertigt wurden. Jedes uns beliefernde Unternehmen muss uns seine unternehmerische Verantwortung zu Beginn einer Geschäftsbeziehung durch die Unterzeichnung unseres Verhaltenskodex bestätigen. Dieser orientiert sich vor allem an den ILO-Kernarbeitsnormen. Verfügt das Unternehmen über einen eigenen, geeigneten Code of Conduct akzeptieren wir diesen selbstverständlich ebenfalls.
Bei der Beschaffung orientieren wir uns am Prinzip des „local sourcing“ und bevorzugen soweit möglich Lieferant*innen innerhalb Deutschlands und Europas. So sind wir auch als vergleichsweise kleines Unternehmen in der Lage, die meisten unserer liefernden Unternehmen persönlich zu besuchen. Bei besonders kritischen Produktgruppen, wie z.B. Textilien, minimieren wir entsprechende Risiken, indem wir ausschließlich Produkte ins Sortiment aufnehmen, die auf Basis anerkannter Standards wie GOTS, Grüner Knopf oder Fairtrade hergestellt werden. Darüber hinaus minimieren wir Beschaffungsrisiken, indem wir zertifizierte Hersteller, z. B. nach SA 8000 oder DIN EN ISO 9001 und 14001, bevorzugen.

Selbstverständlich gilt die Einhaltung von Menschenrechten auch für unser eigenes Unternehmen. Die memo AG hält sich an den gleichen strengen Verhaltenskodex auf Basis der ILO-Kernarbeitsnormen, den wir auch von unseren Lieferanten verlangen. Darüber hinaus beachten wir selbstverständlich alle für unser Unternehmen geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsrechts, wie z.B. das Mindestlohngesetz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Die memo AG ist überzeugt, die Menschenrechte mit diesen Maßnahmen zu einem sehr hohen Grad sicher zu stellen. Deshalb sind darüber hinaus derzeit keine weiteren Zielsetzungen oder Maßnahmen geplant.

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Fährmann Unternehmensberatung GmbH

Die Dienstleistungen der Fährmann Unternehmensberatung GmbH mit den Schwerpunkten Beratung, Coaching und Training für Nachhaltigkeit finden vornehmlich im deutschsprachigen und europäischen Raum statt. Hier handelt das Unternehmen nach geltendem nationalem bzw. EU-Recht. Eine Lieferketten-Problematik besteht für die Fährmann Unternehmensberatung GmbH, anders als bei produzierenden Unternehmen, nicht.

Wir sprechen uns gegen jede Art von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung aus und erwarten von unseren Kunden und Kooperationspartnern, dass sie ein vergleichbares Geschäftsgebaren aufweisen. Dazu gehört, dass sie die Rechte ihrer Mitarbeiter ebenfalls respektieren und geltende Gesetze, Vorschriften und Richtlinien einhalten (wie z. B. Vergütung und Arbeitsbedingungen).

Menschenrechtsverletzungen sind für das Fährmann-Team sowie den erweiterten Kreis der Kooperationspartner kein wesentlicher Aspekt. Wir erwarten von uns und anderen jedoch ein jederzeit integres, faires Verhalten. Für den Bereich der Unternehmensberatung bedeutet dies vor allem einen guten Umgang mit Work-Life-Balance und Vergütung und entsprechender Fairness im Umgang mit uns zuarbeitenden Dienstleistern. Die Verbreitung von ethisch orientierten Standards, wie Global Compact, DNK u. a., gehören zum Angebotsportfolio der Fährmann Unternehmensberatung GmbH. Darüber hinaus unterstützen wir mit jährlichen Weihnachts-Aktionen für ausgewählte Kunden und Kooperationspartner Oxfam Deutschland.

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Commerzbank AG

Die Commerzbank bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und bezieht sich dabei auf international akzeptierte Normen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Als Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist die Commerzbank an die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gebunden und orientiert sich darüber hinaus an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Zudem bekennt sich die Commerzbank bereits seit 2006 zum UN Global Compact und verpflichtet sich damit unter anderem, den Schutz der internationalen Menschenrechte zu achten. 

Die Commerzbank berücksichtigt Menschenrechtsaspekte im Rahmen der Geschäftstätigkeit mit ihren Kunden, zum Beispiel beim Rohstoffabbau in Entwicklungs- und Schwellenländern oder im Baumwollsektor. Hierfür hat sie Positionen und Richtlinien verabschiedet, die bei allen Votierungen des Reputationsrisiko-Managements angewandt werden. Die Bewertung kann bis zur Ablehnung des entsprechenden Geschäfts beziehungsweise Ablehnung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung führen.

Unsere unternehmerische Verantwortung erstreckt sich auch entlang der Lieferkette. Wir fordern von unseren Lieferanten, die Menschenrechte zu achten, und dokumentieren dies im Standard für eine nachhaltige Beschaffung. Die Beschaffungsprozesse werden über den zentralen Bereich Corporate Procurement abgewickelt. So stellen wir einheitliche Nachhaltigkeitsstandards in der Bank sicher. Die Angabe nachhaltigkeitsrelevanter Informationen ist fester Bestandteil des standardisierten Ausschreibungsverfahrens, das alle neuen Lieferanten durchlaufen. Die obligatorische Unterzeichnung der Vertragsklausel "Integrität, Umwelt und soziale Verantwortung" verpflichtet zu integrem Verhalten im Geschäftsverkehr. Das Einhalten dieser Standards ist auch Gegenstand jährlich stattfindender Gespräche mit den Hauptlieferanten der Bank. Zudem erfolgen bei der Lieferantenauswahl anlassbezogene Analysen durch das Reputationsrisiko-Management. Die Prozesse für Einkauf und Lieferantenauswahl werden im Rahmen des zertifizierten Umwelt- und Energiemanagementsystems jährlich auditiert.

Darüber hinaus prüft unser Compliance-Management die Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze und Richtlinien durch die Bank und ihre Geschäftspartner. Darunter fallen unter anderem die Einhaltung von Embargos und Sanktionen – insbesondere das Umsetzen von UN-Sanktionsbestimmungen, die dem Schutz oder der Erhaltung von Menschenrechten dienen.

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