Nachhaltigkeitsbericht mit dem DNK: Unterstützung bei CSRD, ESRS, VSME und mehr

CSRD: Nachhaltigkeitsbericht mit dem DNK erstellen

Seit März 2025 bietet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) eine Early-Access-Version der neuen DNK-Plattform an. Sie erleichtert Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS und unterstützt aktiv bei der Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts. Die digitale Lösung beinhaltet Anwendungshilfen sowie eine integrierte DNK-ESRS-Checkliste

Ein Unterstützungsdokument zum Übergang hilft Unternehmen beim Wechsel von der bisherigen DNK-Erklärung hin zur CSRD-Berichtspflicht und bietet einen umfassenden Kennzahlenvergleich. Die zugrunde liegende doppelte Wesentlichkeitsanalyse wird im Prozessleitfaden praxisnah erläutert. Ein weiteres Dokument hilft bei der Identifikation und Formulierung von IROs (Impacts, Risks, Opportunities).

VSME: Freiwilliger Berichtsstandard für KMU im Bereich Nachhaltigkeit

Seit September 2025 steht auf der DNK-Plattform die Beta-Version des VSME-Standard bereit. Damit können KMU frühzeitig ihren DNK-VSME-Nachhaltigkeitsbericht strukturieren. Die Eingabe erfolgt entlang vereinfachter DNK-Themen und wird automatisch in das finale VSME-Modul überführt – wahlweise in der Basic- oder Comprehensive-Variante. Die Struktur orientiert sich an der aktuellen DNK-VSME-Checkliste.

Für den Übergang vom bisherigen DNK zum freiwilligen Berichtsstandard „KMU Nachhaltigkeit“ empfiehlt sich eine GAP-Analyse. Auch für die Berichterstattung nach VSME ist eine Wesentlichkeitsanalyse sinnvoll – hier bietet der Prozessleitfaden Orientierung.

EU-Taxonomie: DNK-Berichtsoption für taxonomiekonformes Reporting

Umsetzung in der neuen DNK-Plattform 

Der DNK entwickelt aktuell eine Berichtsoption zur EU-Taxonomie. Ziel ist, Unternehmen bei der strukturierten Erfassung und Darstellung taxonomierelevanter Inhalte zu unterstützen. Diese Entwicklung ist eng verknüpft mit der Schnittstelle zur CSRD und der ESRS-Berichterstattung sowie dem EU-Omnibus-Verfahren. Der entstehende DNK Taxonomie-Bericht wird die regulatorischen Anforderungen praxisnah integrieren. 

Umsetzung in der alten DNK-Datenbank

Wenn Sie Angaben im Sinne der EU-Taxonomie machen möchten, wählen Sie in Ihrer Erklärung die entsprechende Einstellung unter „Allgemeine Informationen“ aus. Nach den Kriterien 11-13 („Umweltbelange“) werden Ihnen dann zusätzliche Inhalte in der Datenbank angezeigt.

Folgende Aspekte sind in der Taxonomie-Einbindung im DNK berücksichtigt:

  • Die zu veröffentlichenden Taxonomie-Leistungsindikatoren (KPI) können unternehmensspezifisch und in Tabellenform dargestellt werden.
  • Der verfolgte Ansatz und die Prozessbeschreibungen (insbesondere die qualitativen Angaben im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung) können in Textform beschrieben werden.
  • Nach der Taxonomie-Verordnung relevante Anlagen (z. B. Meldebögen) können in die Datenbank hochgeladen und dort mit der DNK-Erklärung veröffentlicht werden.
  • Die Inhalte der Punkte 1 und 2 erscheinen im PDF der finalen und vom DNK-Büro freigegebenen DNK-Erklärung nach den Kriterien 11-13 („Umweltbelange“). Hochgeladene Anlagen aus Punkt 3 erscheinen als Link zu einem gesonderten Dokument sowie als Anhang am Ende des PDF-Dokuments.

Die beschriebene Ausgestaltung der DNK-Datenbank erlaubt es allen berichtspflichtigen Unternehmen, die von ihnen zu veröffentlichenden Informationen und Leistungsindikatoren einheitlich einzugeben. Sowohl Nicht-Finanzunternehmen, die Angaben zu Investitionsausgaben (Capex), Betriebsausgaben (Opex) und Umsatzerlösen machen müssen, als auch Finanzunternehmen mit den Asset-orientierten Angaben (u.a. der Green Asset Ratio), individualisieren in der DNK-Datenbank selbst, welche Angaben sie jeweils mit Blick auf ihre EU-Taxonomie-Pflichten veröffentlichen.

Die Berichtsoption in der DNK-Datenbank ist dabei bewusst offen gestaltet. Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen verwenden dieselbe Eingabefläche – unabhängig davon, welche Leistungsindikatoren (KPI) und welche qualitativen Angaben zu veröffentlichen sind.
 
Mit dem DNK kann auch in Zukunft im Sinne der EU-Taxonomie berichtet werden: Der Vergleich von Leistungsindikatoren mehrerer Berichtsjahre ist ebenso möglich wie eine Darstellung von zusätzlich zu berichtenden Leistungsindikatoren, qualitativen Angaben und sonstigen Erläuterungen in den kommenden Jahren.  

CSDDD: Sorgfaltspflichten und Menschenrechte im Fokus

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird künftig in die Weiterentwicklung der DNK-Plattform integriert. Ziel ist es, über den DNK-Corporate Sustainability Due Diligence, Sorgfaltspflichten und menschenrechtliche Risiken systematisch zu erfassen. Dazu werden aktuell neue Berichtsfelder sowie Prüfkriterien entlang der CSDDD entwickelt. Der Fokus liegt dabei auf der praktischen Umsetzbarkeit und Integration in bestehende Prozesse des DNK. Auch hier behalten wir das EU-Omnibus-Verfahren im Blick, da es entscheidend für die künftige Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten sein dürfte.

CSR-RUG: CSR-Berichtspflicht mit dem DNK erfüllen

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) wird durch das CSRD-Umsetzungsgesetz abgelöst. Unternehmen können jedoch weiterhin mit dem DNK ihre Pflichten nach CSR-RUG erfüllen. 
Die alte DNK-Datenbank bietet eine entsprechende Auswahloption. In diesem Zusammenhang prüft das DNK-Büro die formale Vollständigkeit – nicht jedoch die inhaltliche Qualität oder rechtliche Konformität des CSR-Berichts. Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Erstellung liegt vollständig beim Unternehmen.

Umsetzung in der alten DNK-Datenbank

In der alten DNK-Datenbank kann angeben werden, dass auch im Sinne des CSR-RUG berichtet werden soll. Dann werden automatisch die dafür nötigen zusätzlichen Berichtsinhalte in den jeweiligen DNK-Kriterien mit angezeigt. Das DNK-Büro prüft die eingegebenen Informationen dann zusätzlich zu den DNK-eigenen Anforderungen auf formale Vollständigkeit.

Das DNK-Büro empfiehlt, für die Prüfung ausreichend Zeit einzuplanen: Üblicherweise erfolgt eine erste Rückmeldung innerhalb von vier Wochen. Je nach Bedarf kann eine zweite Prüfschleife nötig sein – insgesamt sollte mit rund sechs Wochen Vorlauf gerechnet werden, bevor die inhaltliche Prüfung durch Wirtschaftsprüfende erfolgen kann.

Prozess: Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die Überprüfung einer DNK-Erklärung durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex ausschließlich auf die formalen Anforderungen des DNK bezieht und vor allem der prozessualen Unterstützung der Berichtersteller dient. Sie beinhaltet keinerlei inhaltliche Prüfung in Bezug auf die gesetzlichen Anforderungen an eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung oder einen nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht und stellt somit keine juristische Prüfung dar. Das DNK-Büro wird weiterhin diese formale Überprüfung auf DNK-Konformität anbieten, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die Qualität, Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit der in den DNK-Erklärungen enthaltenen Informationen und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen der Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität der nichtfinanziellen Erklärungen und Berichte und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz liegen ausschließlich bei den Unternehmen.

LkSG und NAP: Berichtspflicht zu Menschenrechten im DNK abbilden

Auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird künftig durch die CSDDD abgelöst. Unternehmen können jedoch schon heute über den DNK zu ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten berichten. Die alte DNK-Datenbank enthält hierfür ein spezielles Berichtsfeld zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)