Der Nachhaltigkeitskodex

Der Anwenderkreis umfasst große und kleine, öffentliche und private Unternehmen mit und ohne Nachhaltigkeitsberichterstattung, berichtspflichtige Unternehmen und all jene Organisationen, die ihre Stakeholder über ihre Nachhaltigkeitsleistungen informieren wollen. Um den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu erfüllen, erstellen Anwender in der DNK-Datenbank eine Erklärung zu zwanzig DNK-Kriterien und den ergänzenden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die aus Global Reporting Initiative (GRI) und European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) ausgewählt wurden.

5 Vorteile des DNK - Was leistet der DNK ?

  1. Er unterstützt den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bietet einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Regelmäßig zu berichten, macht die Entwicklung des Unternehmens im Zeitverlauf sichtbar.

  2. Er gibt Orientierung, wie die CSR-Berichtspflicht sowie der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte praktisch umgesetzt werden kann und bietet die Option im Sinne der EU-Taxonomie zu berichten.

  3. Das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex prüft die DNK-Erklärungen auf formale Vollständigkeit, Anwender erhalten qualifiziertes Feedback.

  4. Die allgemein zugängliche DNK-Datenbank erzeugt Sichtbarkeit. Die veröffentlichten Berichte können miteinander verglichen werden.

  5. Der DNK ist kostenlos: Er ist ein Projekt des Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) und wird mit Mitteln des Bundeskanzleramts finanziert. Das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex, die DNK-Schulungspartner*innen und eine DNK-Austauschplattform auf LinkedIn unterstützen bei der Berichterstattung.

Sustainable Development Goals
Mit den Sustainable Development Goals  (SDGs) der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen erstmals globale Nachhaltigkeitsziele und die in der Agenda benannten Prinzipien beschlossen. Die 17 SDGs und deren 169 Unterziele gelten gleichermaßen für Entwicklungs-, Schwellen- sowie Industrieländer. Sie sind damit auch für deutsche Unternehmen als Orientierung im In- und Ausland geeignet. Die Umsetzung dieser globalen Nachhaltigkeitsziele erfolgt primär auf nationaler Handlungsebene. In Deutschland gibt es hierzu die 2017 beschlossene Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie . Sie integriert die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele als politische Leitlinien und benennt die Maßnahmen der Bundesregierung für eine Umsetzung innerhalb Deutschlands mit den Mitteln der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik sowie durch innovative Lösungen des „Made in Germany“. Die Bundesregierung legt dar, zu welchen nationalen Nachhaltigkeitszielen sie bis zum Jahr 2030 in den verschiedenen Politikbereichen Maßnahmen ergreifen will. Für Unternehmen von besonderem Interesse sind die für ihre Geschäftsfelder und ihr Umfeld relevanten Nachhaltigkeitsziele und -indikatoren sowie Maßnahmen zur Erreichung der Ziele. Explizit haben nur wenige Ziele und Indikatoren Relevanz für den Privatsektor. Über entsprechende Themen wird auch im Rahmen einer DNK-Erklärung berichtet (insbesondere über die DNK-Kriterien 4, 10, 11–13, 14–17 und ergänzende Leistungsindikatoren). Im Einzelfall können in Abhängigkeit  konkreter Geschäftsfelder und von deren Zukunftsaussichten weitere Nachhaltigkeitsziele aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für Unternehmen relevant sein.

CSR-Berichtspflicht
Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission eine Richtlinie zur Erweiterung der finanziellen Berichterstattung um nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Aspekte verabschiedet (2014/95/EU ). Im März 2017 wurde diese Richtlinie mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ins deutsche Recht überführt . Die Berichtspflicht betrifft ausgewählte Unternehmen und Konzerne und gilt für alle nach dem 31. Dezember 2016 beginnenden Berichtsjahre. Diese sind demzufolge verpflichtet, künftig zu jedem Geschäftsjahr im Kontext der Lageberichterstattung eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung (als Teil des Lageberichts) bzw. einen nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht (als separates Dokument) abzugeben, in welchem wesentliche nichtfinanzielle Belange dargelegt werden. Für die Erstellung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung bzw. eines nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts zur Erfüllung des CSR-RUG kann der DNK als anerkanntes Rahmenwerk genutzt werden. Hierfür müssen zu den gesetzlich gesetzten Belangen Umwelt, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Soziales und Compliance jeweils die Konzepte, Risiken und relevante Leistungsindikatoren berichtet werden. Ausführliche Informationen zu Anwenderkreis, Prüfpflichten und Prozessempfehlung finden Sie hier
Für alle Unternehmen, die bereits nach dem CSR-RUG berichtspflichtig sind, gelten seit dem 1. Januar 2022 zudem auch die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Der von der Bundesregierung Ende 2016 beschlossene Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAPWiMr) formuliert im Sinne einer freiwilligen Übereinkunft Ziele für die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights) in Unternehmen und speziell für die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten weltweit. Nach dem Aktionsplan sollen bis 2020 mindestens 50 % aller Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihre Prozesse integriert haben. Unternehmen können die DNK-Erklärung (insbesondere Kriterium 17) nutzen, um entsprechende Prozesse zu ihrem Engagement für Menschenrechte im Sinne des NAP offenzulegen (siehe Glossar).

Klimaabkommen von Paris 
Im April 2016 unterzeichneten 175 Staaten, darunter die Vereinigten Staaten, China und Deutschland, das Klimaabkommen von Paris  (engl.: Paris Agreement) als Nachfolge des Kyoto-Protokolls. Die Mitgliedsstaaten haben mit der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) völkerrechtlich bindend vereinbart, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, wenn möglich auf unter 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist nach dem Übereinkommen von Paris eine Senkung der CO2-Emissionen um 80–95 % bis 2050 erforderlich. Um zu berichten, wie sie ihrer Verantwortung für den Klimaschutz nachkommen, nutzen Unternehmen die DNK-Kriterien 11–13 und beschreiben dort beispielsweise ihre Ziele und Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen.
Ende 2010 legte der Nachhaltigkeitsrat daraufhin den ersten Entwurf vor und lud weitere Unternehmen und die Öffentlichkeit zur Konsultation ein. Knapp achtzig Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge gingen daraufhin beim Rat ein. Die Entwicklung wurde durch Prof. Dr. Alexander Bassen, Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung und Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg, wissenschaftlich begleitet. Er ist auch weiterhin im Rat für den DNK und dessen Weiterentwicklung verantwortlich. Die Beiträge, ein Qualifizierungs-Workshop mit Unternehmen und die Erfahrungen aus einem Praxistest bildeten die Grundlage für die Weiterentwicklung des Entwurfs. Auf einem Multistakeholderforum Mitte 2011 wurden Fragen nach dem Geltungsbereich des Kodex und seiner Implementierung diskutiert. Die Ergebnisse flossen dann in die beschlussfassende Sitzung des Nachhaltigkeitsrates im Oktober 2011 ein. Anfänglich wurden die DNK-Erklärungen der Unternehmen auf der Webseite des Nachhaltigkeitsrates als PDF veröffentlicht. Seit Anfang 2012 organisiert die Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung den DNK, arbeitet an seiner Weiterentwicklung und bringt ihn in die öffentliche Diskussion und unternehmerische Praxis ein.

Nach zwei Jahren der praktischen Anwendung überprüfte und überarbeitete der Rat für Nachhaltige Entwicklung den DNK grundlegend im Jahr 2014. Anlass für die Aktualisierung war die Fortschreibung der GRI-Leitlinien von G 3.1 auf G 4. In die Überarbeitung flossen auch Erfahrungen aus der praktischen Anwendung sowohl von Unternehmen als auch der Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsrates ein: Redundanzen in Kriterien und Leistungsindikatoren wurden beseitigt und die Anforderungen insgesamt präziser gefasst. Hierfür wurden erneut nationale und internationale Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden, Politik, Beratung und Wissenschaft eingeladen, den Entwurf zu diskutierten.

Eine digitale DNK-Datenbank wurde aufgesetzt, um die Sichtbarkeit und Vergleichbarkeit der veröffentlichten Erklärungen und der enthaltenen Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen. Die Umsetzung wurde im Rahmen eines Projektes des Sustainable Business Institute (SBI) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Nachdem am 09. März 2017 der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen hatte, wurde der DNK aktualisiert und (mit juristischer Unterstützung von RA Andreas Hecker von der Anwaltskanzlei Hoffmann, Liebs, Fritsch & Partner Rechtsanwälte mbB) an die gesetzlich formulierten Anforderungen angepasst. Um den von der Berichtspflicht betroffenen Unternehmen konkrete Hilfestellungen zur Erfüllung der Berichtspflicht zu liefern, wurden einzelne Kriterientexte sowie die DNK-Materialien überarbeitet und die DNK-Datenbank entsprechend umgestellt. Hierfür wurde insbesondere Kriterium 2 auf den in EU-Richtlinie und CSR-RUG grundgelegten Wesentlichkeitsbegriff umformuliert und der Text zu Kriterium 1 konkretisiert, um diese beiden Kriterien deutlich voneinander abzugrenzen. Zudem wurde der im Gesetz geforderte Vierklang in der Beschreibung der einzelnen Belange (nämlich Konzept, Ergebnisse der Konzepte, Risiken, Indikatoren) in den Prüfprozess aufgenommen sowie die Kriterien begrifflich dem Gesetz zugeordnet. Unternehmen können seitdem in der Datenbank angeben, ob sie berichtspflichtig sind und ihre DNK-Erklärung als nichtfinanzielle Erklärung im Sinne des CSR-RUG nutzen möchten. In diesem Fall prüft das DNK-Büro, ob zusätzlich zu den Kriterien des DNK auch die gesetzlich geforderten Inhalte vorliegen, und weist ggf. auf Lücken hin. Für die Kommunikation hat das DNK-Büro ein entsprechendes Signet entwickelt.

Im Juli 2018 wurde in der DNK-Datenbank das G4-Indikatorenset entsprechend der Übergangsphase der GRI eingestellt. Fortan können nur noch die GRI SRS  (Sustainability Reporting Standards) und EFFAS KPIs for ESG berichtet werden. Inhaltlich gehen damit keine weiteren Änderungen einher. Eine Übersicht der im DNK genutzten Indikatoren von GRI und EFFAS finden Sie hier.

Im Herbst 2018 wurden zudem die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in die Berichtsanforderungen integriert. Unternehmen können nun auf freiwilliger Basis zusätzlich zu den Inhalten des DNK in Kriterium 17 auch die wesentlichen Inhalte zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte berichten und vom DNK-Büro auf formale Vollständigkeit prüfen lassen.

Für alle Unternehmen, die bereits nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtig sind, gelten seit dem 1. Januar 2022 auch die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung. Um allen berichtspflichtigen Unternehmen der Real- und Finanzwirtschaft eine Möglichkeit zur Berichterstattung zu bieten, wurde der DNK im Februar 2022 um eine zusätzliche Berichtsoption zur EU-Taxonomie erweitert.

Die Kriterien des DNK

Sie berichten im DNK nach dem "comply-or-explain"-Prinzip zu 20 Kriterien und den dazugehörigen Aspekten und Leistungsindikatoren. Weitere Informationen

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)

Die DNK-Erklärung kann als nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der CSR-Berichtspflicht genutzt werden. Anwender berichten dabei die gesetzlich geforderten Belange in den Kriterien 12, 14, 17, 18 und 20 , das DNK-Team prüft entsprechend auf formale Vollständigkeit. Das finale Dokument kann als gesonderter Bericht heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

EU-Taxonomie-Verordnung

Für alle Unternehmen, die bereits nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtig sind, gelten seit dem 1. Januar 2022 auch die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung. Um allen berichtspflichtigen Unternehmen der Real- und Finanzwirtschaft eine Möglichkeit zur Berichterstattung zu bieten, wurde der DNK unter den Kriterien 11-13 ("Umweltbelange") um eine zusätzliche Berichtsoption zur EU-Taxonomie erweitert.

Weitere Informationen

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Die DNK-Erklärung kann zur Berichterstattung der Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte genutzt werden. Anwender berichten diese in Kriterium 17, das DNK-Büro prüft entsprechend auf formale Vollständigkeit.

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Branche

Der DNK ist in mehreren branchenspezifischen Ergänzungen verfügbar.

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Übersetzungen

Der DNK ist in mehreren Sprachen verfügbar.

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Nachhaltiges Wirtschaften

Nachhaltigkeit und gute Unternehmensführung muss in der Wirtschaft zum globalen Standard werden, um die Pariser Klimaziele und die Nachhaltigkeitsziele der UN zu erreichen.

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Über den Rat

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ist ein Beratungsgremium mit Mandat der Bundesregierung.

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