Der DNK bietet die Möglichkeit, in der DNK-Datenbank über die Kernelemente zu berichten. Dafür wählt das Unternehmen das jeweilige Anwendungslevel unter „Allgemeine Informationen“ des Unternehmensprofils. Die einzelnen Elemente werden dann zusätzlich zu den DNK-Informationen in Kriterium 17 abgefragt und auf formale Vollständigkeit geprüft.
Im DNK sind aktuell noch folgende Informationen zum NAP zu berichten:
Verfügt das Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie?
Wenn ja:
- Umfasst die Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen?
- Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet? Wie kommuniziert das Unternehmen intern und extern darüber?
- Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert?
- Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)?
- Analysiert das Unternehmen menschenrechtliche Risiken (in Geschäftsfeldern, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, politische Rahmenbedingungen)? Wenn ja, wie?
- Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?
- Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?
- Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement integriert?
- Gibt es Schulungen der Mitarbeiter zu Menschenrechten?
- Erfolgt eine Prüfung der Einhaltung von Menschenrechten? Wenn ja, wie wird geprüft?
- Gibt es Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder nutzen Sie externe Beschwerdeverfahren? Bitte beschreiben Sie diese und wie Sie deren Zugänglichkeit sicherstellen.
- Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?
- Gibt es einen Verhaltenskodex für Lieferanten, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?
- Erfolgt eine Prüfung der menschenrechtlichen Risiken vor Eingehen einer Geschäftspartnerschaft? Wenn ja, wie wird geprüft?
- Werden Zulieferer zu Menschenrechten geschult?
- Mit welchen Prozessen stellt das Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern sicher?
- Ergreifen Sie (gemeinsam mit Zulieferern) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?
- Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Gab es Fälle im Berichtszeitraum?
Das DNK-Büro prüft diese Punkte auf formale Vollständigkeit, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die Qualität, Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit der in den DNK-Erklärungen enthaltenen Informationen. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität der Erklärungen liegen ausschließlich bei den Unternehmen.