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Die DNK-Erklärung kann als nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der CSR-Berichtspflicht genutzt werden. Anwender berichten dabei die gesetzlich geforderten Belange in den Kriterien 12, 14, 17, 18 und 20, das DNK-Team prüft entsprechend auf formale Vollständigkeit.
Für alle Unternehmen, die bereits nach dem CSR-RUG berichtspflichtig sind, gelten seit dem 1. Januar 2022 auch die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung. Deshalb wurde der DNK um eine zusätzliche Berichtsoption zur EU-Taxonomie erweitert.
Die DNK-Erklärung kann zur Berichterstattung der Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte genutzt werden. Anwender berichten diese in Kriterium 17, das DNK-Büro prüft entsprechend auf formale Vollständigkeit.
Die Veröffentlichungen des Rates für Nachhaltige Entwicklung können Sie als PDF-Dateien herunterladen sowie ausgewählte Broschüren kostenlos als gedruckte Ausgabe bestellen.