CSRD-Omnibus-Paket Nachhaltigkeit: Fristen, Schwellenwerte und KMU-Ausnahmen

Hintergrund der EU-Omnibus-Initiative

Am 26. Februar 2025 startete die EU-Kommission eine Initiative, um Unternehmen von der Vielzahl an Berichtspflichten – etwa aus der CSRD, CSDDD oder der EU-Taxonomie – zu entlasten. Im Mittelpunkt stehen die Reduktion doppelter Inhalte und eine Vereinfachung der Vorgaben. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen.

Inhalte des Omnibus-Pakets

Das Omnibus-Paket umfasst mehrere Vorschläge mit Relevanz für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Vorschlag I: Anpassung von Schwellenwerten, Inhalten und Sorgfaltspflichten
  • Vorschlag II: der sogenannte „Stop-the-Clock“-Vorschlag

Omnibus I – Schwellenwerte und inhaltliche Anpassungen

Am 16. Dezember hat das Europäische Parlament die Omnibus-Verordnung verabschiedet. Diese vereinfacht die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen und reduziert deren Sorgfaltspflichten. Die geplanten Anpassungen des CO2Grenzausgleichsmechanismus werden unabhängig der Anpassungen der CSRD, EU-Taxonomie & CSDDD behandelt. 

Anhebung der Schwellenwerte

CSRD

Ursprünglich: 

  • Schwellenwert:
    o    zwei von drei Kriterien: > 250 MA, > 50 Mio. Euro Umsatz, > 25 Mio. Euro Bilanzsumme

Neu: 

  • Schwellenwert:
    o    > 1.000 MA und > 450 Mio. Euro Umsatz 
EU-Taxonomie

Ursprünglich: 

  • Schwellenwert:
    o    analog zur CSRD
  • Materialität:
    o    keine Materialitätsschwelle

Neu: 

  • Schwellenwert:
    o    > 1.000 MA und > 450 Mio. Euro Umsatz
  • Materialität:
    o    ab 10 % nachhaltigem Umsatz, CapEx und OpEx
CSDDD

Ursprünglich: 

  • Schwellenwert:
    o    > 1.000 MA und > 450 Mio. Euro Umsatz

Neu: 

  • Schwellenwert:
    o    > 5.000 MA und > 1,5 Mrd. Euro Umsatz
CO2Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Ursprünglich:

  • Schwellenwert:
    o    Wertgrenze 150 Euro 

Neu: 

  • Schwellenwert:
    o    > 50 Tonnen kumulative Massengrenze

Inhaltliche Anpassungen

Neue Standards für CSRD-Berichterstattung: 

Am 2. Dezember 2025 hat die EFRAG ihre finalen Entwürfe für die überarbeiteten ESRS (sog. Simplified ESRS) an die Europäische Kommission übermittelt. Die Verabschiedung ist zum Berichtsjahr 2027 vorgesehen. 

  • Kürzung der Standards mit 70 % weniger Angaben im Vergleich zur ursprünglichen ESRS-Fassung und vereinfachte Themenstandards
  • Mehr Flexibilität bei der Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse
  • Unterstützung durch das interaktive EFRAG Knowledge Hub
Inhaltliche Änderungen bezüglich der CSDDD:
  • Wegfall der Verpflichtung zur Aufstellung eines Klimaplans
  • Beschränkung auf Tier-1-Lieferanten, also auf direkte Zulieferer eines Originalherstellers (analog zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)
  • Überprüfung der Sorgfaltspflichtprozesse nur alle fünf Jahre
  • Mitgliedsstaaten können Bußgeld- und zivilrechtliche Haftungsregelungen künftig selbst definieren
Bei CBAM soll die Berichterstattung vereinfacht werden. So soll:
  • die Berichterstattung nur noch jährlich zum 30. September des Folgejahres erfolgen,
  • die Delegation der Erklärung an Dritte erlaubt sein und
  • der Zertifikatskauf wird ab 1. Februar 2027 möglich sein.

Omnibus II – Fristverlängerung

Am 16. April 2025 trat im Schnellverfahren die Aufschiebung der CSRD- und CSDDD-Berichtspflichten durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Der Erstanwendungszeitpunkt der CSRD verschiebt sich damit um zwei Jahre:

2. Welle: 

  • Ursprüngliche Erstanwendung: 2026 
  • Neue Erstanwendung: 2028

3. Welle:

  • Ursprüngliche Erstanwendung: 2027 
  • Neue Erstanwendung: 2029
Vereinfachungen für Unternehmen der ersten Welle: 

Die erste Anwendergruppe der CSRD, die im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten muss, ist vom „Stop-the-Clock“-Vorschlag nicht betroffen. Am 11. Juli hat die Kommission den delegierten Rechtsakt zur Entlastung der ersten Berichtswelle beschlossen. 

Dieser beinhaltet unter anderem:

  • Unternehmen, die bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, sind nicht verpflichtet, in den beiden Folgejahren zusätzliche Angaben zu machen. 
  • Die zweijährige Aufschiebung für anspruchsvolle Standards gilt für alle Unternehmen.
  • Auch größere Unternehmen müssen für aufgeschobene Themenstandards nur dann zusammenfassende Informationen berichten, wenn sie das Thema als wesentlich eingestuft haben.
Die CSDDD ist ebenfalls betroffen:
  • Ursprüngliche Erstanwendung: 2027
  • Neue Erstanwendung: 2029

Positionen im Trilogverfahren

Die inhaltlichen Änderungen an CSRD, ESRS und CSDDD unterliegen einer Einigung (Trilog) zwischen den Organen der europäischen Union. Das bedeutet: Neben dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission haben sowohl das Parlament als auch der Rat ihre eigenen Positionen erarbeitet.

Zwischen dem 18. November 2025 und dem 26. Dezember 2025 fanden Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat statt. Ziel dieser Verhandlungen war es, Änderungen an der CSRD und CSDDD zu vereinbaren, die von beiden Mitgesetzgebern angenommen werden können.

Im Fall der Änderungen von CBAM haben sich Parlament (22. Mai 2025) und Rat (27. Mai 2025) bereits auf eigene Positionen geeinigt, sodass die hierfür angesetzten Trilogverhandlungen bereits beginnen können. 

Anders bei der EU-Taxonomie: Hier wird es keine Trilogverhandlungen geben. Das EU-Parlament und der Europäische Rat können den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Rechtsakten nur formal widersprechen. Geplant ist, dass die Änderungen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Bereiten Sie sich auf die CSRD vor

Der DNK begleitet Sie bei der Umsetzung:

Der DNK begleitet Sie bei der Umsetzung:

Ein Mann füllt ein Formular zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus.

Wie unterstützt der DNK bei der Berichterstattung nach CSRD?

Auf der neuen DNK-Plattform steht die Early-Access-Version der ESRS-Modules zur Verfügung. Zusätzlich bieten wir zahlreiche Unterstützungsdokumente rund um die Berichterstattung nach CSRD.

Nützliche Links und Ressourcen

Weitere Hilfestellung finden Sie unter den folgenden Links. 

Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 19. Dezember 2025.