Glossar

Hier finden Sie Begriffserklärungen rund um den Deutschen Nachhaltigkeitskodex.

Anreize

Anreize können finanzieller Natur sein, wie etwa Boni für Führungskräfte und Prämien für Mitarbeitende, die an das Erreichen bestimmter Ziele geknüpft sind. Aber auch die Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Gestaltung bestehender nicht-monetärer Anreize (z. B. interne Auszeichnungen) sowie das Schaffen neuer Anreize, wie Freistellungen für ehrenamtliche Arbeit, Ideenmanagement, Weiterbildungsmaßnahmen usw., können den Umgang mit Nachhaltigkeit im Unternehmen deutlich verbessern.

Anspruchsgruppen

Anspruchsgruppen (auch: Stakeholder) sind juristische oder natürliche Personen bzw. Personengruppen aus dem Umfeld der Organisation, die entweder einen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben oder aber aktuell oder in Zukunft erheblich von Aktivitäten, Produkten und/oder Dienstleistungen der Organisation betroffen sind. Dazu zählen beispielsweise Geschäftspartner/-innen, Mitarbeitende, Kund/-innen, Zulieferer, aber auch Kommunen, Parteien, Verbände, staatliche Organe, Nichtregierungsorganisationen, Finanzdienstleister, Kapitalgeber usw. (siehe Kriterium 2). Dabei unterscheidet man zwischen internen, also im Inneren der Organisation agierende Personengruppen (beispielsweise Mitarbeitende, Führungskräfte, Gewerkschaftsvertreter/-innen), und externen Anspruchsgruppen, also außerhalb der Organisation agierende Interessensgruppen (z. B. Anrainer, Verbände, Medien, Wettbewerber).

Berichtsumfang

Um eine Vergleichbarkeit zur finanziellen Berichterstattung herzustellen, bezieht sich die DNK-Erklärung bei Unternehmen, die nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz nicht berichtspflichtig sind, in der Regel auf den Konsolidierungskreis der in ihrem Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen. Es kann sinnvoll und erforderlich sein, hiervon abzuweichen. In der Regel erforderlich ist die Ausweitung gegenüber der finanziellen Berichterstattung zum Beispiel, wenn zu einzelnen Kriterien über die Lieferkette berichtet wird. In diesen Fällen weisen die Unternehmen hierauf hin und begründen ihre Entscheidung. Nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz müssen berichtspflichtige Unternehmen hinsichtlich des Berichtsumfangs bei ihren DNK-Erklärungen danach differenzieren, ob sie eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen Bericht erstellen, die/der an die Betrachtungsreichweite von Jahresabschluss und Lagebericht anknüpft, bei der/bei dem im Kern über das einzelne Unternehmen zu berichten ist, oder ob sie eine nichtfinanzielle Konzernerklärung bzw. einen nichtfinanziellen Konzernbericht erstellen, die/der sich an den Berichtsumfang von Konzernabschluss und Konzernlagebericht anschließt und insoweit auf den Konsolidierungskreis bezogen ist.

Beschäftigungsfähigkeit

Unter Beschäftigungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit eines Menschen, erfolgreich am Arbeits- und Berufsleben teilnehmen zu können. Voraussetzungen dafür sind etwa die Übereinstimmung von fachlichen und sozialen Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt erforderlich sind, sowie die gesundheitliche Verfassung, um nachgefragte Tätigkeiten überhaupt ausführen zu können. Die gesundheitliche Verfassung schließt neben körperlichen Aspekten auch psychische mit ein. Letztere verlangen besondere Aufmerksamkeit, da sie auf Leistung und Wohlbefinden der Mitarbeitenden wirken und körperliche Beschwerden nach sich ziehen können. Der aktuelle Strukturwandel der Arbeitswelt durch Digitalisierung ist Fluch und Segen zugleich. Sie können daher in diesem Kriterium auch die Perspektive weiten, etwa, wie Sie ihn nutzen, um für ein gesundes Arbeitsklima zu sorge

Beteiligung der Mitarbeitenden

Die Beteiligung der Mitarbeitenden ist nicht auf Betriebsräte beschränkt und kann über gesetzliche Standards hinausgehen. Sie kann finanziell sein (z. B. bei Genossenschaften oder auch bei besonderen betrieblichen Rentenmodellen) oder sich vornehmlich in der Möglichkeit ausdrücken, interne Abläufe mitzugestalten und Einfluss auf wichtige Entscheidungen zu nehmen.

Biodiversitätsanalyse

Mit der Biodiversitätsanalyse gewinnen Unternehmen einen ersten Überblick über die Auswirkungen und Abhängigkeiten der verschiedenen Unternehmensbereiche auf die biologische Vielfalt. Ein erster Check kann dabei behilflich sein, das Thema Biodiversität in das betriebliche (Umwelt-) Management aufzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Chancengerechtigkeit

Chancengerechtigkeit bedeutet im Organisationskontext, wie jede Person in all ihrer Unterschiedlichkeit so gefördert wird, dass sie ihr volles Potential entfalten und somit zum Erfolg der Organisation beitragen kann. Konkret geht es um Prozesse, die Diskriminierung bei Personalauswahl und-management vermeiden, Migrant/-innen integrieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, Aus- und Weiterbildung ermöglichen, und Mitbestimmung und angemessene Bezahlung aller gleichberechtigt gestalten. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz müssen in diesem Zusammenhang eventuell auch angepasst werden, z. B. werden vielleicht zusätzliche visuelle Warnsignale nötig, um die Sicherheit von gehörlosen Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Corporate Citizenship

Corporate Citizenship (CC) beschreibt das gesellschaftliche Engagement von Organisationen über die eigene Geschäftstätigkeit hinaus. Klassischerweise fallen darunter Spenden-, Sponsoring- und Stiftungsaktivitäten, aber auch die Förderung des Einsatzes der Mitarbeitenden in ehrenamtlichen Aktivitäten.

CR-Kompass

Der CR-Kompass unterstützt KMU beim Aufbau ihres Managements der unternehmerischen Verantwortung (Corporate Responsibility, CR) und bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes. Außerdem kann mit dem CR-Kompass auch ein Fortschrittsbericht nach den Anforderungen des UN Global Compact erstellt werden. Die onlinebasierte Anwendung unterstützt KMU bei der CR-Umsetzung und begleitet sie bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes. Der CR-Kompass wird vom ESF-Programm der EU unterstützt.

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Vor dem Hintergrund der in Rio de Janeiro verabschiedeten Agenda 21 wurde 2002 erstmals eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Diese wurde 2016 im Kontext der 2015 verabschiedeten Agenda 2030 und der darin enthaltenen Ziele für nachhaltige Entwicklung (engl.: Sustainable Development Goals, SDG) grundlegend überarbeitet und 2017 verabschiedet. Alle zwei Jahre erscheint künftig im Wechsel die politische Fortschreibung und Bewertung der Nachhaltigkeitsstrategie durch die Bundesregierung bzw. ein Indikatorbericht des Statistischen Bundesamtes. 2018 erschien der Peer-Review-Bericht einer internationalen Expertengruppe zur deutschen Nachhaltigkeitspolitik und den bisherigen Umsetzungsfortschritten. Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie fokussiert sich auf die für die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele entscheidende, nationale Handlungsebene.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex richtet sich an Unternehmen und Organisationen. Der Transparenzstandard beschreibt in 20 Kriterien und in einer Auswahl von quantifizierbaren Leistungsindikatoren Nachhaltigkeitsleistungen in transparenter und vergleichbarer Form, der sogenannten DNK-Erklärung. Mit ihrer Hilfe kann beurteilt werden, wie Unternehmen Nachhaltigkeit im Kerngeschäft verankern. Chancen und Risiken werden sichtbar und können proaktiv gemanagt werden.

Diversity

Diversity, bzw. Vielfalt, bezieht sich auf die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Mitarbeitenden. Das können körperliche Merkmale wie Geschlecht, Ethnie, Alter oder Behinderung sowie subjektive Merkmale wie Kompetenzen, Lebensstil, kulturelle Hintergründe, sexuelle Orientierung oder Religion sein.

Due Diligence

Due Diligence lässt sich sinngemäß als gebührende Sorgfalt übersetzen und bezieht sich auf eine mit entsprechender Sorgfalt durchgeführten Risikoprüfung mit dem Ziel, möglichst alle relevanten Risiken zu identifizieren. Die negativen Auswirkungen, die durch die Geschäftstätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens in Bezug auf nachhaltigkeitsrelevante Belange entstehen oder entstehen könnten, sollen überwacht und bei Verstößen geeignete Abhilfemaßnahmen angeboten werden.

EFFAS

European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) ist ein Netzwerk von europäischen Finanzanalysten, das 2010 zusammen mit der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) eine Richtlinie zur Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in die Finanzberichterstattung herausgegeben hat, die KPIs for ESG (Key Performance Indicators for Environmental Social & Governance Issues). Der DNK knüpft neben den 28 Leistungsindikatoren der GRI auch an die 16 EFFAS-Indikatoren an.

EMAS

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Umweltmanagementsystem. EMAS, kurz auch Öko-Audit genannt, wurde 1993 von der EU entwickelt und soll den Unternehmen helfen, ihre Umweltleistungen zu verbessern, indem sie freiwillig ein umfassendes Umweltmanagement einführen. Dieses wird regelmäßig extern geprüft (zertifiziert).

EU-Taxonomie

Die Taxonomie-Verordnung ist ein zentraler Bestandteil des EU Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Finanzströme in nachhaltigere Aktivitäten umzulenken, um so die Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit finanzieren zu können. Die Taxonomie soll als einheitliches Klassifikationssystem genau definieren, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig deklariert werden können und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Damit soll ein einheitliches Verständnis geschaffen sowie Greenwashing verhindert werden. Nachhaltige Finanzprodukte und Unternehmen sollen so für Anleger*innen stärker in den Fokus rücken.

EU-Richtlinie zu nichtfinanziellen Informationen

Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission eine Richtlinie zur Erweiterung der finanziellen Berichterstattung um nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Aspekte verabschiedet (2014/95/EU). Im März 2017 wurde diese Richtlinie in deutsches Recht, insbesondere ins Handelsgesetzbuch (HGB), überführt. Von der Berichtspflicht unmittelbar betroffen sind insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden bzw. einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. € bzw. einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. €. Darüber hinaus enthält das Gesetz spezielle Konzernberichtspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen. Die betroffenen Unternehmen müssen für alle nach dem 31. Dezember 2016 beginnenden Geschäftsjahre über einzelne nichtfinanzielle Aspekte, insbesondere ihre Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie über die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Bestechlichkeit, berichten. Dies kann durch Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts oder durch einen gesonderten „nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht“ erfolgen. Die Berichterstattung soll anhand eines vom Gesetzgeber vorgegebenen Wesentlichkeitsmaßstabs erfolgen. Zur Berichterstellung kann gemäß § 289d HGB auf Rahmenwerke zurückgegriffen werden, wobei die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung in diesem Zusammenhang u. a. den Deutschen Nachhaltigkeitskodex ausdrücklich erwähnt hat.

Gemeinwesen

Unter Gemeinwesen werden im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex Gruppen von Personen oder auch Gebietskörperschaften verstanden, die regional oder durch bestimmte Eigenschaften, wie beispielsweise Rechtsbeziehungen, miteinander verbunden sind und somit ein soziales Gefüge darstellen. Ein Gemeinwesen bildet den Raum für das politische Handeln seiner Mitglieder. In demokratischen Gesellschaften ist der Staat die vorherrschende Organisationsform politischer Gemeinwesen, vor allem auch unter Einbezug der Kommunen als einem seiner elementaren Teilsysteme. Unternehmen können die ökonomischen, gesellschaftlichen oder ökologischen Rahmenbedingungen der Gemeinwesen positiv oder negativ beeinflussen. Unternehmerische Beiträge zum Gemeinwesen sind gezahlte Steuern, Beschäftigung und Einkaufsvolumen an den Standorten eines Unternehmens. Wertschöpfungsrechnungen oder eine Gemeinwohlbilanz können hierüber Aufschluss geben.

Gemeinwohl-Ökonomie

Die Gemeinwohl-Ökonomie ist ein alternatives, ethisches Wirtschaftsmodell, entwickelt und gefördert durch den österreichischen Verein zur Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie. Das Modell definiert Unternehmenserfolg anhand gemeinwohlorientierter Werte. Ziel einer ethischen Marktwirtschaft ist demnach ein gutes Leben. Menschenwürde, globale Fairness und Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und demokratische Mitbestimmung sind dabei wesentliche Elemente. Anhand einer Gemeinwohl-Matrix erstellen die Unternehmen eine Gemeinwohl-Bilanz.

Gesetzeskonformes Verhalten

Gesetzeskonformes Verhalten bezieht sich auf die Vermeidung von Korruption und Kartellabsprachen oder auf die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen, z. B. zu Daten-, Umwelt- oder Arbeitsschutz (Compliance). Richtlinienkonformes Verhalten hingegen bezeichnet die Einhaltung selbstgesetzter Verhaltensmaximen einer Organisation in Form von Verhaltenskodizes usw. (Integrity). Damit umfasst dieses Kriterium die Komponenten Legalität und Legitimität gleichermaßen.

Greenhouse Gas Protocol

Das Greenhouse Gas Protocol (GHG) wurde vom World Resources Institute (WRI) und der Unternehmensinitiative World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) ausgearbeitet. Viele Unternehmen richten sich bereits danach und auch fast alle branchenspezifischen Standards werden davon abgeleitet. Im Sinne des Greenhouse Gas Protocol sollen neben direkten Emissionen, die etwa im Produktionsprozess durch Maschinen oder aufgrund von Dienstreisen entstehen (Scope 1), möglichst auch solche aufgezeigt werden, die etwa als Folge der Stromnutzung oder bei Zulieferern anfallen (Scope 2 und 3). 

GRI (Global Reporting Initiative)

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist ein kontinuierlicher internationaler Dialog zur Unternehmensberichterstattung, an dem Unternehmen und ihre Anspruchsgruppen teilnehmen. Die GRI entwickelt Richtlinien und will damit die Qualität der Berichterstattung erhöhen, standardisieren und somit vergleichbarer machen. 2016 wurden die GRI G4-Richtlinien zu sogenannten Sustainability Reporting Standards (SRS) weiterentwickelt. Diese Transition erfolgte auf Wunsch nach mehr Modularität sowie mehr Flexibilität bezüglich der Berichtsoptionen und Formate. Eine Auswahl von GRI-Leistungsindikatoren (alternativ EFFAS-KPI) ergänzt die Berichterstattung des DNK.

ILO (International Labour Organization)

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen zur Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Sie bestimmt ihr Handeln in vier Grundprinzipien: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Auf dieser Basis wurden insgesamt acht sogenannte Kernarbeitsnormen (Übereinkommen) festgelegt: Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts, Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, Zwangsarbeit, Abschaffung der Zwangsarbeit, Gleichheit des Entgelts, Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Mindestalter, Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. In den DNK-Kriterien 14–16 wird u. a. auf Einzelaspekte der ILO-Grundprinzipien eingegangen. (www.ilo.org/berlin)

Innovationen

Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen können darauf abzielen, einerseits die negativen Auswirkungen Ihres Unternehmens zu verringern, z. B. durch die Verwendung eines umweltfreundlicheren Materials in der Herstellung, und andererseits den Nutzern zu helfen, deren eigene negative Auswirkungen zu verringern, z. B. durch einen geringeren Strom- oder Wasserverbrauch eines Produkts im Gebrauch. Beides gilt auch für Dienstleistungen: einerseits kann die Dienstleistung auf eine Art und Weise erstellt werden, die im Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung steht. Beispielsweise könnte eine Umstellung der internen Arbeitsorganisation mehr Flexibilität für Mitarbeitende schaffen und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Zusätzlich kann eine Dienstleistung die Kund/-innen auf ihrem eigenen Weg zu mehr Nachhaltigkeit unterstützen, z. B. durch eine nachhaltigkeitsorientierte Beratungsleistung (z. B. Angebot nachhaltiger Finanzdienstleistungen).

ISO 14001

ISO 14001 legt zertifizierbare Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest. Diese Norm kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen und Organisationen angewandt werden. Die ISO 14001 ist Teil einer Normenfamilie, die u. a. die Bereiche Umweltauditing, -kommunikation, -kennzeichnung und ‑leistungsbewertung sowie Ökobilanzierung und weitere Umweltaspekte in der Produktentwicklung umfasst.

ISO 26000

ISO 26000 ist ein Managementleitfaden, den die International Organization for Standardization (ISO) im Jahr 2010 vorgelegt hat. Er gibt Unternehmen und Organisationen Empfehlungen für gesellschaftlich verantwortliches Verhalten. Es handelt sich hier um keine zertifizierbare Managementnorm, die Anwendung ist freiwillig.

ISO 50001

ISO 50001 ist eine Norm der International Organization for Standardization (ISO), die Organisationen und Unternehmen beim Aufbau eines systematischen Energiemanagements unterstützen soll. Ungenutzte Energieeffizienzpotenziale sollen dadurch erschlossen, Energiekosten verringert und der Ausstoß von Treibhausgasen sowie andere Umweltauswirkungen von Energieverbräuchen reduziert werden.

ISO 9000 Normreihe

ISO 9000 Normreihe der International Organization for Standardization (ISO) legen Grundsätze für Maßnahmen zum Qualitätsmanagement eines Unternehmens fest. Mit ihren acht Grundsätzen (Kundenorientierung, Verantwortlichkeit der Führung, Einbeziehung der beteiligten Personen, prozessorientierter Ansatz, kontinuierliche Verbesserung, sachbezogener Entscheidungsfindungsansatz sowie Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen) eignet sie sich teilweise auch zum Management der Nachhaltigkeit.

Konsistenz

Mit Konsistenz ist gemeint, dass die von Organisationen gewählten Messgrößen auch tatsächlich geeignet sind, um festzustellen, ob die selbstgesetzten Ziele erreicht wurden. Wenn z. B. als Ziel die Reduktion des gesamten Energieverbrauchs der Organisation gesetzt, aber nur der Stromverbrauch gemessen wird, fehlen Informationen (z. B. zum Verbrauch von Gas für Heizung und Warmwasser) und der Indikator ist nicht konsistent. Außerdem muss Ihre Bemessungsgrundlage über den betrachteten Zeitraum hinweg gleichbleiben, damit Ihre Ergebnisse auch aussagekräftig sind.

Konzept

Ein Konzept ist ein klar beschriebenes Programm für ein Vorhaben. Mit der Beschreibung von (Nachhaltigkeits-)Konzepten sind Ausführungen dazu gemeint, welche Strategien ein Unternehmen in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit insgesamt und/oder einzelne Nachhaltigkeitsaspekte verfolgt, welche Maßnahmen es dazu in welchem Zeitraum treffen will, wie die Unternehmensführung in diese Maßnahmen eingebunden ist und welche Prozesse sie durchführen will. Auch die jeweiligen internen Prüfprozesse (Due-Diligence-Prozesse) sind Teil der Konzepte. Bei der DNK-Erklärung spielen die Konzepte in zweifacher Hinsicht eine wesentliche Rolle: Aufgrund des ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses des DNK wird bei den Angaben zu den Kriterien 1–10 zum allgemeinen Nachhaltigkeitskonzept des Unternehmens berichtet. So finden sich an dieser Stelle Angaben zur Gesamtstrategie, zu Zielsetzungen und deren Erfüllung. Berichtspflichtige Unternehmen im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sind gemäß § 289c Abs. 3 Nr. 1 und 2 HGB aufgefordert, ihre Konzepte zu den einzelnen nichtfinanziellen Aspekten und die hieraus resultierenden Ergebnisse in der nichtfinanziellen Erklärung darzustellen. Das berichtspflichtige Unternehmen hat dabei nur über ein bestehendes Konzept zu berichten und andernfalls zu erläutern, warum kein Konzept vorliegt.

Korruption

Bei Korruption handelt es sich um den Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. In Deutschland gibt es u. a. einen ganzen Katalog von Straftaten, die den Themenkomplex Korruption betreffen. Hierzu gehören Bestechung/Bestechlichkeit, Vorteilsnahme/Vorteilsgewährung etc. Die Business Principles for Countering Bribery von Transparency International wenden sich an Unternehmen zur Abwehr und Vermeidung von Korruption. Weitere Orientierung geben die OECD und die ILO-Konventionen. Der Prüfstandard IDW PS 980 konkretisiert in Deutschland Anforderungen an das Compliance Management. Daneben nimmt auch die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), ein globaler Zusammenschluss von nationalen Regierungen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft zur verbesserten Transparenz bei der Ausbeutung natürlicher Ressourcen, Konkretisierungen in Bezug auf Korruption vor.

Lebenszyklusansatz

Hauptziel ist es, die Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Umwelt zu reduzieren und deren sozioökonomische Leistung über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Das beinhaltet Design, Rohstoffgewinnung, Herstellung, Logistik, Nutzung bis hin zur Entsorgung oder Wiederverwertung am Ende des Lebenszyklus. Auf allen Stufen können Unternehmen durch innovative Prozesse einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, statt sich nur mit der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu befassen.

Leistungsindikator

Der Begriff Leistungsindikator bezieht sich hier auf Messgrößen, die die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens in qualitativer oder quantitativer Form messen. Die Indikatoren können sowohl im internen Controlling und Management verwendet werden als auch bei der externen Kommunikation. Nutzern aus dem Kapitalmarkt dienen sie beispielsweise dazu, diese in ihre Analysemodelle zu integrieren oder Kennzahlen zu ermitteln (z. B. Emissionen pro Leistungseinheit). Die aus GRI und EFFAS ausgewählten Leistungsindikatoren (siehe Checkliste) werden bei der Berichterstattung zum DNK herangezogen und werden ebenso wie die Kriterien berichtet. Darüber hinaus kommen branchen- oder unternehmensbezogene Leistungsindikatoren in Betracht. Beispiele für Leistungsindikatoren sind der Energieverbrauch je Tonne produziertes Produkt, Papierverbrauch je Mitarbeiter/-in oder der Anteil von Frauen im oberen Management.

Lieferantenmanagementsysteme

Die praktische Umsetzung der gestiegenen Transparenzanforderungen im Einkaufsmanagement stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, denn die Beschaffung und die Auswertung von Informationen beanspruchen erhebliche Ressourcen. Immer häufiger sehen sich Unternehmen mit einer Vielzahl von Fragebögen und Kontrollen konfrontiert. Verschiedene Brancheninitiativen und Plattformen bieten webbasierte Ansätze für Lieferantenabfragen. Hierzu zählen BSCI, E-TASC, EICC, PSCI und Together for Sustainability. Zu den Plattformanbietern zählen beispielsweise Achilles, EcoVadis, FFC (Fair Factories Clearinghouse), Intertek GSM, NQC, Sedex, SupplyShift.

Lieferkette

Die Lieferkette (auch: Supply Chain) ist die Abfolge von Tätigkeiten oder Akteuren, durch die Produkte und/oder Dienstleistungen für die Organisation zur Verfügung gestellt werden. Je nach Geschäftsfeld eines Unternehmens können Lieferketten unterschiedlich lang bzw. verzweigt sein. Die Tiefe der Lieferkette bezeichnet die Stufen Rohstoffgewinnung, Vorfertigung, Veredelung, Produktion, Vertrieb und Logistik. Die Produktverantwortung bezieht sich darüber hinaus unter Umständen auch auf den Gebrauch der Produkte durch die Kunden sowie das Recycling und die Entsorgung (Wertschöpfungskette).

Lobbylisten

Hierzu gehören die öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertreter des Deutschen Bundestags sowie das öffentlich einsehbare Brüsseler Transparenz-Register für das Europäische Parlament und die EU-Kommission. Darüber hinaus gibt es eine nicht öffentliche Liste der Bundestagsverwaltung zur Registrierung einzelner Unternehmen. Im Gegensatz zu einem Lobbyregister ist eine Lobbyliste freiwillig und umfasst weniger Informationen als ein Register, in dem Budgets, Kunden, Themen oder Namen der Lobbyisten genannt werden sollen.

Managementsysteme zu Aspekten der Nachhaltigkeit

Leistungsanforderungen zu nachhaltigem Wirtschaften sind in spezifischen Managementsystemen niedergelegt. Ein einheitlich konsolidiertes System zum Nachhaltigkeitsmanagement gibt es bisher nicht. Folgende Systeme betreffen Teilaspekte des Nachhaltigkeitsmanagements: EMAS (Eco Management and Audit Scheme – Europäische Verordnung), IDW PS 980 (nationaler Prüfungsstandard zur Compliance des Instituts der Wirtschaftsprüfer), ISO 14001 (Internationales Umweltmanagementsystem), ISO 9001 (Internationales Qualitätsmanagementsystem), SA 8000 (Internationaler Standard zu Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern der Social Accountability International, einer internationalen Nichtregierungsorganisation).

Menschenrechte

Menschenrechte gelten für alle Menschen gleichermaßen. Sie sind universell gültig, unteilbar und können niemandem abgesprochen werden. Staaten und Unternehmen stehen in der Schutzpflicht. Das heißt, sie sind für die Einhaltung der Menschenrechte direkt verantwortlich. Es gibt verschiedene international anerkannte Texte, die die unterschiedlichen Menschenrechte festhalten, wie beispielsweise die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Sozial- und Zivilpakt, Frauen- und Kinderrechtskonvention oder die ILO-Kernarbeitsnormen.

Nachhaltigkeitsaspekte

Nachhaltigkeitsaspekte sind diejenigen Themen, die eine nachhaltige Entwicklung erst möglich machen. Die Sustainable Development Goals oder die im GRI Standard genutzte Themenliste können erste Anhaltspunkte dafür liefern, welche Nachhaltigkeitsaspekte es gibt.

Nachhaltigkeitsprozess

Der Nachhaltigkeitsprozess ist die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie einer Organisation.

Nachhaltigkeitsstrategie

Eine Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt den Plan, wie mit relevanten Nachhaltigkeitsthemen umgegangen wird. Nachhaltigkeitsstrategien sind der instrumentelle Kern eines Nachhaltigkeitsmanagements. Sie betreffen Kernprozesse in Unternehmen und Politik und sind in allen Bereichen systematisch in Prozesse und Maßnahmen zu integrieren. Nachhaltigkeitsstrategien eignen sich zur Steuerung, wenn sie mit Zielen und Zeitrahmen sowie quantifizierten Indikatoren hinterlegt sind, regelmäßig überprüft werden und wenn über den Fortschritt der Zielerreichung und ggf. über Zielkonflikte berichtet wird. Träger von Nachhaltigkeitsstrategien sind Organisationen, Unternehmen und Nationalstaaten, Länder und Kommunen (siehe auch: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie).

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurde am 21. Dezember 2016 im Bundeskabinett verabschiedet. Ziel des Plans ist die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights) und speziell die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit. Der Ausarbeitung des NAP lag ein zweijähriger Konsultationsprozess mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik zugrunde. Beteiligt waren neben dem Auswärtigen Amt (AA), welches die Federführung übernahm, auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Bei Fragen rund um den Nationalen Aktionsplan ist der NAP Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte zentraler Ansprechpartner der Bundesregierung. Der NAP Heldesk berät Sie kostenfrei und vertraulich zu den Anforderungen des Nationalen Aktionsplans sowie zum NAP Monitoring.

Ökoeffizienzanalyse

Ökoeffizienzanalysen bestimmen das Verhältnis zwischen Zielerreichung (möglichst wenig Umweltbelastung) und Mitteleinsatz (Finanzen). Eine Ökoeffizienzanalyse liefert somit notwendige Informationen bezüglich der Effizienz und der Effektivität verschiedener Alternativen und Maßnahmen bei Produkten und Dienstleistungen. Während die Erstellung einer Ökobilanz in den ISO-Normen 14040 und 14044 detailliert beschrieben ist, gibt es weder für die Lebenszykluskosten-Analyse noch für die Ökoeffizienz-Analyse eine vergleichbare Norm oder einen international anerkannten Code of Conduct.

Ökologischer Fußabdruck

Der Ökologische Fußabdruck ist die Fläche auf der Erde, die aktuell für den Lebensstil eines Menschen benötigt wird. Das sind z. B. die Flächen für die Produktion von Kleidung, Nahrung und Energie, aber auch zur Entsorgung von Müll oder zum Binden des Kohlendioxids, das durch menschliche Aktivitäten freigesetzt wird, die pro Person anfallen. Die Werte werden in Globalen Hektar pro Person und Jahr angegeben und unterscheiden sich je nach Region erheblich. Das Konzept haben die Wissenschaftler Mathis Wackernagel und William Rees 1994 entwickelt.

Ökosystemdienstleistungen

Dieser Sammelbegriff bezeichnet den Nutzen und die Vorteile aus funktionierenden ökologischen Systemen, die der Mensch in Anspruch nimmt. Es handelt sich z. B. um die Bodenfunktionen, die Bestäubung von Pflanzen, den Nährstoffkreislauf und die genetische Vielfalt, natürliche Ressourcen wie Nahrung, Wasser, Holz, Fasern, Rohstoffe für Arzneimittel, aber auch die regulativen Leistungen im Hinblick auf das Klima, die Bodenfruchtbarkeit, den Wasserhaushalt, die Abfallbeseitigung. Zu den Ökosystemdienstleistungen gehören auch die Grundlagen für Landeskultur, Freizeit und Erholung sowie das ästhetische und spirituelle Empfinden.

Operationalisieren

Operationalisieren bedeutet, dass Ziele messbar gemacht werden. Dabei sollen Objektivität, Zuverlässigkeit und Gültigkeit der Daten sichergestellt werden. Messbar heißt, dass die Ziele so konkret wie möglich und der Plan und Zeithorizont zur Zielerreichung klar definiert sind. Nur so wird nachprüfbar, ob und in welchem Ausmaß die Ziele tatsächlich erreicht wurden und wie ggf. nachjustiert werden muss (siehe auch Kriterium 6: Regeln und Prozesse).

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Die OECD hat Leitsätze für das nachhaltige und verantwortungsbewusste Verhalten von (vor allem multinationalen) Unternehmen formuliert. Diese beinhalten auch Erläuterungen zu den Sorgfaltspflichten (Due Diligence). Sie wurden in einem umfassenden internationalen Konsultationsprozess zwischen Unternehmen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Regierungen verhandelt und vertraglich zwischen den Regierungen der OECD-Länder und einiger weiterer Staaten vereinbart. Für Unternehmen sind sie jedoch nicht bindend.

Politische Einflussnahme

Politische Einflussnahme beinhaltet sowohl finanzielle als auch personelle Verflechtungen einer Organisation mit der Politik. Finanzielle Einflussnahme beinhaltet in diesem Sinne Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen an Regierungen sowie Spenden an Parteien und Politiker/-innen. Personelle Verflechtungen sind insbesondere bei Wechseln von wichtigen Entscheidungsträgern eines Unternehmens in die Politik und umgekehrt gegeben. Politische Einflussnahme beinhaltet aber auch die Mitgliedschaft in Interessensverbänden, die Zusammenarbeit mit entsprechenden Lobby-Agenturen, Anwaltskanzleien, Berater- und PR-Firmen, Stiftungen und Think-Tanks. Als politische Einflussnahme werden auch anlassbezogene Unternehmensinitiativen verstanden sowie die Zugehörigkeit zu spezifischen politisch aktiven Arbeitsgruppen, wie z. B. das Textilbündnis.

Produktlebenszyklus

Der Begriff Produktlebenszyklus bezieht sich auf den gesamten Prozess des Produktes vor Markteintritt, auf dem Markt und bis zur Herausnahme aus dem Markt. Es sind daher Wirkungen der Bereiche Design, Rohstoffe, Herstellung, Transport, Nutzung und Verwertung mit eingeschlossen. Im Sinne der Nachhaltigkeit wäre hier am Ende statt der Entsorgung die Wiederverwertung erstrebenswert. Auf allen Stufen können Unternehmen durch innovative Prozesse einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

Prozess

Ein Prozess ist ein gerichteter Ablauf eines Geschehens.

Prüfung

Ein von einer natürlichen Person (Prüfer/-in) durchzuführender, zweckgerichteter Überwachungsprozess, bei dem Tatbestände, Sachverhalte, Eigenschaften oder Aussagen über diese (Istobjekte) mit geeigneten Bezugsgrößen (Sollobjekten) verglichen und eventuelle Abweichungen beurteilt werden. Um die erforderliche Prozessunabhängigkeit zu gewährleisten, darf der Prüfer / die Prüferin an der Herbeiführung der Istobjekte nicht selbst direkt oder indirekt beteiligt gewesen sein. Hierin liegt der Unterschied zur Kontrolle.

Rechte von Arbeitnehmer/-innen

In Deutschland haben die Rechte von Arbeitnehmer/-innen einen hohen Stellenwert; viele davon sind gesetzlich und über Tarifverträge festgelegt. Die wichtigsten diesbezüglichen Rahmenwerke sind das Grundgesetz und das Arbeitsrecht. Wesentliche Themen sind hier eine faire Bezahlung, Kündigungsschutz, transparente Disziplinar- und Entlassungspraktiken sowie Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Elternzeit. International sind im Kontext von Arbeitnehmerrechten besonders die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wichtig.

Regeln und Prozesse

Regeln und Prozesse übersetzen die Nachhaltigkeitsstrategie in spezifischere Vorgaben für das alltägliche Arbeiten im Unternehmen. Regeln sind z. B. Einkaufsrichtlinien, Leitlinien für Forschung und Entwicklung oder ein Verhaltenskodex für Mitarbeitende. Diese werden durch geeignete Prozesse in den Unternehmensalltag integriert, z. B. durch regelmäßige Workshops, themenspezifische Arbeitskreise, neue Abläufe und Verfahren in der Produktion oder interne Kommunikationsmaßnahmen.

Ressource

Ressourcen sind materieller oder immaterieller Natur. Sie umfassen sowohl Materialien, die in Unternehmensprozesse einfließen oder für solche genutzt werden (z. B. Kraftstoffe, Boden, Geldmittel, Arbeitskraft, Zeit, Informationssysteme), als auch sogenannte Ökosystemdienstleistungen (siehe „Ökosystemdienstleistungen“).

Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz im engeren Sinne bedeutet, die Rohstoffproduktivität zu erhöhen, also das Verhältnis von Ressourceneinsatz und Output des Unternehmens zu verbessern. Das Kriterium umfasst im weiteren Sinne aber auch die Möglichkeit, kritische Ressourcen durch z. B. rezyklierte, erneuerbare oder nicht toxische Alternativen zu ersetzen.

Risiken

Risiken beschreiben Ereignisse, die mit eventuellen negativen Auswirkungen verbunden sind. Die Darstellung von Risiken für einzelne Nachhaltigkeitsaspekte (Kriterien 11–20), welche sich aus der Geschäftstätigkeit oder den Produkten und Dienstleistungen für die jeweiligen Belange ergeben, dient in besonderem Maße einem besseren Verständnis der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und macht deutlich, welchen Herausforderungen sich ein Unternehmen in Bezug auf einzelne Nachhaltigkeitsaspekte bewusst ist. Berichtspflichtige Unternehmen sind gemäß § 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB im Rahmen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes aufgefordert, wesentliche Risiken darzustellen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf die einzelnen nichtfinanziellen Belange haben bzw. haben werden. Die Schwere der Auswirkungen soll hierbei nach ihrem Ausmaß und ihrer Intensität beurteilt werden. Zudem ist auf die Handhabung dieser Risiken einzugehen. Dabei sind nicht nur solche Risiken zu berichten, die mit der unmittelbaren Geschäftstätigkeit des Unternehmens verknüpft sind, sondern auch solche Risiken, die sich aus ihren Produkten bzw. Dienstleistungen oder aus den Geschäftsbeziehungen des Unternehmens ergeben. Auch nichtberichtspflichtige Unternehmen sollen bei der DNK-Erklärung über Risiken berichten. Sie können sich bei dieser Berichterstattung den Maßstab des Gesetzes zu eigen machen, aber zu einem besseren Verständnis auch darüber hinaus eine weitere Risikodarstellung zu den einzelnen Nachhaltigkeitsaspekten vornehmen.

SA 8000

SA 8000 ist ein internationaler Standard, der Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmer/-innen, vor allem in transnationalen Unternehmen, formuliert. Urheberin ist die Social Accountability International (SAI), eine internationale Nichtregierungsorganisation, bei der sich Unternehmen freiwillig zertifizieren lassen können. Die Norm basiert auf Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Vereinten Nationen (UN).

Stakeholder

Siehe Anspruchsgruppen.

Stakeholder-Dialoge

Stakeholder-Dialoge sind der Austausch mit Anspruchsgruppen des Unternehmens über dessen Nachhaltigkeitsstrategie bzw. über Nachhaltigkeitsziele und -projekte und gelten inzwischen als ein wichtiges Instrument des Nachhaltigkeitsmanagements (siehe Kriterium 9). Der AA1000 Stakeholder Engagement Standard (AA1000SES) des gemeinnützigen Netzwerkes AccountAbility stellt Prinzipien für einen erfolgreichen Umgang mit Anspruchsgruppen bereit.

Standard

Als Standard gilt hier eine vergleichsweise einheitliche, weithin anerkannte und meist berücksichtigte Handlungsweise. Häufig ist ein Standard Ergebnis eines Normierungsverfahrens. Ob ein Standard durch ein öffentlich-rechtliches oder ein anderes formalisiertes Verfahren oder durch allgemeine Anerkennung begründet wird, ist nicht ausschlaggebend.

Sustainable Balanced Scorecard (SBSC)

Die SBSC basiert auf der Balanced Scorecard. Diese ist ein Konzept zur Messung, Dokumentation und Steuerung der Aktivitäten einer Organisation, bei dem nicht nur finanzielle Messgrößen angewendet werden, sondern auch Fragen von Vision und Strategie. Die SBSC erweitert dies um die Nachhaltigkeit.

Sustainable Development Goals

Die 17 Entwicklungsziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verknüpfen das Prinzip der Nachhaltigkeit mit der ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklung. Das Zielsystem der Agenda 2030 ist universell und gilt für Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer gleichermaßen. Auf diese Weise soll die neue Agenda die Grundlage für eine veränderte globale Partnerschaft bilden. Sie wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet und sind seit 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren (bis 2030) in Kraft.

Sustainable Value

Sustainable Value ist ein Instrument, um die ökonomischen Effekte eines Unternehmens (Wertsteigerung) zu berechnen, indem die ökologischen und sozialen Lasten, die damit verbunden sind, eingerechnet werden. Das Konzept wurde von einer Gruppe deutscher Wissenschaftler erarbeitet.

Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

Unter dem Eindruck des steigenden Risikos einer sogenannten Kohlenstoffblase aufgrund falscher Bewertung von Finanzanlagen, die Klimarisiken ignoriert, beauftragten die G20-Staaten den Finanzstabilitätsrat mit einer Untersuchung. Die Richtlinien der TCFD geben Empfehlungen für die freiwillige Offenlegung von Klimarisiken für betroffene Unternehmen aller Sektoren. Unterschieden werden zwei Arten von Risiken: physische Risiken durch den Klimawandel selbst, beispielsweise durch den Anstieg des Meeresspiegels oder extreme Wetterereignisse, sowie Haftungsrisiken für Unternehmen durch neue und striktere Regularien zum Klimaschutz. Die Richtlinien sprechen alle Unternehmen an, die von solchen Risiken direkt und indirekt betroffen sind. Die Empfehlungen werden den Kernbereichen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Maßzahlen und Ziele eines Unternehmens zugeordnet. Jeder dieser vier Bereiche enthält Anregungen bezüglich der Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken. Die Messung sollte alle Scope-1-, Scope-2- und ggf. Scope-3-Treibhausgasemissionen beinhalten. Als Maßzahlen werden interne Kohlenstoffpreise oder Gewinne aus emissionsarmen Produkten und Dienstleistungen empfohlen. Für die interne Zielsetzung bietet sich auch die Orientierung der Unternehmen an wissenschaftsbasierten Zielen (Science Based Targets) an.

UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Die UN-Leitprinzipien (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights, auch „Ruggie-Prinzipien“ nach Initiator John Ruggie genannt) wurden 2011 von der Menschenrechtskommission der UN unterstützt. Sie formulieren die Pflicht der Staaten und der Unternehmen, ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen und geben u. a. eine Orientierung zur Implementierung von Due-Diligence-Prozessen. Sie umfassen Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen, Berichterstattung sowie einen für alle potenziell Betroffenen zugänglichen Beschwerdemechanismus.

United Nations Global Compact

Der Global Compact der Vereinten Nationen (UN Global Compact) ist eine Initiative der Vereinten Nationen für Unternehmen, die sich verpflichten, ihre Geschäftstätigkeit an zehn Prinzipien zur Nachhaltigkeit auszurichten. Dazu gehören u. a. Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Inhalte aus dem Fortschrittsbericht (Communication on Progress, CoP) eines Unternehmens können zum Großteil in die DNK-Erklärung übernommen werden. Vice versa stellt die DNK-Erklärung, ergänzt um eine Erklärung der Geschäftsführung zur fortdauernden Unterstützung des Global Compact, einen vollständigen Fortschrittsbericht dar.

VfU-Umweltkennzahlen

VfU-Umweltkennzahlen für die Finanzbranche werden vom Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU) herausgegeben und sind zu einem weltweit anerkannten Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten geworden. In regelmäßigen Intervallen von zwei bis drei Jahren werden die VfU-Kennzahlen und das zugehörige Berechnungstool von einer VfU-Projektgruppe überarbeitet, um den Maßstäben der internationalen Umweltindikatorensysteme (Global Reporting Initiative) und Treibhausgas-Footprinting-Standards wie dem Greenhouse Gas Protocol Rechnung zu tragen.

Wertschöpfungskette

Die Wertschöpfungskette (engl.: Value Chain) ist die vollständige Abfolge von Aktivitäten oder Akteuren, die Werte in Form von Produkten oder Dienstleistungen schaffen oder empfangen. Aktivitäten können sein: Rohstoffbeschaffung, Vorfertigung, Veredelung, Vertrieb, Logistik sowie Recycling und Entsorgung gebrauchter Produkte. Zu den Akteuren, die Werte schaffen, gehören Lieferanten, ausgegliederte Erwerbstätige, Auftragnehmer und andere. Zu den Akteuren, die Werte empfangen, gehören Kunden, Konsumenten, Auftraggeber, Mitglieder und andere Nutzer. Der Lieferkette gegenüber ist die Wertschöpfungskette demnach der weitreichendere Begriff.

Wesentlichkeit

Der Grundsatz der Wesentlichkeit (auch: Materialität) stammt aus der angloamerikanischen Rechnungslegung. Er besagt, dass beim Jahresabschluss alle Tatbestände offengelegt werden müssen, die wesentlich (engl.: material) sind, weil sie wegen ihrer Größenordnung Einfluss auf das Jahresergebnis haben. Im DNK wird das Prinzip Wesentlichkeit auf jene steuerungsrelevanten Aspekte unternehmerischer Aktivitäten angewendet, die auf soziale und ökologische Aspekte bedeutende Auswirkungen haben. Ein solcher Berichtsmaßstab unterstützt dabei, den Berichtsrahmen einzugrenzen und besonders wichtige Informationen hervorzuheben. Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung finden sich in den einzelnen Rahmenwerken unterschiedliche Ansätze, welche Informationen wesentlich und damit berichtspflichtig sind. Das Prinzip der Wesentlichkeit bezieht sich im Deutschen Nachhaltigkeitskodex auf das gesamte Dokument.

Wesentlichkeitsanalyse, und -matrix

Wesentlichkeitsanalyse bzw. -matrix (auch: Materialitätsanalyse) ist ein strategisches Analysewerkzeug, mit dem die für eine Organisation und ihre Anspruchsgruppen (Stakeholder) bedeutenden Nachhaltigkeitsthemen ermittelt werden. Sie umfasst die externe Umfeldanalyse, die interne Organisationsanalyse und die Analyse der Stakeholder-Erwartungen. Die Ergebnisse werden in einer Matrix abgebildet. Das Ergebnis der Umfeld- und der Organisationsanalyse bildet die erste Dimension der Matrix ab. Die zweite Dimension stellt das Ergebnis der Analyse der Stakeholder-Erwartungen dar. Aus der Gegenüberstellung der für die Organisation und für die Stakeholder relevanten Themen werden so Handlungsfelder für die strategische Planung abgeleitet.

Ziele

Ziele beschreiben einen wünschenswerten Zustand, der zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft durch entsprechendes Verhalten erreicht werden soll. Quantitative Ziele sind mit einer Zahl hinterlegt, z. B. die Reduktion des Energieverbrauchs um 20%. Qualitative Ziele beschreiben einen Zustand, der erreicht werden soll. Auch sie sollten so formuliert sein, dass eindeutig festgestellt werden kann, ob das Ziel zum Zeitpunkt X erreicht wurde oder nicht, z. B. die Einrichtung eines Betriebskindergartens oder Klimaneutralität.

Zuverlässigkeit

Zuverlässigkeit bedeutet, dass bei einer Wiederholung der Messung unter gleichen Rahmenbedingungen das gleiche Messergebnis erzielt werden würde und das Ergebnis somit kein Zufallsprodukt war. Das beinhaltet in der Umsetzung z. B., dass die Daten an allen Unternehmensstandorten mit derselben Methodik erhoben werden, damit sie konsistent sind und zusammengefasst werden können. Intern genutzte Indikatoren sollten über die Zeit möglichst vergleichbar sein, damit Veränderungen sichtbar werden. Das heißt z. B. für die Erfassung der Anzahl der Mitarbeitenden, dass nicht in einem Jahr die befristeten Angestellten eingerechnet werden und im nächsten Jahr nicht. Extern kommunizierte Indikatoren sollten, wenn möglich, anerkannten Standards entsprechen, damit Sie Ihr Unternehmen mit anderen vergleichen können.