Der DNK bietet die Möglichkeit, in der DNK-Datenbank über die Kernelemente zu berichten. Dafür wählt das Unternehmen das jeweilige Anwendungslevel unter „Allgemeine Informationen“ des Unternehmensprofils. Die einzelnen Elemente werden dann zusätzlich zu den DNK-Informationen in Kriterium 17 abgefragt. Auch Unternehmen, die nicht direkt in den Anwenderkreis des NAP fallen steht die Möglichkeit offen, ihre DNK-Erklärung freiwillig im Sinne der höheren Anforderung prüfen zu lassen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie als Teil der Lieferkette gefordert sind, ihre Informationen in diesem Detailierungsgrad offenzulegen.
Zu berichten sind folgende Informationen:
Verfügt das Unternehmen über eine eigene Unternehmensrichtlinie?
Wenn ja:
- Umfasst die Richtlinie die ILO-Kernarbeitsnormen?
- Hat die Unternehmensleitung die Grundsatzerklärung verabschiedet? Wie kommuniziert das Unternehmen intern und extern darüber?
- Auf welcher Ebene ist die Verantwortung für menschenrechtliche Belange verankert?
- Welche Reichweite hat die Richtlinie (welche Standorte, auch Tochterunternehmen etc.)?
- Analysiert das Unternehmen menschenrechtliche Risiken (in Geschäftsfeldern, durch Produkte und Dienstleistungen, an Standorten, politische Rahmenbedingungen)? Wenn ja, wie?
- Werden besonders schutzbedürftige Personengruppen in die Risikobetrachtung mit einbezogen?
- Wie hoch werden die menschenrechtlichen Risiken und die eigenen Einflussmöglichkeiten diesen zu begegnen eingeschätzt?
- Wie werden menschenrechtliche Risiken in das Risikomanagement integriert?
- Gibt es Schulungen der Mitarbeiter zu Menschenrechten?
- Erfolgt eine Prüfung der Einhaltung von Menschenrechten? Wenn ja, wie wird geprüft?
- Gibt es Beschwerdemechanismen und klare Zuständigkeiten im Unternehmen oder nutzen Sie externe Beschwerdeverfahren? Bitte beschreiben Sie diese und wie Sie deren Zugänglichkeit sicherstellen.
- Gelten Whistle-Blowing-Mechanismen auch für Zulieferer?
- Gibt es einen Verhaltenskodex für Lieferanten, der die vier ILO-Kernarbeitsnormen umfasst?
- Erfolgt eine Prüfung der menschenrechtlichen Risiken vor Eingehen einer Geschäftspartnerschaft? Wenn ja, wie wird geprüft?
- Werden Zulieferer zu Menschenrechten geschult?
- Mit welchen Prozessen stellt das Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern sicher?
- Ergreifen Sie (gemeinsam mit Zulieferern) Maßnahmen im Konfliktfall oder kooperieren Sie mit weiteren Akteuren? Wenn ja: welchen?
- Welche Konzepte gibt es zur Wiedergutmachung? Gab es Fälle im Berichtszeitraum?
Das DNK-Büro prüft diese Punkte auf formelle Vollständigkeit, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die Qualität, Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit der in den DNK-Erklärungen enthaltenen Informationen. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität der Erklärungen liegen ausschließlich bei den Unternehmen.