Klimarelevante Emissionen

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Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

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Der Klimawandel ist eine der größten derzeitigen Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Es gibt ambitionierte internationale und nationale Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen. Das vom Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) empfohlene Ziel, die Erderwärmung auf zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Revolution zu begrenzen, wurde jüngst auf die 1,5-Grad-Marke korrigiert. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 % gegenüber 1990 senken und strebt an, bis zur Mitte des Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Diese Ziele sind nur dann erreichbar, wenn Unternehmen Verantwortung für ihre eigenen Emissionen übernehmen und diese drastisch reduzieren. Die Ziele zur Begrenzung der Erderwärmung und die damit verbundenen Emissionsreduktionen dienen unserem Schutz, denn die Auswirkungen des Klimawandels führen auch in Deutschland zu höheren Risiken (z.B. durch Dürreperioden oder Überschwemmungen).

Was ist zu beachten?

Treibhausgasemissionen (insbesondere CO2) können reduziert werden, indem weniger Energie verbraucht wird. Es ist aber auch möglich, die Emissionen zu reduzieren, indem erneuerbare Energiequellen genutzt werden (siehe Kriterium 12). Berichten Sie also Ziele und Ergebnisse Ihres Unternehmens sowohl zur Verringerung des Energieverbrauchs als auch zur Umstellung auf erneuerbare Energie.
Beachten Sie bitte auch, dass „Bezugsgröße“ darauf abzielt, Ihre Berechnungen in ein nachvollziehbares Verhältnis zu setzen, also das Basisjahr, den Geltungsbereich (z.B. Ihr Unternehmen inkl. etwaiger Töchter oder nur bestimmte Standorte), Emissionsfaktoren oder das verwendete Regime (z.B. Carbon Disclosure Project, GHG Protocol, VfU Umweltkennzahlen für Finanzinstitute etc.).

Aspekt 1:

Identifizieren Sie die wichtigsten Emissionsquellen und erläutern Sie die größten Herausforderungen bezüglich klimarelevanter Emissionen für Ihr Unternehmen.

Aspekt 2:

Berichten Sie über die Zielsetzungen und den geplanten Zeitpunkt der Zielerreichung für klimarelevante Emissionen und die Nutzung erneuerbarer Energien.

Aspekt 3:

Berichten Sie über Strategien und konkrete Maßnahmen zur Reduktion klimarelevanter Emissionen und für die Nutzung erneuerbarer Energien.

Aspekt 4:

Berichten Sie, ob und in welchem Maße bisherige Ziele erreicht wurden, bzw. legen Sie offen, wenn Sie Ziele nicht erreichen konnten und warum.

Aspekt 5:

Berichten Sie, welche Bezugsgrößen Sie für die Berechnungen heranziehen, insbesondere das Basisjahr bei Reduktionsberechnungen, für welche Teile des Unternehmens die Berechnungen gelten, Emissionsfaktoren und das verwendete Regime (z.B. Carbon Disclosure Project, GHG Protocol, VfU Umweltkennzahlen für Finanzinstitute etc.).

Das Greenhouse Gas Protocol wurde vom World Resources Institute (WRI) und der Unternehmensinitiative World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) ausgearbeitet. Viele Unternehmen richten sich bereits danach und auch fast alle branchenspezifischen Standards werden davon abgeleitet. Im Sinne des Greenhouse Gas Protocol sollen möglichst neben direkten Emissionen, die etwa im Produktionsprozess durch Maschinen oder aufgrund von unternehmenseigenen Fahrzeugen entstehen (Scope 1), auch solche aufgezeigt werden, die etwa als Folge der Stromnutzung oder bei Zulieferern anfallen (Scope 2 und 3).

Leistungsindikatorset der Global Reporting Initiative (GRI):

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO2-Äquivalent
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle
c. Biogene CO2-Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
    i. der Begründung für diese Wahl
    ii. der Emissionen im Basisjahr
    iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent
b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO2-Äquivalent
c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
    i. der Begründung für diese Wahl
    ii. der Emissionen im Basisjahr
    iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO2-Äquivalenten
b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle
c. Biogene CO2 -Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent
d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden
e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
    i. der Begründung für diese Wahl
    ii. der Emissionen im Basisjahr
    iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben
f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO2 Äquivalenten
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO2, CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle
c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl
d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen
e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramm

Leistungsindikatorset der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS):

Leistungsindikator EFFAS E02-01
Gesamte THG-Emissionen (Scope 1, 2, 3)

Berichterstattung zur EU-Taxonomie

1.) Leistungsindikatoren (KPI)

Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).

[So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.]

Hinweis: Sie können hierfür die Tabellenfunktion nutzen.

2.) Ansatz / Prozessbeschreibung

Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.

[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]

3.) Anhänge

Laden Sie hier ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder weitere Darstellungen zu den nach der EU-Taxonomie-Verordnung zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI) hoch.

[Im PDF-Format; z.B. Veröffentlichung von Meldebögen nach Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2187.]

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Einblicke in die DNK-Berichterstattung.

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