Sparkasse KölnBonn
Jede Art von Rechtsverstößen, Betrug und Korruption ist für die Sparkasse KölnBonn inakzeptabel. Ein strategisch verankertes Ziel der Sparkasse KölnBonn ist dementsprechend die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Bestand und die weitere Entwicklung der Sparkasse sowie zur nachhaltigen Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags. Eine ganzheitliche Compliance-Richtlinie unterstützt die Einhaltung der internen Grundsätze der Unternehmensführung und aller für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Vorgaben. Ein Werte- und Verhaltenskodex für alle Beschäftigten der Sparkasse KölnBonn gibt darüber hinaus einen Orientierungsrahmen, anhand dessen im Sinne der Unternehmenskultur das Handeln ausgerichtet und Entscheidungen getroffen werden sollen.
Die Sparkasse KölnBonn ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung von Recht und Gesetz sicherzustellen und Regelungslücken im Institut zu schließen. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, und den angebotenen Produkten und Dienstleistungen der Sparkasse könnten Interessenkonflikte auftreten, die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben könnten. Zur Verhinderung von Interessenkonflikten und von Vermögensschäden, die sich aufgrund der Nichtbeachtung rechtlicher Vorschriften ergeben könnten, hat die Sparkasse KölnBonn eine Compliance-Einheit etabliert, die der Geschäftsleitung unmittelbar unterstellt ist und ihr unmittelbar berichtet. Diese fungiert unter anderem als Kontrolleinheit zur Verhinderung jedweder Art von Rechtsverstößen, Betrug und Korruption. Potentielle Interessenkonflikte werden für relevante Geschäftsbereiche identifiziert, transparent gemacht und geeignete organisatorische Maßnahmen entgegengesetzt.
Geschäftliche Ziele werden ausschließlich durch gesetzes- und regelkonformes Handeln erreicht. Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um dienstliche Interessen durchzusetzen, ist streng untersagt und wird rigoros geahndet. Ebenso werden keine Angebote angenommen, die die Objektivität direkt oder indirekt gefährden könnten.
Zur Verhinderung von Interessenkonflikten sind von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Geschäftsleitung spezielle interne Regelungen (unter anderem auch Compliance- und Antikorruptionsrichtlinien) verbindlich zu beachten. So ist z. B. die Annahme von Geschenken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Mitgliedern der Geschäftsleitung grundsätzlich untersagt und nur in einem sehr engen Rahmen zulässig. Die Ausübung von Nebentätigkeiten gegen Entgelt ist genehmigungspflichtig. Es erfolgen regelmäßige Kontrollen durch die Compliance-Funktion. In 2018 waren (wie in den Vorjahren) keine Verfehlungen, die Korruption bzw. Bestechung vermuten bzw. erkennen ließen, erkennbar.
Es wird versucht, betrügerische Handlungen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit allen erforderlichen Maßnahmen zu verhindern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – insbesondere in den Vertriebseinheiten – tragen entscheidend zur Identifizierung und Bekämpfung von Finanzkriminalität bei. Es erfolgen regelmäßige und anlassbezogene Kontrollen durch die Compliance-Funktion. Durch regelmäßige Aufklärung werden die Beschäftigten sensibilisiert. Es wurden geeignete Prozesse zum Umgang mit finanzkriminellen Handlungen implementiert. Darüber hinaus arbeitet die Sparkasse kooperativ und effektiv mit den zuständigen Behörden zusammen.
Die Vorgaben des Insiderrechts und das Marktmanipulationsverbot werden strikt befolgt. Es erfolgen regelmäßige Kontroll- und Überwachungshandlungen durch die Compliance-Funktionen. Besteht seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verdacht, dass es im Rahmen eines Geschäfts über Finanzinstrumente durch Beschäftigte, Kundinnen und Kunden oder Interessenten zu Verstößen kommt, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit eine Meldung an die zuständige externe Stelle erfolgen kann.
Bei Fragen, Unsicherheiten oder der Meldung von Sachverhalten bzw. Verstößen stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deren Vorgesetzte, die Personalabteilung sowie die zentrale Compliance Einheit der Sparkasse KölnBonn als erste Ansprechstellen unterstützend zu Seite. Zu diesem Thema finden regelmäßige Schulungen statt.
Darüber hinaus können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen eines Hinweisgebersystems einen Verdacht bzw. einen rechtlichen Verstoß oder die Verletzung interner Richtlinien anonym und ohne Konsequenzen an die Ombudsstelle melden.
Im monatlichen Reporting wird unter anderem auch die Verhinderung von aufsichtsrechtlich indizierten Bußgeldern als Zielgröße für die Erfolgsmessung der Compliance-Funktionen herangezogen. Im Berichtsjahr (wie in den Vorjahren) wurden keine aufsichtsrechtlich indizierten Bußgelder gegen die Sparkasse verhängt, daher wurde das Ziel (keine Bußgelder) vollständig erreicht.
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