19.12.2019 | Pressemitteilung

Jahresbilanz 2019: DNK baut Orientierungshilfen für Anwender aus

Berlin, 19.12.2019 – Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat dieses Jahr die Marke von 500 Anwenderorganisationen überschritten und durfte die 1.000 Erklärung veröffentlichen. Damit hat sich der DNK als Berichtsstandard in Deutschland etabliert.

Die große Zahl von Branchen, die einen Leitfaden zum DNK erarbeiten, die zunehmenden Anfragen aus Ländern der EU und darüber hinaus sowie die Auszeichnung mit dem ISAR Honours Award der Vereinten Nationen unterstreichen die Relevanz des DNK im In- und Ausland. Die große Dynamik, die aktuell im Thema nachhaltige Entwicklung steckt, muss noch stärker als bisher in die Unternehmen getragen werden – dabei unterstützt der DNK durch seine nachvollziehbare Strukturierung der Themenbereiche und seine anwenderfreundliche Handhabung. Zum Ausbau des Wettbewerbsvorteils aller DNK-Anwender trägt sowohl die Weiterentwicklung im Bereich Wesentlichkeit als auch die Integration einer „Prüfberechtigung für Dritte“ bei. So kann die Zusammenarbeit zwischen dem Büro DNK, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Umweltgutachter*innen sowie weiteren Prüfinstitutionen vereinfacht und die Validität nichtfinanzieller Daten verbessert werden. Insbesondere die Belastbarkeit von Informationen ist von hoher Relevanz für den potenziellen Nutzen des DNK in globalen Liefernetzwerken sowie als Informationsquelle für Finanzmarktakteure und Analysten. Die DNK-Website wird weiter als Wissensplattform ausgebaut, indem Verknüpfungen zu externen Unterstützungsangeboten geschaffen werden, die bei der Beschäftigung mit dem Thema Nachhaltigkeit im organisationalen Kontext wertvolle Anregungen und Hilfestellungen bieten können. Ein erster Schritt dafür war die Partnerschaft mit dem innovativen Unternehmen right. based on science, welches im November 2019 im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises mit dem Next Economy Award in der Kategorie Change ausgezeichnet wurde.

Der DNK in Zahlen

Aktuell (Stand 17.12.2019) nutzen 563 Unternehmen den DNK. Damit hatte der Kodex über das Jahr einen Zulauf von neuen Anwendern von 18%. Bereits erfahrene und neue Anwender haben mit ihren im Jahr 2019 veröffentlichten Erklärungen zu einem Plus von 40% im Vergleich zum Vorjahr beigetragen. Die Datenbank umfasst aktuell 1.144 DNK-Erklärungen. Das DNK-Team konnte in diesem Jahr den 500. Anwender (Concordia Versicherungen) und die 1.000 Erklärung feiern.

Von der CSR-Berichtspflicht unmittelbar betroffen sind in Deutschland rund 530 Unternehmen. Für das Berichtsjahr 2018 haben 186 Unternehmen den DNK zur Berichterstattung im Sinne des CSR-RUG genutzt (2018: 149); davon 149 aus der Branche „Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister“ (2018: 134).

Nach wie vor sind die Indikatoren der Global Reporting Initiative (GRI) das am häufigsten verwendete Indikatorenset im DNK. Für Erklärungen zum Berichtsjahr 2018 haben 82% der DNK-Anwender nach GRI-Indikatoren berichtet und 18% nach den KPIs for ESG des europäischen Verbands für Finanzanalyse und Asset Management (EFFAS), wobei diese überwiegend von Finanzdienstleistern genutzt wurden.

DNK erhält Auszeichnung der Vereinten Nationen

Der DNK hat von der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) die Auszeichnung ISAR Honours 2019 erhalten. Mit diesem internationalen Preis werden Initiativen ausgezeichnet, die einen herausragenden Beitrag zur Transparenz bezüglich unternehmerischer Nachhaltigkeit leisten und insbesondere die Vergleichbarkeit und Qualität der Berichterstattung fördern.

Prüfberechtigungen für qualifizierte Dritte eingeführt

Mit der Einführung einer Option für die Vergabe von temporären Prüfberechtigungen für Dritte kommt das DNK-Büro dem Bedarf von Anwenderunternehmen hinsichtlich einer besseren Verzahnung der Abstimmungsprozesse seit Inkrafttreten des CSR-RUG nach. Indem zertifizierte Prüfgesellschaften und Beratungsgesellschaften sowie akkreditierte Umweltgutachter*innen frühzeitig durch die berichtenden Unternehmen in den laufenden Berichterstellungsprozess eingebunden werden, können unternehmensinterne Prozesse enger mit der zielführenden Erstellung und Durchsicht von DNK-Erklärungen verbunden werden. Das DNK-Büro erwartet, dass sich dadurch für Unternehmen der Aufwand für Nachbesserung im Freigabeprozess reduzieren wird, weil frühzeitig anhand der Prüfkriterien des DNK-Büros gearbeitet und entschieden werden kann, bei welchen Themen im Sinne von comply or explain berichtet wird.

Die Einführung der Prüfberechtigung für Dritte zielt darüber hinaus auf eine Erhöhung der Validität von nichtfinanziellen Unternehmensinformationen ab, die besonders auch von Finanzmarktakteuren im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Finanzwirtschaft gefordert wird. Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) und Inhalte weiterer Managementansätze können mit DNK-Berichtsinhalten verknüpft und kriteriengenau als auditierter Inhalt qualifiziert und öffentlich gekennzeichnet werden.

Bereits für die kommende Berichtssaison im nächsten Frühjahr wird es DNK-Anwenderunternehmen möglich sein, externe Prüfberechtigungen an zertifizierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Beratungsgesellschaften und Umweltgutachter*innen zu vergeben. Informationen folgen im Frühjahr 2020 auf der DNK-Webseite und via Twitter (@NHKodex).

Mehr Hilfestellungen für die Berichterstattung i.S.d. NAP Wirtschaft und Menschenrechte

Die Bundesregierung will mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) die Einhaltung der Menschenrechte in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten durchsetzen. Im DNK-Kriterium Nummer 17 können Organisationen zum Umgang mit Menschenrechten berichten. Das Kriterium wurde bereits 2018 um berichtsrelevante Punkte im Sinne des NAP erweitert. Seitdem haben sieben Unternehmen die Möglichkeit zur Berichterstattung genutzt. Um die Befassung mit dem Thema zu erleichtern, haben der DNK und der NAP Helpdesk gemeinsam mit vier Pilotunternehmen aus dem DNK-Anwenderkreis eine Broschüre entwickelt. Darin werden Praxisbeispiele zur Berichterstattung im DNK geliefert und Herausforderungen diskutiert. Die Broschüre wird im Januar 2020 veröffentlicht.

DNK beliebt bei Branchenvertreter*innen

Der DNK bietet aktuell sieben branchenspezifische Leitfäden an, die in den letzten Jahren von Verbänden oder anderen Organisationen erstellt wurden. Aktuell befinden sich zwölf weitere Leitfäden in der Bearbeitung, darunter Leitfäden für den Weinbau, für Handwerksbetriebe und für soziokulturelle Zentren. Zudem startet im Frühjahr 2020 auf Initiative des vom RNE seit dem Jahr 2010 ausgerichteten Dialogformats „Nachhaltige Stadt“ ein Stakeholderprozess zur Erarbeitung einer Adaption des DNK für Kommunen. Mit der DNK-Erklärung der Stadt Geestland liegt bereits ein erster kommunaler Bericht vor.

Kommunen verpflichten eigene Unternehmen zur Veröffentlichung einer DNK-Erklärung

Die städtischen Beteiligungsunternehmen spielen eine tragende Rolle zur erfolgreichen Umsetzung von Nachhaltigkeit auf lokaler Ebene. Den Prozess zur Erstellung einer DNK-Erklärung hat die Stadt Freiburg deswegen schon im Jahr 2018 mit ihren fünf größten städtischen Beteiligungen angestoßen. Im Januar 2020 werden die DNK-Erklärungen nun im Gemeinderat vorgestellt. Berlin hat 2019 als erstes Bundesland seine Beteiligungsunternehmen dazu aufgefordert, eine Erklärung zum DNK abzugeben. Auch die Stadt Hamburg will mit ihren Beteiligungsunternehmen diesen Weg ab 2020 gehen, so eine entsprechende Ankündigung im November 2019.

Internationale Nachfrage nach dem Kodex verstetigt sich

Das Interesse am DNK aus dem Ausland hat weiter zugenommen. Die Türkei hat im Frühjahr eine eigene Adaption des DNK veröffentlicht und ist somit das zweite Land nach Griechenland, das dortigen Unternehmen einen Transparenzstandard bietet. Das tschechische Ministerium für Industrie und Handel bietet eine übersetzte Version der DNK-Inhalte zum Download und pilothafter Anwendung an. Auf der Website des Ministeriums sollen die Erklärungen der Unternehmen öffentlich verfügbar gemacht werden. Bestätigt sich das vermutete Interesse tschechischer Unternehmen am DNK, soll über eine Datenbank vergleichbar mit der des DNK in Deutschland nachgedacht werden. Rumänien hat am 03. Dezember 2019 in Bukarest offiziell einen eigenen Nachhaltigkeitsrat gegründet – zusammen mit einem Drei-Jahres-Projekt zur Umsetzung der 2030-Agenda-Strategie. Auch der DNK wurde vorgestellt und soll nun in Rumänien adaptiert werden.

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Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) fördert verantwortungsbewusstes Wirtschaften. Er stellt die Nachhaltigkeitsleistung von nationalen wie internationalen Organisationen und Unternehmen jeder Größe und Rechtsform anhand von 20 Kriterien und ergänzenden Leistungsindikatoren dar. Seit Anfang 2017 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten. Die EU-Kommission und der deutsche Gesetzgeber haben den DNK als geeigneten Standard zur Erfüllung der Berichtspflicht gewürdigt. Aufgrund seiner Ausrichtung und unkomplizierten Handhabung ist der DNK auch für kleinere und mittlere Unternehmen gut anwendbar. Die Nutzung des DNK und der DNK-Datenbank ist kostenlos. www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) wurde erstmals im April 2001 von der Bundesregierung berufen. Dem Rat gehören aktuell 15 Personen des öffentlichen Lebens an. Die Aufgaben des Rates sind die Entwicklung von Beiträgen für die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die Benennung von konkreten Handlungsfeldern und Projekten sowie Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen.  In der Wahl seiner Themen und Aktionsformen ist der Rat unabhängig. Ergebnisse aus der laufenden Arbeit sind zum Beispiel der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, Stellungnahmen zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen, zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit, zur Klimapolitik, zur Rohstoffpolitik und zum Ökolandbau, der Hub for Sustainable Finance und vieles mehr. Mehr unter www.nachhaltigkeitsrat.de

Medienkontakt:

Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex
c/o imug Beratungsgesellschaft        
team@nachhaltigkeitskodex.org   
+49 30 338424-888

Yvonne Zwick
Stellvertretende Generalsekretärin
Leiterin Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex
Rat für Nachhaltige Entwicklung
Geschäftsstelle c/o GIZ GmbH
Potsdamer Platz 10
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Telefon: +49 (0)30 / 338424-127
E-Mail: yvonne.zwick@nachhaltigkeitsrat.de

 

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