Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was Unternehmen wissen müssen

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Warum Nachhaltigkeitsberichte immer wichtiger werden

Nachhaltigkeitsberichte, auch Corporate Sustainability Reports genannt, sind die Weiterentwicklung der früheren Umweltberichte. Sie ergänzen den Geschäftsbericht und sind ein zentrales Instrument der Unternehmenskommunikation. 

Stakeholder wie Kund*innen, Investor*innen, Banken und Geschäftspartner*innen erwarten zunehmend Transparenz in Nachhaltigkeitsfragen. Nachhaltigkeitsberichte zeigen, wie Unternehmen mit ökologischen, sozialen und unternehmerischen Themen (Environment, Social, Governance, kurz ESG) umgehen, machen Nachhaltigkeitsstrategien nachvollziehbar – und stärken Vertrauen.

Gleichzeitig ermöglichen Nachhaltigkeitsberichte eine systematische Analyse der eigenen Wertschöpfungskette und Geschäftstätigkeit. So können Unternehmen Chancen identifizieren und gezielt Veränderungen anstoßen, und so nachhaltigere und effizientere Strukturen und Prozessen schaffen. Ein gut gemachter Bericht ist daher nicht nur ein Kommunikations-, sondern auch ein strategisches Steuerungsinstrument für die unternehmensinterne Transformation. So stärken Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit und stellen sich zukunftsfähig auf.

Was gehört zu einem aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht?

  • Wesentlichkeitsanalyse und IROs: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Baustein für zukunftsfähige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Schlüsselelement der Wesentlichkeitsanalyse ist die Identifikation unternehmensspezifischer Impacts, Risks und Opportunities (IROs).
  • Profil, Vision und Strategie: Der Bericht beantwortet die Fragen „Wer sind wir?“, „Wofür stehen wir?“ und „Wie setzen wir unsere Nachhaltigkeitsstrategie um?“
  • Ziele und Maßnahmen: Was hat das Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im vergangenen Geschäftsjahr erreicht? Was ist für die kommenden Geschäftsjahre geplant?
  • Zahlen, Daten, Fortschritte: Ein guter Bericht enthält klare quantitative Nachhaltigkeitskennzahlen und zeigt Entwicklungen im Vergleich zu Vorjahren.
  • Managementsysteme und Risiken: Wie ist Nachhaltigkeit organisatorisch verankert und wie werden Risiken gesteuert? 

Die CSRD stellt Unternehmen vor große Herausforderungen

Mit der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitern sich die direkten und indirekten Berichtspflichten erheblich. Betroffene Unternehmen müssen künftig gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) berichten. Die Angaben werden in den regulären Geschäftsbericht integriert. Die Anforderungen sind hoch: Über 1.000 Datenpunkte auf mehr als 300 Seiten – für viele Unternehmen eine große Herausforderung.

Hinzu kommt: Die Vorgaben sind komplex, die Datensammlung aufwändig. Wie sehr die Anforderungen steigen, zeigt eine Umfrage der Sustainability People Company (Juni 2025): Zwei Drittel der befragten Nachhaltigkeitsmanager*innen geben an, dass sie heute deutlich mehr Aufgaben haben als vor drei Jahren.

Kostenloses Tool für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Genau hier setzt der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) an: Anstelle des bisherigen Berichtsstandards bietet der DNK seit Anfang 2025 ein umfassendes Unterstützungsangebot, das die Berichterstattung für Unternehmen und ihre Nachhaltigkeitsverantwortlichen erleichtert. Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die nach der CSRD oder freiwillig nach VSME berichten möchten. Herzstück des Angebots ist das kostenfreie Tool für die digitale Berichterstellung: die DNK-Plattform. Sie führt Schritt für Schritt durch den Berichtsprozess und spart Zeit und Aufwand. Die in die Plattform integrierten DNK-Checklisten helfen bei der Orientierung. Darin sind die Datenpunkte von ESRS Set 1 und VSME klar und verständlich aufbereitet, Pflicht- und freiwillige Angaben kenntlich gemacht und komplexe Formulierungen und Fachbegriffe vereinfacht.

Wann Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen

Für bestimmte Unternehmen ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich vorgeschrieben. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt von verschiedenen EU-Vorgaben ab. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen erfahren Sie in diesen Artikeln:

Aber auch wenn keine direkte gesetzliche Pflicht besteht, entscheiden sich viele Unternehmen für eine freiwillige Berichterstattung nach dem VSME: