REWE Group (Zentral-AG und Zentralfinanz eG)
Die Einbindung von Mitarbeitern in Entscheidungsprozesse ist innerhalb von Unternehmen ein wichtiger Faktor – sie kann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fördern und auf diese Weise eine stärkere Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen bewirken.
Die Mitbestimmung der Mitarbeiter hat bei der REWE Group einen hohen Stellenwert. In der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmer werden gemeinsam gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen umgesetzt. Nahezu alle Mitarbeiter in den Filialmärkten, in der Logistik und in der Verwaltung werden durch Betriebsräte vertreten – für den filialisierten Einzelhandel eine optimale Struktur. Betriebsrat und Management arbeiten vertrauensvoll zusammen.
In nahezu alle Entscheidungen der REWE Group sind Vertreter der Belegschaft als gewählte Gremienvertreter der Betriebsräte oder Aufsichtsräte eingebunden. Den vorgegebenen Mitbestimmungs- und sonstigen Beteiligungsrechten entsprechend werden die Arbeitnehmergremien rechtzeitig informiert, Stellungnahmen eingeholt und Einigungen mit ihnen erzielt. Die REWE Group arbeitet konsequent, intensiv und vertrauensvoll mit den Betriebsräten zusammen. Ihre Vertreter sind in zahlreichen Organen wie beispielsweise dem IT- oder Logistikausschuss eingebunden. Betriebliche Veränderungen werden frühzeitig gemeinsam erörtert.
Die REWE Group begrüßt den im Jahr 2014 in Deutschland eingeführten gesetzlichen Mindestlohn. Beim Einsatz von Fremdfirmen achten die Unternehmen der REWE Group auf die Einhaltung sozialer Mindeststandards. Seit 2011 gilt bei der REWE Group auf nationaler Ebene die „Konzernrichtlinie zum Einsatz von Fremdpersonal“. Diese gilt sowohl für die Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsunternehmen als auch für den Einsatz von Fremdkräften im Rahmen von Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Nach dieser Richtlinie werden nur Vertragspartner eingesetzt, die zusichern, für ihre Mitarbeiter soziale Mindeststandards und etwaige tarifliche Mindestlöhne sowie den gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten. Um sicherzustellen, dass die Vertragspartner die Standards respektieren, hat die REWE Group gemeinsam mit dem TÜV Rheinland ein Auditierungsverfahren entwickelt, welches vom TÜV Rheinland durchgeführt wird. Die Audits werden z.B. in den Bereichen Warenverräumung, Kommissionierung und beim Reinigungspersonal umgesetzt.
Darüber hinaus gilt die konzernweite Leitlinie für Nachhaltiges Wirtschaften als Handlungsgrundlage. Diese basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO). In der Richtlinie heißt es: „Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Bildung von unabhängigen und freien Arbeitnehmerorganisationen und Führung freier Verhandlungen über Tarife und Rechte von Arbeitnehmern“.
Um Nachhaltigkeit als festen Bestandteil in die Unternehmensprozesse zu integrieren, hat die REWE Group eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie mit den vier zentralen Säulen Grüne Produkte, Energie, Klima und Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaftliches Engagement entwickelt. Im Jahr 2017 wurde die Strategie Grüne Produkte 2030 verabschiedet, um Nachhaltigkeit noch stärker in die Beschaffungsprozesse zu integrieren. Im Rahmen der Handlungsfelder Fairness, Tierwohl und Ressourcenschonung entwickelt das Handels- und Touristikunternehmen wirksame Maßnahmen in der Säule Grüne Produkte, um ökologische und soziale Auswirkungen zu reduzieren Die Aktivitäten zu sozialen Aspekten und Fairness in der Lieferkette beziehen sich auf das Handlungsfeld Fairness. Unter Fairness versteht die REWE Group die Achtung und Stärkung von Menschenrechten und die Verbesserung von Arbeitsbedingungen sowie die Förderung eines fairen Handels. Ziel ist es, zusammen mit Geschäftspartnern und Lieferanten verbindliche Standards für die gemeinsamen Lieferketten zu implementieren und den Dialog zwischen allen Partnern zu fördern – um Menschenrechte zu stärken und die Arbeits- und Sozialstandards weiter zu verbessern.
Um die Fortschritte im Handlungsfeld Fairness messbar zu machen, wurden folgende Key Performance Indikatoren für die Eigenmarken definiert:
KPI 1: Bis Ende 2030 100 Prozent aller strategischen relevanten Produktionsstätten in Trainingsprogrammen (Capacity-Building) integriert.
KPI 2: Bis Ende 2025 Einführung eines Beschwerdemechanismus-Systems in relevanten Lieferketten.
Im Februar 2019 hat die REWE Group ihre Leitlinie für Fairness veröffentlicht. Darin bekennt sich der Konzern dazu, innerhalb der Lieferketten aller Eigenmarkenprodukte von REWE, PENNY und toom Baumarkt Menschenrechte zu stärken, Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie einen fairen Handel zu fördern.
Die REWE Group bezieht eine Vielzahl von Produkten und Produktbestandteilen über Lieferketten, die sich über mehrere Länder erstrecken können. Insbesondere in den Lieferkettenstufen des Rohstoffanbaus und der Verarbeitung liegt ein erhöhtes Risiko der Missachtung von Arbeits- und Sozialstandards. Sie stehen daher im Fokus der Aktivitäten der REWE Group. Ziel ist es, zusammen mit Geschäftspartnern und Lieferanten verbindliche Standards für die gemeinsamen Lieferketten zu implementieren und den Dialog zwischen allen Partnern zu fördern – um Menschenrechte zu stärken und die Arbeits- und Sozialstandards weiter zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie im GRI Bericht unter Soziale Aspekte in der Lieferkette.
Um das Thema Nachhaltigkeit im Bereich der Lieferketten gezielt umzusetzen, arbeitet die REWE Group in Deutschland mit einem Due-Diligence-Ansatz, der sich an den OECD-Richtlinien für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten orientiert. Der Prozess umfasst fünf Stufen: Managementsystem, Risikoanalyse, Strategie, Überprüfung und Berichterstattung.
Die Risikoanalyse dient dazu, die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt zu ermitteln sowie zu bewerten. In den Jahren 2016 und 2017 wurde dieser Ansatz deutlich ausgeweitet, um einen umfassenden Überblick entlang der Wertschöpfungsketten zu erlangen. So soll identifiziert werden, welche wesentlichen negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen die Eigenmarkenprodukte haben und an welchen Stellen diese auftreten. Die Analyse stellt damit die Basis für die strategische Ausrichtung im Bereich nachhaltigere Sortimente dar und dient der Entscheidung, welche Maßnahmen mit welcher Priorität ergriffen werden – mit dem Ziel, ermittelte Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen. So wurden die Informationen zur Ausarbeitung der Strategie Grüne Produkte 2030 verwendet, in der Themen, Key Performance Indikatoren (KPIs), Ziele und Maßnahmen definiert sind.
Sogenannte Scorecards fassen die Ergebnisse der Analyse für jedes einzelne Warencluster zusammen und geben einen Überblick über die Sozial- und Umweltkosten der jeweiligen Produkte entlang der Wertschöpfungskette. Die Zuordnung in die fünf Stufen der Wertschöpfungskette ermöglicht dabei eine genauere Betrachtung der Schwerpunktthemen.
Beim Warencluster „Obst und Gemüse“ wurden Luftemissionen & Energie, Biodiversität, Boden, Wasser, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte als wichtigste Nachhaltigkeitsthemen entlang der Lieferkette ermittelt:
Schwerpunktthemen im Warencluster „Obst und Gemüse“ |
Ergebnisse im Warencluster „Obst und Gemüse“ |
Luftemissionen & Energie |
- CO2-Emissionen durch den Einsatz von Düngemitteln sowie Energieverbrauch im Anbau
- CO2-Emissionen durch Abholzung zur Gewinnung von Anbauflächen
- Emissionen durch Transport
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Biodiversität |
- Gefährdung der Biodiversität durch Pestizide, Chemikalieneinsatz etc.
- Gefährdung der Biodiversität durch Abholzung zur Schaffung von Anbauflächen und einhergehende Bodenauslaugung, Bodenerosion
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Boden |
- Auslaugen von Anbauböden
- Bodenerosion
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Wasser |
- Wasserverschmutzung durch Düngemittel
- Frischwasser-Verschwendung beim Anbau als auch bei Produktion/Verarbeitung
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Arbeitsbedingungen |
- Arbeitssicherheit (Umgang mit Chemikalien, Pestiziden, Schadstoffen etc.)
- Entlohnung (z.B. von Feldarbeitern, aber auch in der Weiterverarbeitung)
- Limitierter Zugang von Kleinbauern zu Informationen, Technologie und Ressourcen
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Menschenrechte |
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