Voluntary Standard ersetzt VSME: Das ändert sich für Unternehmen

In diesem Fact Sheet finden Sie eine Übersicht der strukturellen und inhaltlichen Änderungen zwischen VSME und VS

21. August 2026 | Johanna Grimm & Stephanie Kopp

Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 zusammen mit den überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) auch den neuen freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet. Bisher bekannt als Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME), wurde der freiwillige Standard nun als Voluntary Standard (VS) veröffentlicht. Er richtet sich nicht mehr ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sondern auch an größere Unternehmen außerhalb der Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Da sich der von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelte VSME als freiwilliger, rechtlich unverbindlicher Standard an KMU richtete, galt es infolgedessen, ihn an die überarbeiteten ESRS anzupassen. Änderungen sollten dabei so gering wie möglich gehalten werden. Nach einer Konsultation im Mai 2026 verabschiedete die Kommission den dazugehörigen Delegierten Rechtsakt nun mit minimalen Anpassungen. Im Folgenden haben wir die zentralen Änderungen für Sie zusammengefasst. 

Vom VSME zum Voluntary Standard: Aus Empfehlungen wird ein regulatorischer Rahmen   


Durch das Inkrafttreten der Omnibus-I-Verordnung wurde der CSRD-Schwellenwert massiv angehoben. Dadurch sind viele Unternehmen, die sich bereits auf die CSRD vorbereitet haben, nicht mehr berichtspflichtig. Sie bleiben jedoch über Lieferketten- und Finanzierungsanfragen indirekt betroffen. Während der VSME unverbindliche Empfehlungen der EU-Kommission bündelt, ist der VS die regulatorische Antwort auf die entstandene Lücke: ein freiwilliger Standard, der gleichzeitig die Obergrenze für die Nachhaltigkeitsinformationen markiert, die CSRD-pflichtige Unternehmen von Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten in ihrer Wertschöpfungskette zur Erfüllung ihrer CSRD-Berichtspflichten einfordern dürfen. Diese Obergrenze bildet den Value Chain Cap (Annex 2 der Delegierten Verordnung). Insofern erweitert sich auch der Anwendungskreis des VS. Galt der VSME zuvor für nicht-börsennotierte KMU mit bis zu 250 Beschäftigten, kann der VS nun von allen Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten (unabhängig von einer Börsennotierung) angewendet werden.  

VSME und VS im Vergleich: Strukturelle und inhaltliche Änderungen 


Nach wie vor ist das Basismodul die Voraussetzung für die Anwendung des Zusatzmoduls. Hervorgehoben wird im VS, dass die Vorgaben je Modul in Gänze erfüllt werden müssen, und zwar unter Beachtung des „Falls zutreffend“-Grundsatzes. Die Anwendung einzelner Datenpunkte ist jetzt nach Unternehmensgröße differenziert. Für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten ist der Standard dadurch noch mal deutlich kompakter. Zudem gibt es freiwillige sowie erforderliche Datenpunkte. Der „Falls zutreffend“-Grundsatz bleibt: Entsprechende Datenpunkte müssen also nur berichtet werden, wenn sie für das Unternehmen einschlägig sind. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Delegierten Rechtsakt am 3. Juli wurden noch keine Leitlinien präsentiert, wie sie im VSME-Standard enthalten waren. Voraussichtlich werden diese VS-Leitlinien nicht mehr als Anhang, sondern online im EFRAG Knowledge Hub zur Verfügung stehen.  

Inhaltlich erfolgten Änderungen an einzelnen Datenpunkten. Dabei wurde vor allem gestrichen, verschoben und konkretisiert. So ist beispielsweise die Angabe zur Treibhausgasintensität nicht mehr Bestandteil des VS und auch die Angaben zur Biodiversität reduziert.  

Eine Übersicht der strukturellen und inhaltlichen Änderungen finden Sie in unserem Factsheet:

Ab wann gilt der Voluntary Standard? 


Der VS gilt, sobald der Delegierte Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Mit der Verabschiedung des Delegierten Rechtsakts ist der Prozess demnach nicht endgültig abgeschlossen. So haben der Rat und das Parlament der Europäischen Union noch die Möglichkeit, dem VS innerhalb der sogenannten Scrutiny Period zu widersprechen. Diese zweimonatige Frist kann einmalig um zwei Monate verlängert werden. Sollten innerhalb dieser „Prüfungsfrist“ keine Einwände erhoben werden, tritt der Rechtsakt mit seiner Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt in Kraft.   

VS-Modul in der DNK-Plattform: Automatische Übertragung bestehender Daten  


Für Unternehmen, die nicht im Sinne der CSRD berichtspflichtig sind, bietet der Voluntary Standard einen standardisierten Rahmen, um freiwillige Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Dies gilt insbesondere gegenüber Banken, Investor*innen und größeren Geschäftspartner*innen. Derzeit wird das bestehende VSME-Modul in der DNK-Plattform zum neuen VS-Modul weiterentwickelt. Die Umstellung soll bis Ende 2026 erfolgen. Bis dahin können weiterhin VSME-Berichte erstellt werden. Nach Abschluss der Umstellung werden bereits eingetragenen Daten automatisch in das neue VS-Modul übertragen, sodass nur noch geänderte Datenpunkte überarbeitet werden müssen. VSME-Berichte, die zum Zeitpunkt der Umstellung bereits veröffentlicht wurden, können weiterhin als PDF abgerufen werden. 

Der DNK als One-Stop-Shop: ESG-Daten nur einmal erheben 


Perspektivisch können die VS-Daten auch für weitere Zwecke genutzt werden. Im Sinne des Once-Only-Prinzips sollen zukünftig einmal erhobene Nachhaltigkeitsdaten über die DNK-Plattform für verschiedene Zwecke nutzbar gemacht werden – auch über den VS hinaus. Der erste Anwendungsfall ist eine Datenschnittstelle zum Finanzmarkt (DNK Finance Bridge): Ab 2027 wird gemeinsam mit Banken(-verbänden) eine Schnittstelle zu Bankensystemen entwickelt, die eine standardisierte und sichere Weiterleitung von ESG-Daten (Daten zu Umwelt, Sozialem und Governance) auf Basis des VS-Standards ermöglicht. Unternehmen werden so von der individuellen Datenabfrage entlastet und Banken können effizient eigene regulatorische Vorgaben im ESG-Kontext erfüllen.

Jetzt kostenlos registrieren 

Erstellen Sie Ihren Bericht kostenlos in der DNK-Plattform. Bis zur Umstellung Ende 2026 im VSME-Modul, danach im VS-Modul.  

Häufige Fragen zum Voluntary Standard

Wer kann nach dem Voluntary Standard berichten? 


Er eignet sich für alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, unabhängig von einer Börsennotierung. Der VSME galt zuvor nur für nicht-börsennotierte KMU mit bis zu 250 Beschäftigten.
 

Ist der Voluntary Standard verpflichtend? 


Nein. Der Voluntary Standard ist freiwillig. Er begrenzt zugleich, welche Nachhaltigkeitsinformationen CSRD-pflichtige Unternehmen aus ihrer Wertschöpfungskette zur Erfüllung ihrer CSRD-Berichtspflichten einfordern dürfen (Value Chain Cap). Entscheidet man sich für die Anwendung des VS, sollten alle Anforderungen des Standards umgesetzt werden, um VS-konform zu berichten.  

Was passiert mit einem bereits erstellten VSME-Bericht? 


Veröffentlichte VSME-Berichte bleiben als PDF abrufbar. Bereits eingetragene Daten von Berichten, die noch nicht abgeschlossen sind, überträgt die DNK-Plattform nach der Umstellung automatisch in das VS-Modul. 

Ab wann gilt der Voluntary Standard? 


Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern Rat und Parlament keine Einwände erheben.