Berichtspflichten

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wird zunehmend reguliert. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die regulatorischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und zeigen Ihnen, wie Sie mit Ihrer DNK-Erklärung die Berichtspflichten erfüllen können.

Begrünte Gebäudefassade

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was Unternehmen wissen müssen

Warum werden Nachhaltigkeitsberichte für Unternehmen immer wichtiger? Was gehört in einen Nachhaltigkeitsbericht? Und wann ist ein Bericht Pflicht? Alle Antworten finden Sie hier.

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EU-Taxonomie

Omnibus-Verordnung

Am 26. Februar 2025 startete die EU-Kommission eine Initiative, um Unternehmen von der Vielzahl an Berichtspflichten – etwa aus der CSRD, CSDDD oder der EU-Taxonomie – zu entlasten.

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Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME (VSME)

Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME ist ein freiwilliger Berichtsrahmen für nicht CSRD-pflichtige KMU.

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CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie legt fest, welche Unternehmen ab 2024 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und welche Inhalte diese Berichterstattung haben soll.

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CSDDD

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) zielt darauf ab, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, zukünftig zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten verpflichtet werden sollen.

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EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie dient zur Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten – ob sie im Sinne der EU-Strategie als nachhaltig gelten oder nicht. Ziel dieses Rechtsrahmens ist es, einen konsistenten und kohärenten Fluss von Nachhaltigkeitsinformationen entlang der finanziellen Wertschöpfungskette zu schaffen.

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LkSG

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) legt konkrete Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, die in „angemessener Weise“ von Unternehmen zu achten sind. Wann das Handeln eines Unternehmens als angemessen gilt, wird im Gesetz definiert.

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CSR RUG

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD). Sie legt fest, welche Unternehmen seit 2017 zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und welche Inhalte diese Berichterstattung haben soll.

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Mann schreibt mit einem Kugelschreiber auf ein Blatt Papier

Wie der DNK bei den Berichtspflichten unterstützt

Wie der DNK Sie bei Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützt erfahren Sie hier.

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