Sustainable Development Goals
Mit den Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen erstmals globale Nachhaltigkeitsziele und die in der Agenda benannten Prinzipien beschlossen. Die 17 SDGs und deren 169 Unterziele gelten gleichermaßen für Entwicklungs-, Schwellen- sowie Industrieländer. Sie sind damit auch für deutsche Unternehmen als Orientierung im In- und Ausland geeignet. Die Umsetzung dieser globalen Nachhaltigkeitsziele erfolgt primär auf nationaler Handlungsebene. In Deutschland gibt es hierzu die 2017 beschlossene Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie . Sie integriert die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele als politische Leitlinien und benennt die Maßnahmen der Bundesregierung für eine Umsetzung innerhalb Deutschlands mit den Mitteln der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik sowie durch innovative Lösungen des „Made in Germany“. Die Bundesregierung legt dar, zu welchen nationalen Nachhaltigkeitszielen sie bis zum Jahr 2030 in den verschiedenen Politikbereichen Maßnahmen ergreifen will. Für Unternehmen von besonderem Interesse sind die für ihre Geschäftsfelder und ihr Umfeld relevanten Nachhaltigkeitsziele und -indikatoren sowie Maßnahmen zur Erreichung der Ziele. Explizit haben nur wenige Ziele und Indikatoren Relevanz für den Privatsektor. Über entsprechende Themen wird auch im Rahmen einer DNK-Erklärung berichtet (insbesondere über die DNK-Kriterien 4, 10, 11–13, 14–17 und ergänzende Leistungsindikatoren). Im Einzelfall können in Abhängigkeit konkreter Geschäftsfelder und von deren Zukunftsaussichten weitere Nachhaltigkeitsziele aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für Unternehmen relevant sein.
CSR-Berichtspflicht
Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission eine Richtlinie zur Erweiterung der finanziellen Berichterstattung um nichtfinanzielle und die Diversität betreffende Aspekte verabschiedet (2014/95/EU ). Im März 2017 wurde diese Richtlinie mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) ins deutsche Recht überführt . Die Berichtspflicht betrifft ausgewählte Unternehmen und Konzerne und gilt für alle nach dem 31. Dezember 2016 beginnenden Berichtsjahre. Diese sind demzufolge verpflichtet, künftig zu jedem Geschäftsjahr im Kontext der Lageberichterstattung eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung (als Teil des Lageberichts) bzw. einen nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht (als separates Dokument) abzugeben, in welchem wesentliche nichtfinanzielle Belange dargelegt werden. Für die Erstellung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung bzw. eines nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts zur Erfüllung des CSR-RUG kann der DNK als anerkanntes Rahmenwerk genutzt werden. Hierfür müssen zu den gesetzlich gesetzten Belangen Umwelt, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Soziales und Compliance jeweils die Konzepte, Risiken und relevante Leistungsindikatoren berichtet werden. Ausführliche Informationen zu Anwenderkreis, Prüfpflichten und Prozessempfehlung finden Sie
hier.
Für alle Unternehmen, die bereits nach dem CSR-RUG berichtspflichtig sind, gelten seit dem 1. Januar 2022 zudem auch die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung. Weitere Informationen finden Sie
hier.
Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Der von der Bundesregierung Ende 2016 beschlossene Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAPWiMr) formuliert im Sinne einer freiwilligen Übereinkunft Ziele für die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (engl.: UN Guiding Principles on Business and Human Rights) in Unternehmen und speziell für die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten weltweit. Nach dem Aktionsplan sollen bis 2020 mindestens 50 % aller Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihre Prozesse integriert haben. Unternehmen können die DNK-Erklärung (insbesondere Kriterium 17) nutzen, um entsprechende Prozesse zu ihrem Engagement für Menschenrechte im Sinne des NAP offenzulegen (siehe Glossar).
Klimaabkommen von Paris
Im April 2016 unterzeichneten 175 Staaten, darunter die Vereinigten Staaten, China und Deutschland, das Klimaabkommen von Paris (engl.: Paris Agreement) als Nachfolge des Kyoto-Protokolls. Die Mitgliedsstaaten haben mit der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) völkerrechtlich bindend vereinbart, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, wenn möglich auf unter 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist nach dem Übereinkommen von Paris eine Senkung der CO2-Emissionen um 80–95 % bis 2050 erforderlich. Um zu berichten, wie sie ihrer Verantwortung für den Klimaschutz nachkommen, nutzen Unternehmen die DNK-Kriterien 11–13 und beschreiben dort beispielsweise ihre Ziele und Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen.