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Neue Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Eine kurze Zusammenfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Stand: 18.08.2022)
Weitere Informationen
Corporate Sustainability Reporting Directive* (CSRD)
Schon die Namensänderung der Richtlinie deutet auf die Zielrichtung der EU hin: Nachhaltigkeit soll damit in der Berichterstattung integral behandelt und finanziellen Themen schrittweise gleichgestellt werden. Auf die zukünftigen Inhalte der Richtlinie haben sich Europäische Kommission, Parlament und Rat im sogenannten Trilog-Verfahren geeinigt. Am 5. Januar 2023 trat die CSRD auf EU-Ebene in Kraft. Die Richtlinie muss in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden.
Ausweitung der Berichtspflicht auf...
...alle großen Unternehmen
Als groß gelten Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:
- Bilanzsumme: mind. 20 Mio. €
- Nettoumsatzerlöse: mind. 40 Mio. €
- Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mind. 250
...alle an der Börse gelisteten Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen
Als Kleinstunternehmen definiert werden Unternehmen, die am Bilanzstichtag mind. zwei der drei Merkmale erfüllen:
- Bilanzsumme: max. 350 000 €
- Nettoumsatzerlöse: max. 700 000 €
- Durchschn. Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: max. 10
Einheitlicher Berichtsstandard: European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Nachhaltigkeitsinformationen sollen künftig im Lagebericht anhand einheitlicher EU-Berichtsstandards offengelegt werden. Hierzu hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission bereits einen Entwurf für sektorübergreifende Standards (Set 1) übergeben. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, die sektorübergreifenden ESRS bis Ende Juni 2023 mittels delegierter Rechtsakte anzunehmen. Eine vorherige Überarbeitung des aktuellen Entwurfs ist möglich.
Den finalen Entwurf vom 23. November 2022 für die sektorübergreifenden ESRS (Set 1) finden Sie hier.
Parallel erarbeitet die EFRAG bis Ende Juni 2024 sektorspezifische EU-Berichtsstandards, Standards für von der CSRD betroffene, börsennotierte KMU und für Drittstaatunternehmen (Set 2).
DNK und ESRS: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Viele Anforderungen aus dem aktuellen Entwurf für sektorübergreifende ESRS (Stand: November 2022) sind für DNK-Anwenderunternehmen nicht neu. Sehen Sie hier, welche konzeptionellen und inhaltlichen Anforderungen Sie bereits mit der DNK-Erklärung erfüllen und wo Sie gegebenenfalls Neuland betreten werden.
Was Sie aus dem DNK kennen und in dem aktuellen Entwurf der ESRS wiederfinden:
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifizieren die Berichtsanforderungen aus der CSRD. Sie sind in einzelne Standards aufgeteilt, die ähnlich den Kriterien des DNK jeweils ein Thema behandeln, zu dem berichtet werden soll. Basierend auf einer Wesentlichkeitsanalyse können Themen vom Unternehmen aber als „nicht wesentlich“ identifiziert und dann aus der eigenen Berichterstattung ausgeschlossen werden. Sowohl im jeweiligen DNK-Kriterium als auch im entsprechenden Standard der ESRS fügen Unternehmen dann eine Begründung („explain“) ein und verweisen auf die Ergebnisse ihrer Wesentlichkeitsanalyse.
Die Berichterstattung nach CSRD muss in einer vorgegebenen Struktur in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts erfolgen und soll maschinenlesbar sein. Damit soll die Grundlage für möglichst gute Vergleichbarkeit geschaffen werden, weil sowohl Leser*innen als auch technische Systeme gesuchte Informationen leicht finden sollen. Dieses Konzept der vorgegebenen Struktur für die direkte Vergleichbarkeit ist auch in der DNK-Datenbank umgesetzt. Unsere Vergleichsfunktion können Sie
hier ausprobieren.
Nach aktuellem Stand wäre es möglich, den Lagebericht um eine CSRD-konforme DNK-Erklärung zu ergänzen – analog zur aktuellen Praxis CSR-RUG konforme DNK-Erklärungen im Lagebericht zu veröffentlichen. Unser Ziel ist es, die Anforderungen der CSRD in den DNK zu integrieren, um eine CSRD-Konformität herzustellen.
Im DNK wie auch in den ESRS wird anerkannt, dass ein Nachhaltigkeitsmanagement nicht von Anfang an in völlig ausgereifter Form implementiert werden kann, sondern dass häufig ein Entwicklungsprozess stattfindet. Dieser Entwicklungsprozess soll in der Berichterstattung sowohl nach DNK als auch nach ESRS transparent dargestellt werden, indem im Sinne von „Explain“ offengelegt wird, wenn Strategien („Policies“), Maßnahmen („Actions“) oder konkrete Zielsetzungen („Targets“) zu einem Thema noch nicht vorliegen.
Weitere Informationen zu Comply-or-Explain nach ESRS finden Sie in
ESRS 1.
Die Definition von Wesentlichkeit im DNK folgt dem sogenannten Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit”. Wesentlich im Sinne dieses Prinzips sind Themen, die
a) mit Chancen oder Risiken für den Geschäftsverlauf, das Ergebnis oder die Lage des Unternehmens verbunden sind (Outside-In-Perspektive)
und
b) durch die Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen sowie Produkte oder Dienstleistungen wahrscheinlich entweder positiv oder negativ beeinflusst werden (Inside-Out-Perspektive).
Die Wesentlichkeits-Definition der ESRS bezieht ebenfalls diese beiden Perspektiven ein und benennt sie als „Financial materiality“ und „Impact materiality“. Zusätzlich wird sowohl im DNK als auch in den ESRS darauf hingewiesen, dass die Einschätzung von Stakeholdern bei der Bestimmung der Wesentlichkeit berücksichtigt werden muss.
Weitere Informationen zur Wesentlichkeit im DNK finden Sie in unserem
Leitfaden oder in unseren
Folien zum Webinar „Wesentlichkeit im DNK“ (Oktober 2022).
Im DNK berichten Sie in den Kriterien 5-8 darüber, wie Sie Nachhaltigkeitsaspekte in das Management einbinden und im Geschäftsalltag verankern. Dieser inhaltliche Ansatz liegt auch ESRS 2 zu Grunde. Dieser fordert unter anderem Informationen über die Verantwortlichkeiten, über die Einbindung von Nachhaltigkeit in Anreizsystemen, zur Operationalisierung durch Regeln und Prozesse („Due Diligence“) sowie zur internen Kontrolle der Nachhaltigkeitsperformance.
Weitere Informationen finden Sie in der
DNK-Checkliste und in
ESRS 2.
Im DNK berichten Sie bereits über Ihre gesetzten Ziele, zu Zukunftsplänen und über Chancen und Risiken. Auch in den ESRS wird Wert daraufgelegt, sowohl den Stand der Dinge abzubilden als auch potenzielle Auswirkungen, Chancen, Risiken und Entwicklungen darzustellen.
Im DNK wie auch in den ESRS sollen zu den einzelnen Nachhaltigkeitsthemen Informationen in den Kategorien Strategien („Policies“), Maßnahmen („Actions“), Zielsetzungen („Targets“) und Leistungsindikatoren („Metrics“) berichtet werden.
Wo Sie möglicherweise Neuland betreten werden:
Berichtspflichtig nach CSRD werden zunächst diejenigen Unternehmen, die jetzt schon gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtig sind (im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024). Ein Jahr später wird die Berichtspflicht auf weitere Unternehmensgruppen ausgeweitet.
Weitere Informationen zum Thema Anwendungsbereich der CSRD finden Sie in unserem
Factsheet.
In den ESRS sind Themen enthalten, die bisher nur eingeschränkt im DNK abgefragt werden, wie zum Beispiel:
Umwelt
Auswirkungen von Unternehmen auf
- Wasser- und Meeresressourcen,
- biologische Vielfalt und Ökosysteme,
- Ressourcennutzung inkl. der Ausbeutung nicht erneuerbarer Ressourcen und der regenerativen Erzeugung erneuerbarer Ressourcen (Kreislaufwirtschaft)
Soziales
Auswirkungen von Unternehmen auf
- das gesellschaftliche Umfeld, in den Bereichen, in denen Risiken am wahrscheinlichsten und bedeutsamsten sind (Betroffene Gemeinden)
- Endkunden und Verbraucher durch Produkte und Dienstleistungen
Governance
Unternehmerisches Verhalten hinsichtlich
- dem Schutz von Whistleblowern
- Tierwohl
- Zahlungspraktiken, insbesondere bzw. gegenüber KMU
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nach den ESRS sollen Methoden aus dem Risikomanagement, wie z. B. die Bewertung von Risikofaktoren, angewandt werden.
Für die „Financial materiality“ soll die Wesentlichkeit von Risiken und Chancen anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Umfang der potenziellen finanziellen Auswirkungen bewertet werden (siehe
ESRS 1).
Der aktuelle Entwurf für sektorübergreifende ESRS (wie auch der DNK) bilden Themen ab, die branchenübergreifend relevant sind. Darüber hinaus kann es branchen- oder unternehmensspezifisch Nachhaltigkeitsaspekte geben, die zur Einschätzung der Nachhaltigkeitsperformance in der eigenen Berichterstattung ergänzt werden, sofern deren Wesentlichkeit Ergebnis einer entsprechenden Analyse ist.
Als Teil der Geschäftsberichterstattung wird der Nachhaltigkeitsbericht prüfpflichtig. Zunächst sollen die Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) geprüft werden. Eine Ausweitung hin zu einer verbindlichen Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) ist möglich.
Anpassung des DNK an die Vorgaben der CSRD
Eine Anpassung des DNK an die Vorgaben der CSRD inkl. der ESRS ist geplant. Ziel ist es, dass weiterhin alle Unternehmen den DNK nutzen können – unabhängig davon, ob sie freiwillig berichten oder berichtspflichtig sind: Unternehmen jeder Größe und Rechtsform sollen auch in Zukunft mit dem DNK zu ihren Nachhaltigkeitsbemühungen berichten können. Diese Anpassung soll im Jahr 2023 und 2024 stattfinden. Entwürfe für angepasste DNK-Inhalte sollen wie gewohnt im Rahmen eines Stakeholderdialogs mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Auch zukünftig soll der DNK modular aufgebaut sein. Basisinformationen, die sich voraussichtlich an einem ESRS-KMU-Standard orientieren, werden die Standardversion des DNK bilden. Somit können auch kleine und mittlere Unternehmen Anforderungen von Auftraggebern, Banken oder Versicherungen abdecken. Ergänzend können weiterführende Inhalte ausgewählt werden, um einen Nachhaltigkeitsbericht im Sinne der CSRD und zur EU-Taxonomie zu erstellen.
Zu diesen optionalen Inhalten soll auch die Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gehören. Das DNK-Team steht im Austausch mit der Bundesregierung und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), um technische Lösungen zur Vereinfachung der Berichterstattung zu entwickeln. Ziel ist es, mit der DNK-Datenbank eine Lösung anzubieten, mit der über Schnittstellen verschiedene Berichtsanforderungen erfüllt werden können.
Der DNK unterstützt Sie weiterhin bei der Berichterstattung
Zusätzlich zur gewohnten Unterstützung durch unser DNK-Team werden wir fortlaufend Webinare zu Themenfeldern der ESRS anbieten, damit Sie sich auch inhaltlich auf die Neuerungen einstellen können. Selbstverständlich halten wir Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.
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Infoblatt CSRD
Im Infoblatt zur CSRD finden Sie die zentralen Informationen auf einen Blick, inkl. Zeitplan der EU zur Umsetzung.
Weitere Informationen
EU-Richtlinie CSRD
Hier finden Sie die finale Fassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf deutsch.
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Wissenschaftliches Gutachten...
...von Prof. Dr. Kerstin Lopatta (Universität Hamburg) zur Integration regulatorischer Anforderungen im DNK.
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