Unternehmen, die sich am EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken in der Lebensmittelkette beteiligen, können für das darin geforderte Reporting ihre Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex verwenden. Dafür empfiehlt es sich, relevante Auszügen aus der DNK-Erklärung zu nutzen bzw. entsprechende Inhalte im DNK zu ergänzen.
Der EU Code of Conduct for responsible business and marketing practices in the food supply chain ist eines der ersten Ergebnisse der sogenannten Farm-to-Fork-Strategie der EU. Dabei geht es um den Beitrag eines nachhaltigen Ernährungssystems zum europäischen Green Deal, indem das gesamte Ernährungssystem betrachtet wird – von der Erzeugung bis zum Verbrauch ("Farm-to-Fork").
Der Code of Conduct enthält gemeinsame Zielsetzungen und Maßnahmenvorschläge, denen sich Lebensmittelhersteller*innen, Lebensmittelverarbeiter*innen, Gastronomiebetriebe und Einzelhandel auf freiwilliger Basis verpflichten, um einen Wandel hin zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen zu fördern. Diese Maßnahmen können im eigenen Betrieb oder in der Zusammenarbeit mit Branchenkolleg*innen und anderen Akteuren des Lebensmittelsystems (wie Landwirt*innen und Verbraucher*innen) umgesetzt werden.
Der Verhaltenskodex sieht darüber hinaus die regelmäßige Berichterstattung über die Selbstverpflichtungen in Bezug auf die eigenen Aktivitäten und Auswirkungen in einem Fortschrittsbericht vor. Der Bericht soll vorzugsweise aus einer Zusammenfassung relevanter Auszüge aus den aktuellsten Nachhaltigkeitsberichten oder nicht-finanziellen Berichten bestehen, die zur Bewertung der Fortschritte der Unternehmen in Bezug auf ihre Selbstverpflichtungen geeignet sind. Dafür können Unternehmen auch Ihre DNK-Erklärungen nutzen. Große Unternehmen sollen laut Verhaltenskodex jährlich bis April berichten, kleine und mittelständische Unternehmen alle zwei oder drei Jahre. Die Fortschrittsberichte sollen zukünftig auf einer eigens für den EU Code of Conduct erstellten Website veröffentlicht werden.
Der EU Code of Conduct ist am 5. Juli 2021 in Kraft getreten und zählt bereits 89 Unterzeichner*innen.
In den drei Bereichen der Lebensmittelkette
- „Förderung von Ernährungsgewohnheiten für eine gesunde und nachhaltige Ernährung“,
- „Verbesserung der Nachhaltigkeit der internen Prozesse der Lebensmittelverarbeitung, des Einzelhandels, der Gastronomie und des Gastgewerbes" und
- „Verbesserung der Nachhaltigkeit der Lebensmittelwertschöpfungskette – in Bezug auf Primärproduzenten und andere Akteure“
setzt der Verhaltenskodex sieben Ziele mit weiteren Unterzielen:
- gesunde Ernährung
- reduzierte Lebensmittelverschwendung
- Klimaneutralität
- Ressourceneffizienz und Kreislauforientierung
- menschenwürdige Arbeit
- nachhaltige Wertschöpfung durch Partnerschaften
- nachhaltige Beschaffung
Mehr über den Code of Conduct erfahren Sie hier.
Bei Fragen zum Verhaltenskodex können Sie sich an Stefanie Sabet von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) wenden.