ZWH e. V.
Die Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeitsthemen sind in der ZWH auf mehreren Schultern verteilt.
Strategie und Prozessmanagement
Alle operativen und strategischen Entscheidungen werden vom Geschäftsführer und dem Vorstand getroffen. Die kontinuierliche Weiterführung und Anpassung der Nachhaltigkeitsziele und der Nachhaltigkeitsstrategie werden vom Geschäftsführer, dem Personalleiter, der Leiterin und Stellvertreterin des Bereichs Nachhaltigkeit und Internationalisierung betreut. Die Kommunikation mit Kund*innen und Geschäftspartner*innen zu den Nachhaltigkeitszielen der ZWH übernimmt primär der Bereich Grafik und Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam mit dem Geschäftsführer.
Umwelt
Für die Auswahl von nachhaltigen Produkten, Kontakt mit Zuliefer*innen, Erkundung nachhaltiger Einkaufsmöglichkeiten, nachhaltiger Verwendung der Produktionsmittel und Arbeitsmaterialien sind der Geschäftsführer, die Assistentin des Geschäftsführers, der Zentralbereich Einkauf, die IT, Buchhaltung und Controlling sowie der Bereich Grafik & Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Sammlung und Auswertung von Daten zu Einkäufen, dem nachhaltigen Einsatz und der Verwendung von Arbeitsmitteln, zum Energieverbrauch, zur Wasserentnahme, zu Emissionswerten und der Abfallabwicklung übernimmt der Geschäftsführer gemeinsam mit Buchhaltung und Controlling.
Gesellschaft
Der Geschäftsführer, der Personalleiter, die Gleichstellungsbeauftragte und alle Bereichsleitenden sind für die Sammlung von Daten zu Personalführungsthemen, Vergütung, Neueinstellungen, Gesundheitsschutz, Gleichstellungsfragen, Beschwerdemöglichkeiten, Qualifikations- und Weiterbildungsangeboten zuständig. Zudem sind die Leiterin und Stellvertreterin des Bereichs Nachhaltigkeit und Internationalisierung verantwortlich für die Schulung der Mitarbeitenden zu Nachhaltigkeitsthemen. Sie werden dabei vom Geschäftsführer und dem Personalleiter unterstützt. Verantwortlich für das gesellschaftliche Engagement sind der Geschäftsführer, der Personalleiter und alle Bereichsleitenden. Die Beachtung der Menschenrechte, die Einhaltung des Verhaltenskodex und alle Compliance-Angelegenheiten liegen im Aufgabenbereich des Geschäftsführers, der Syndikusrechtsanwältin, des Personalleiters, der Datenschutzbeauftragten und nachrangig bei allen Bereichsleitenden.
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