VSME – Der freiwillige EU-Standard für KMU
Was ist der VSME?
Der „Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs“ (VSME) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht unter die Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Ziel des VSME ist es, die Informationsanforderungen für KMU zu reduzieren – ohne auf wesentliche ESG-Offenlegungen zu verzichten. Er gilt als freiwilliger Berichtsrahmen für nicht CSRD-pflichtige KMU.
Der Standard basiert auf einem modularen Aufbau mit zwei Berichtsoptionen:
- Basismodul: Mindestanforderungen für Kleinstunternehmen
- Zusatzmodul: freiwillige Inhalte für tiefer gehende Informationen
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf Umwelt- und Sozialaspekten. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wird beide Module in die neue DNK-Datenbank integrieren und bietet zusätzlich einen Check auf formale Vollständigkeit an. Darüber hinaus arbeitet der DNK derzeit an einer freiwilligen Erweiterung des VSME-Moduls, die den Übergang zum ESRS erleichtern und Unternehmen die Möglichkeit bieten soll, freiwillig zusätzliche Inhalte strukturiert zu berichten.
Was regelt der VSME für KMU?
Der VSME wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Ziel ist eine praxisnahe, europäisch einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU, die nicht unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Mit der Einführung der CSRD für große Unternehmen, steigen die Erwartungen an Berichterstattung auch in der Lieferkette. Auch nicht direkt verpflichtete KMU sind durch Kundenanforderungen angehalten, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen.
Für wen eignet sich der VSME?
Der VSME ist relevant für:
- KMU ohne Kapitalmarktorientierung, die freiwillig berichten wollen
- KMU mit ESG-Anfragen von Banken, Kunden oder Geschäftspartnern
- Unternehmen mit erwarteter CSRD-Pflicht im Mittelstand
- Zulieferer großer Unternehmen mit ESRS-Anforderungen für KMU
Weitere Informationen

Wird der DNK die VSME-Berichtsanforderungen integrieren?
Seit Juni 2025 steht auf der DNK-Plattform eine Eingabemaske für den VSME bereit. Damit können KMU frühzeitig ihren DNK VSME-Nachhaltigkeitsbericht strukturieren. Die Eingabe erfolgt entlang vereinfachter DNK-Themen und wird automatisch ins finale VSME-Modul überführt – wahlweise in der Basis- oder Zusatzvariante.
Zur VSME-EingabemaskeAufbau und Module des VSME
Der Standard umfasst rund 140 Datenpunkte, je ein Drittel:
- entspricht den ESRS-Datenpunkten für KMU
- sind vereinfachte ESRS-Anforderungen
- wurde speziell für kleine Unternehmen entwickelt
Die Datenpunkte sind in zwei Module gegliedert:
- Basismodul (B1–B11): Einstieg für Kleinstunternehmen, legt Mindestanforderungen fest.
- Zusatzmodul (C1–C9): freiwillige Inhalte für tiefergehende Informationen
Vergleich: Basic vs. Zusatzmodul im VSME
Basic Module (B1–B11)
- Zielgruppe: nicht-börsennotierte Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen –insbesondere der Mittelstand, der ESG-Anforderungen ohne CSRD-Pflicht nachkommen muss
- Funktion: Einstiegsmodul, Mindestanforderungen
- Inhalt (Offenlegung):
o B1: Basis für die Erstellung
o B2: Praktiken, Richtlinien und Initiativen
o B3: Energie und Treibhausgasemissionen
o B4: Umweltverschmutzung
o B5: Biodiversität
o B6: Wasserverbrauch und Wasserstress
o B7: Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfall
o B8: Belegschaft – Allgemeine Angaben
o B9: Gesundheit und Sicherheit
o B10: Vergütung, Tarifbindung, Weiterbildung
o B11: Korruption und Bestechung
Zusatzmodul (C1–C9)
- Zielgruppe: mittelständische Unternehmen mit höheren Stakeholder-Erwartungen (z. B. Banken, Großkunden, Investoren), die vertiefte ESG-Transparenz benötigen
- Funktion: Ergänzung zum Basic Module, für vertiefte Nachhaltigkeitsdarstellung
- Inhalt (Offenlegung):
o C1: Geschäftsmodell und Strategie
o C2: Erweiterte ESG-Praktiken und Verantwortlichkeiten
o C3: Klimaziele und Übergangspläne
o C4: Klimarisiken
o C5: Erweiterte Angaben zur Belegschaft
o C6: Menschenrechtspolitik
o C7: Schwere Verstöße gegen Menschenrechte
o C8: Umsatz aus kritischen Sektoren und EU-Benchmark-Ausschluss
o C9: Geschlechterverhältnis im Leitungsorgan
Wesentlichkeit im VSME
Im Gegensatz zur CSRD/ESRS ist im VSME keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse erforderlich. Dennoch empfiehlt sich eine vereinfachte Form zur strategischen Orientierung. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit wird jedoch inhaltlich berücksichtigt, etwa durch die Reflexion von Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Unternehmenskennzahlen.
Der VSME reduziert die Komplexität:
- 11 Offenlegungsthemen im Basismodul (statt > 80 bei ESRS)
- erste Wesentlichkeitseinschätzung innerhalb etwa einer Woche
- einfache Excel-Vorlage, keine Befragung von Stakeholdern notwendig
H2: Veröffentlichung und Integration in die Berichterstattung für KMU
VSME-Berichte für KMU können öffentlich oder intern genutzt werden, separat oder als Teil des Lageberichts. Bei Integration in den Lagebericht müssen Zeitbezug und Abstimmung mit Finanzdaten gewährleistet sein. Eine jährliche Aktualisierung wird empfohlen.
H2: Aktueller Entwicklungsstand
Die aktuelle Version des VSME wird, laut erster Informationen, vermutlich im Jahr 2026 als delegierter Rechtsakt erscheinen und somit sofort gültig sein. Allerdings kritisiert die EZB, dass der VSME in seiner aktuellen Form nicht geeignet für aufsichtsrelevante Analysen sei.1] Entsprechend werden Änderungen, vornehmlich im Zusatzmodul, erwartet. Ein offizielles Mandat zur Überarbeitung liegt aktuell nicht vor.
Nützliche Links und Ressourcen
Weitere Hilfestellung finden Sie unter den folgenden Links.
Erklärungen:
[1] ESG-Risiken sind längst auch finanzielle Risiken. Die Europäische Zentralbank (EZB) warnt: Weniger Berichtspflichten bedeuten weniger belastbare Daten – und damit steigende Risiken für Investoren, Banken und Aufsicht. Daher fordert die EZB eine ausgewogene, aber umfassende ESG-Berichterstattung. Gerade für Unternehmen mit besonderer Marktbedeutung („significant institutions“) ist sie ein zentrales Instrument für Vertrauen und Risikosteuerung.